Dass Steuern erst ab einem bestimmten Einkommen erhoben werden können ist nicht verfassungswidrig, das ist eine recht dürftige Begründung.
Das geht an der verfassungsrechtlichen Kritik zum Solidaritätsvorschlag vorbei. https://www.lto.de/recht/nachr…issenschaftlicher-dienst/
Gab es dazu nicht auch irgendwie ein Urteil?
Ich meine, es ist ein konkreter Normenkontrollantrag eines Finanzgerichts beim BVerfG anhängig und einige FDP-Politiker wollten auch Verfassungsbeschwerde erheben.
Jetzt nicht mit SimOff vermischen.
Bis zum Stichtag gelten die alten Verhältnisse. Also ist es ja nichts falsches. FDP-Politiker haben es getan.