Naja. Man muss fairerweise sagen, dass das OG auch für Sim-Off Verfahren gewisse Hürden geschaffen hatte - 4. brauchte z.B. 3 Versuche, um überhaupt angenommen zu werden. Das schreckt dann natürlich ab, sich im Zweifelsfall überhaupt an das OG zu wenden. Das wird jetzt mit der Sim-Off-Kammer hoffentlich leichter.
Also ich kann - zumindest aus meiner Sicht - versichern, dass es für eine Klage ausreicht, wenn Antrag, Antragsgegner- oder Antragsgegenstand, Verletzte Norm und ein oder zwei Sätze Begründung ausreichen.
Das Gericht soll lediglich in die Lage versetzt werden, verstehen zu können, was der Kläger beantragt und warum er es beantragt. Mehr formelle Hürden gibt es eigentlich nicht, siehe hierzu auch in § 18 Abs. 1 ModAdminG: "Die Begründung muss den Streitgegenstand, die Norm aus den Spielregeln, die verletzt sein soll sowie den Beschwerdegegner oder -Gegenstand beinhalten."
Insoweit sollten die formellen Hürden für Sim-Off-Klagen wirklich sehr gering sein.