Ja, aber dann kann man trotzdem keine zweisitzige CDSU Fraktion bilden.
Doch, könnte man. Stichwort ist: Fraktionsgemeinschaft.
In NRW in § 4 I 1 der Geschäftsordnung geregelt: "Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Landtags einer oder mehrerer Parteien, welche bei der vorausgegangenen Wahl mindestens zwei Sitze im Nordrhein-Westfälischen Landtag erhalten haben."
Es gab ja auch in der vergangenen LP die WWV/Grüne-Fraktion. Der Name ist dabei ja grundsätzlich egal, ob jetzt beispielsweise die CDSU-Fraktion nur aus Mitgliedern der CDSU besteht oder auch noch aus anderen ist ja nur ein optischer Unterschied.
Aber eine Fraktionsgemeinschaft sollte Einverständnis auf beiden Seiten voraussetzen, was ich jetzt mal als zweifelhaft bezeichnen würde.