DEBATTE III/05| Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir zur Aussprache über die Abgrenzung der Geschäftsbereich der Staatsministerien der Bayerischen Staatsregierung.


    Der Ministerpräsident hat das Wort.


    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Staatsregierung hat sich darauf geeinigt die Geschäftsbereiche wie im Antrag aufzuteilen. Dazu benötigt es nach Artikel 49 unserer Verfassung die Zustimmung des Landtages. Ich bitte Sie also um Zustimmung, sodass das Kabinett Neuheimer III schnellstmöglich vereidigt werden kann und wir mit unserer Arbeit beginnen können.


    Die Kollegen der KonP waren schon immer bekannt dafür, Regierungsarbeit zu stören, doch heute auf einem neuen Level. Die Debatte zu verlängern, um die Vereidigung des Kabinetts heraus zu zögern sind wirklich abscheuliche Methoden um die Regierung vom Arbeiten abzuhalten.


    Peinlich.

  • Es ist wahrlich interessant, dass der Ministerpräsident sich anmaßt, die Wahrnehmung legitimer Abgeordnetenrechte zu kritisieren, einen verfassungswidrigen Eingriff in jene Rechte aber unterstützt, ja gar begrüßt. Der Mann wäre gut beraten, dem Parlament endlich den gebotenen Respekt entgegenzubringen.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    es ist zwar formal Notwendig, dass die Einteilung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien durch den Landtag muss und von diesem bestätigt werden muss, aber trotzdem bin ich der Meinung, dass die Staatsregierung ihre Geschäftsbereiche so einteilen soll, wie sie am besten ihrer Arbeit nachkommen kann. Diese Interesse hat nicht nur die Staatsregierung, sondern auch der Landtag und sogar die Bevölkerung in dessen Auftrag wir alle hier sitzen. Es geht hier im Landtag um die Vertretung des Volkes und im Interesse des Volkes ist es, dass die Regierung ihrem Job nachkommen kann. Wir sollten also nicht unnötig Steine in den Weg legen.

  • Herr Präsident,


    die eigentlich nicht erwiderungswürdige Einlassung des sogenannten Ministerpräsidenten ist Beleg des Entfremdungsprozess der Staatsregierung Neuheimer von den Grundlagen unseres parlamentarischen Systems im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates. Wenn die Verfassung anordnet, dass das Parlament über die Organisation der Staatsregierung zu beschließen hat, dann ist die Regelung Ausdruck der parlamentarischen Kontrolle; eine solche hat die Staatsregierung Neuheimer wie hier offensichtlich wird auch bitter nötig. Die Staatsregierung, die aktuell als Bittsteller auftritt, sollte sich also darin üben, ihre Anträge zu begründen, anstatt Teile des entscheidenden Organs zu beleidigen.


    Die KonP-Fraktion ist von der Aufteilung der Geschäftsbereiche jedenfalls nicht überzeugt und erwartet eine einleuchtende Begründung, damit dem hier vorgelegten Antrag zugestimmt werden kann. Bevor die Staatsregierung sich nicht dazu herablässt, ihre Bitten zu begründen, werden wir uns nicht dazu herablassen, Anträge ohne kritische Nachfragen abzuwinken.


    Es sorgt im Übrigen für allgemeine Erheiterung, dass die Staatsregierung sich in ihrer Arbeit gestört fühlt durch eine einfache Debatte, hat sie es doch bis heute nicht geschafft, alle Anfragen vollständig, geschweige denn entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beantworten. Wie möchten Sie dieses Land führen, wenn Sie dem Parlament nicht einmal die Abgrenzung der Geschäftsbereiche erklären können?