PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Zitat von Sollte eigentlich ein Spoiler sein; noch zu früh am Morgen

    Ich hab mir mal gedacht: Zu dem Thema müsste meine Partei, die Piraten jetzt was sagen!

    Bis ich dann gemerkt habe, dass die Piraten in der echten Politik kaum eine Rolle spielen. Und, dass ich nicht Parteimitglied bei denen bin (und auch nicht vorhabe das zu ändern)

  • Zitat von Sollte eigentlich ein Spoiler sein; noch zu früh am Morgen

    Ich hab mir mal gedacht: Zu dem Thema müsste meine Partei, die Piraten jetzt was sagen!

    Bis ich dann gemerkt habe, dass die Piraten in der echten Politik kaum eine Rolle spielen. Und, dass ich nicht Parteimitglied bei denen bin (und auch nicht vorhabe das zu ändern)

    Ein Aussätziger in unseren Reihen ^^

  • es geht dabei um einen SimOn Beitrag von der jetzigen laufenden. Macht ja keine Sinn das man einen Beitrag in der Legislatur geschrieben haben muss die vor 10 Wochen abgelaufen ist, also dann einen Beitrag vor 20 Wochen zählt.

    Dies ist das Wahlregister der 13. Legislatur, also muss man in der 12. Eine geschrieben haben und die beginnt am 5./6. Juni.

  • Du bist also der Meinung, bei der Wahl des 13. Bundestags, soll man einen SimOn Beitrag aus der 11. Legislatur beachten? Das widerspricht sicherlich komplett der Intention dieser Regel.


    Für diese Regel, wer berechtigt ist ins Register zu kommen muss eine Deadline vorhanden sein. Die habe ich auf den Tag vor der Wahl gesetzt. Auch beim letzten Mal gab es diese Probleme. Sonst müsste man jeden ins Wahlregister reinlassen der noch bis heute Abend um 17:59 Uhr die Bedingungen erfüllt. Und man will sicher nicht das während die Wahl läuft noch mehr Leute dazukommen.

  • Bei der letzten Wahl meintest du, ihr müsstet dann die Regel ändern, was ja aber nicht passiert ist, soweit ich das sehe.

    Für diese Regel, wer berechtigt ist ins Register zu kommen muss eine Deadline vorhanden sein. Die habe ich auf den Tag vor der Wahl gesetzt. Auch beim letzten Mal gab es diese Probleme. Sonst müsste man jeden ins Wahlregister reinlassen der noch bis heute Abend um 17:59 Uhr die Bedingungen erfüllt. Und man will sicher nicht das während die Wahl läuft noch mehr Leute dazukommen.

    Ja, wenn du meinst, dass die aktuelle Legislaturperiode gemeint ist, musst du das tatsächlich tun. Aber eigentlich ist die letzte Legislaturperiode nicht die laufende. Es sei denn, es wäre die allerletzte jemals, dann ist es aber eine andere Bedeutung und das ist ja auch nicht so.


    Die letzte Bundesliga-Saison war 2021 / 2022. Die gegenwärtige / laufende / aktuelle Saison ist 2022 / 2023. Die vorletzte Saison war 2020 /2021.

  • Es kann ja eigentlich nur eine Auslegung geben. Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.

    Dieser Abschnitt zeigt nochmal das auf, was etwa das Bundesverfassungsgericht zur Auslegung einer Norm entwickelt hat (mit Hervorhebungen):

    Der Wortlaut ist zwar der Ausgangspunkt jeder Auslegung, aber nicht das einzige Kriterium. Wenn man die Materialien zur Entstehungsgeschichte heranzieht (Einschränkungen für das Wahlregister), dann kommt man schnell zu dem Schluss, dass die scheidende Wahlperiode gemeint war. Insoweit würde eine solche Auslegung die intendierte Regelungskonzeption gänzlich verfälschen.

  • Vielen Dank, dass du das angesprochen hast.


    Auch wenn man hier noch auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen zu sein scheint, finde ich, sollten wir wenigstens festhalten, dass in der derzeitigen Fassung die Regelauslegung missverständlich ist und deshalb korrigiert werden sollte.

  • Was ja auch beim letzten Mal gesagt wurde. Aber niemand hat sich drum gekümmert. Man beschwert sich über die Auslegung aber macht sich dann nicht an das korrigieren. Wenn mir etwas nicht passt kümmere ich mich auch darum das es diskutiert wird und bringe einen Vorschlag ein.

  • Klagen ist nicht das meine, ich kauf den Laden lieber und bringe die an den Bettelstab, in dem alle gefeuert werden!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Geld habe ich zur Genüge und damit kann man alles kaufen!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

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    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Nein, dem würde ich hier nicht zustimmen. Aber selbst wenn man das so sieht, wäre das ja trotzdem zwingend ...

    Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.

    Nein, nach § 12 VIII Satz 2 schließt das Wahlregister nämlich mit Beginn der Wahl.