Ministerpräsidierende
Co-Ministerpräsidierende.
So viel Zeit muss sein!
Co-Ministerpräsidentennenenen
Ministerpräsidierende
Co-Ministerpräsidierende.
So viel Zeit muss sein!
Co-Ministerpräsidentennenenen
Überlegt ob er einen Vortrag halten soll, warum diese Form ("Ministerpräsidierende") der geschlechtergerechten Sprache nicht verwendet werden sollte, entscheidet sich dagegen und bestellt sich stattdessen Leberknödelsuppe und ein Bier als Abendessen.
betritt mit einigen Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle aus München das PREUß und setzt sich mit ihnen gemeinsam an einen großen Tisch
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache XIII/2. Wer dem Antrag zu zu stimmen wünscht den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Abstimmung dauert 3 Tage an.
schaut ins Plenum
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung
(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
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Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung
(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
Liebe Elke,
wärst du dann so Nett und würdest das nachträglich tun. So ein Haken setzen beim Erstellen einer Umfrage ist uns schon alle mal passiert.
Überlegt ob er einen Vortrag halten soll, warum diese Form ("Ministerpräsidierende") der geschlechtergerechten Sprache nicht verwendet werden sollte, entscheidet sich dagegen und bestellt sich stattdessen Leberknödelsuppe und ein Bier als Abendessen.
Ach, sehr schade, ich hätte gerne einen Vortrag gelesen, warum die nominalisierte Verlaufsform spezifisch hier nicht angebracht ist
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache XIII/2. Wer dem Antrag zu zu stimmen wünscht den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Abstimmung dauert 3 Tage an.
schaut ins Plenum
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung
(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
Liebe Elke,
wärst du dann so Nett und würdest das nachträglich tun. So ein Haken setzen beim Erstellen einer Umfrage ist uns schon alle mal passiert.
Aber gern.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache XIII/2. Wer dem Antrag zu zu stimmen wünscht den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Abstimmung dauert 3 Tage an.
schaut ins Plenum
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung
(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
Liebe Elke,
wärst du dann so Nett und würdest das nachträglich tun. So ein Haken setzen beim Erstellen einer Umfrage ist uns schon alle mal passiert.
Aber gern.
Danke dir
Ach, sehr schade, ich hätte gerne einen Vortrag gelesen, warum die nominalisierte Verlaufsform spezifisch hier nicht angebracht ist
Weil Wörter wie in diesem Fall die Ministerpräsidierenden lediglich anzuwenden sind, wenn die jeweilige Person gerade diese Tätigkeit verrichtet. Beispielsweise sind Lehrer*innen nur "Lehrende" wenn sie gerade vor der Klasse unterrichten. Gehen sie hingegen am Abend auf ein Feierabendbier sind es keine "Lehrenden" mehr, sondern "Trinkende" oder was sie halt gerade genau machen.
Ach, sehr schade, ich hätte gerne einen Vortrag gelesen, warum die nominalisierte Verlaufsform spezifisch hier nicht angebracht ist
Weil Wörter wie in diesem Fall die Ministerpräsidierenden lediglich anzuwenden sind, wenn die jeweilige Person gerade diese Tätigkeit verrichtet. Beispielsweise sind Lehrer*innen nur "Lehrende" wenn sie gerade vor der Klasse unterrichten. Gehen sie hingegen am Abend auf ein Feierabendbier sind es keine "Lehrenden" mehr, sondern "Trinkende" oder was sie halt gerade genau machen.
Ein gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Ein gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Mit dem habe ich schon manche Leute beim Lektorieren unserer Maturazeitung fast in den Wahnsinn getrieben. Bei der Festschrift zum 150 Jahre Jubiläum der Schule wollte der Direktor leider nicht auf mich hören, obwohl eigentlich Deutschlehrer
Vorsichtshalber habe ich das mal in einen Spoiler gepackt, da sich mir noch immer nicht ganz erschlossen hat, ob das Preuß jetzt SimOn oder SimOff ist. Es scheint als sei manchmal das Eine, manchmal das Andere der Fall.
Ein gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Mit dem habe ich schon manche Leute beim Lektorieren unserer Maturazeitung fast in den Wahnsinn getrieben. Bei der Festschrift zum 150 Jahre Jubiläum der Schule wollte der Direktor leider nicht auf mich hören, obwohl eigentlich Deutschlehrer
Vorsichtshalber habe ich das mal in einen Spoiler gepackt, da sich mir noch immer nicht ganz erschlossen hat, ob das Preuß jetzt SimOn oder SimOff ist. Es scheint als sei manchmal das Eine, manchmal das Andere der Fall.
So ist es auch, hier im Preuß ist das ganze relativ offen gestaltet ob es grade Sim On oder Off ist
Ein gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Mit dem habe ich schon manche Leute beim Lektorieren unserer Maturazeitung fast in den Wahnsinn getrieben. Bei der Festschrift zum 150 Jahre Jubiläum der Schule wollte der Direktor leider nicht auf mich hören, obwohl eigentlich Deutschlehrer
Vorsichtshalber habe ich das mal in einen Spoiler gepackt, da sich mir noch immer nicht ganz erschlossen hat, ob das Preuß jetzt SimOn oder SimOff ist. Es scheint als sei manchmal das Eine, manchmal das Andere der Fall.
Sim-Off & Sim-On überschneiden sich hier ein wenig. Ich überspringe meist den Aufwand, da irgendwas zu Kennzeichnen Regeltechnisch geht das afaik klar.
Ich persönlich bin einfach kein Fan der Verlaufsform in dem Kontext, es ist mehr eine ungeschickte Krücke. Auch der Genderstern mit *innen finde ich Sprachlich eher unelegant.
Das Suffix -i, bzw. -is empfinde ich als recht elegant, lässt sich im Gegensatz zum Genderstern schön aussprechen, und die meisten wissen Erfahrungsgemäß was gemeint ist.
Es ist natürlich alles streitbar, aber solange wir uns gegenseitig nichts vorschreiben
Alles anzeigenEin gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Mit dem habe ich schon manche Leute beim Lektorieren unserer Maturazeitung fast in den Wahnsinn getrieben. Bei der Festschrift zum 150 Jahre Jubiläum der Schule wollte der Direktor leider nicht auf mich hören, obwohl eigentlich Deutschlehrer
Vorsichtshalber habe ich das mal in einen Spoiler gepackt, da sich mir noch immer nicht ganz erschlossen hat, ob das Preuß jetzt SimOn oder SimOff ist. Es scheint als sei manchmal das Eine, manchmal das Andere der Fall.
Sim-Off & Sim-On überschneiden sich hier ein wenig. Ich überspringe meist den Aufwand, da irgendwas zu Kennzeichnen Regeltechnisch geht das afaik klar.
Ich persönlich bin einfach kein Fan der Verlaufsform in dem Kontext, es ist mehr eine ungeschickte Krücke. Auch der Genderstern mit *innen finde ich Sprachlich eher unelegant.
Das Suffix -i, bzw. -is empfinde ich als recht elegant, lässt sich im Gegensatz zum Genderstern schön aussprechen, und die meisten wissen Erfahrungsgemäß was gemeint ist.
Es ist natürlich alles streitbar, aber solange wir uns gegenseitig nichts vorschreiben
Wie meinst du das mit dem Sufix? Könntest du ein Beispiel nennen?
Wobei ich, wie es vlt schon aufgefallen ist, immer das oder zumindest wo es Grammatikalisch geht, das Sternchen mit den innen anfüge
Alles anzeigenAlles anzeigenEin gutes Argument. Ein wenig Erbsenzählerisch, aber dennoch.
Mit dem habe ich schon manche Leute beim Lektorieren unserer Maturazeitung fast in den Wahnsinn getrieben. Bei der Festschrift zum 150 Jahre Jubiläum der Schule wollte der Direktor leider nicht auf mich hören, obwohl eigentlich Deutschlehrer
Vorsichtshalber habe ich das mal in einen Spoiler gepackt, da sich mir noch immer nicht ganz erschlossen hat, ob das Preuß jetzt SimOn oder SimOff ist. Es scheint als sei manchmal das Eine, manchmal das Andere der Fall.
Sim-Off & Sim-On überschneiden sich hier ein wenig. Ich überspringe meist den Aufwand, da irgendwas zu Kennzeichnen Regeltechnisch geht das afaik klar.
Ich persönlich bin einfach kein Fan der Verlaufsform in dem Kontext, es ist mehr eine ungeschickte Krücke. Auch der Genderstern mit *innen finde ich Sprachlich eher unelegant.
Das Suffix -i, bzw. -is empfinde ich als recht elegant, lässt sich im Gegensatz zum Genderstern schön aussprechen, und die meisten wissen Erfahrungsgemäß was gemeint ist.
Es ist natürlich alles streitbar, aber solange wir uns gegenseitig nichts vorschreiben
Wie meinst du das mit dem Sufix? Könntest du ein Beispiel nennen?
Wobei ich, wie es vlt schon aufgefallen ist, immer das oder zumindest wo es Grammatikalisch geht, das Sternchen mit den innen anfüge
Z.B. Ein Lehreri, zwei Lehreris als geschlechtsneutrale Form von Lehrer.
Klingt etwas nach einer verniedlichungsform^^
Aber vom Prinzip her plausibel, wobei ich persönlich vermutlich bei Lehrer*innen bleiben werde
Klingt etwas nach einer verniedlichungsform^^
Aber vom Prinzip her plausibel, wobei ich persönlich vermutlich bei Lehrer*innen bleiben werde
Es klingt ein wenig niedlich, das gebe ich zu. Geht aber leicht von der Zunge.
Es ist aber natürlich alles auch eine Geschmacksfrage
Ach, sehr schade, ich hätte gerne einen Vortrag gelesen, warum die nominalisierte Verlaufsform spezifisch hier nicht angebracht ist
Weil Wörter wie in diesem Fall die Ministerpräsidierenden lediglich anzuwenden sind, wenn die jeweilige Person gerade diese Tätigkeit verrichtet. Beispielsweise sind Lehrer*innen nur "Lehrende" wenn sie gerade vor der Klasse unterrichten. Gehen sie hingegen am Abend auf ein Feierabendbier sind es keine "Lehrenden" mehr, sondern "Trinkende" oder was sie halt gerade genau machen.
Dasselbe gilt im Übrigen auch für den Klassiker „Studierende“.
Scheiße, er ist wieder da!
Ach, sehr schade, ich hätte gerne einen Vortrag gelesen, warum die nominalisierte Verlaufsform spezifisch hier nicht angebracht ist
Weil Wörter wie in diesem Fall die Ministerpräsidierenden lediglich anzuwenden sind, wenn die jeweilige Person gerade diese Tätigkeit verrichtet. Beispielsweise sind Lehrer*innen nur "Lehrende" wenn sie gerade vor der Klasse unterrichten. Gehen sie hingegen am Abend auf ein Feierabendbier sind es keine "Lehrenden" mehr, sondern "Trinkende" oder was sie halt gerade genau machen.
Naja, ganz so normativ kann man das schlußendlich nicht sagen. Am Ende richtet sich Sprache eben daran, was nun tatsächlich üblich ist. Bestes Beispiel ist hier das "-e" am Ende von männlichen Nomen im Dativ, an das sich heutzutage kaum jemand mehr hält. Im GG heißt es noch (z.B. in Art. 63): "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."
Wenn man Wert auf geschlechtsneutrale Sprache legt, ist es aber nach wie vor am elegantesten, Sternchen und Verlaufsform mit dem bereits vorhandenen Wortschatz zu umgehen. Hilfreich ist da das "Genderwörterbuch" (online abrufbar), das manchmal sinnvolle und manchmal weniger sinnvolle Ersatzformen vorschlägt
Traditionell böte sich hier in Thüringen natürlich der "Ministerrat" an, oder weniger historisch vorbelastet beispielsweise "Ministerkollegium" oder "Ministerversammlung"