Sehr geehrte Damen und Herren,
der folgende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum
Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
steht für 72 Stunden zur Debatte, der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.
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Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
A. Problem und Ziel
Deutsche Unternehmen unterliegen keiner ausreichenden Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandardars in ihrer Lieferkette. So ist es möglich, dass außerhalb Deutschlands Menschen ausgebeutet und die Umwelt zerstört werden kann, ohne dass eine ausreichende HAftung der Unternehmen vorherrscht. Mit einem Lieferkettengesetz werden deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards weltweit verpflichtet.
B. Lösung
Die Unternehmen werden verpflichtet Menschenrechts- und Umweltstandards einzuhalten.
C. Alternativen
keine
D. Kosten
aufgrund eines unbewusst hohen neuen Personalaufwands ungewiss, allerdings schätzt die Bundesregierung diese auf circa 5 Millionen Euro
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident