Zitat von Sollte eigentlich ein Spoiler sein; noch zu früh am MorgenIch hab mir mal gedacht: Zu dem Thema müsste meine Partei, die Piraten jetzt was sagen!
Bis ich dann gemerkt habe, dass die Piraten in der echten Politik kaum eine Rolle spielen. Und, dass ich nicht Parteimitglied bei denen bin (und auch nicht vorhabe das zu ändern)
PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte
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Zitat von Sollte eigentlich ein Spoiler sein; noch zu früh am Morgen
Ich hab mir mal gedacht: Zu dem Thema müsste meine Partei, die Piraten jetzt was sagen!
Bis ich dann gemerkt habe, dass die Piraten in der echten Politik kaum eine Rolle spielen. Und, dass ich nicht Parteimitglied bei denen bin (und auch nicht vorhabe das zu ändern)
Ein Aussätziger in unseren Reihen
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Zitat
In das Wahlregister kann nur eingetragen werden, wer mit seinem Account
[...]
2. in der letzten Legislaturperiode mindestens einen Beitrag in einem öffentlichen Sim-On-Forum verfasst hat [...].
Folgende Personen sind nachträglich aus dem Register entfernt worden, aufgrund fehlender Voraussetzungen.
Jonas Wolf , kein SimOn Beitrag, letzter am 4. Juni 2022
In der letzten Legislaturperiode hatte Jonas Wolf doch (mindestens) einen Beitrag, nur in der aktuellen nicht, die ja noch nicht abgelaufen / abgeschlossen / vergangen ist.
es geht dabei um einen SimOn Beitrag von der jetzigen laufenden. Macht ja keine Sinn das man einen Beitrag in der Legislatur geschrieben haben muss die vor 10 Wochen abgelaufen ist, also dann einen Beitrag vor 20 Wochen zählt.
Dies ist das Wahlregister der 13. Legislatur, also muss man in der 12. Eine geschrieben haben und die beginnt am 5./6. Juni.
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Das steht dort ja aber nicht so?
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Wo steht denn das man die vorletzte Legislatur meint? Es heißt in der letzten Legislatur. Es wird der 13. Bundestag gewählt, letzte ist dann der 12.
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Die letzte Legislaturperiode ist ja aber die elfte. Die zwölfte Legislaturperiode ist ja die aktuelle, die ja noch nicht abgeschlossen ist.
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Du bist also der Meinung, bei der Wahl des 13. Bundestags, soll man einen SimOn Beitrag aus der 11. Legislatur beachten? Das widerspricht sicherlich komplett der Intention dieser Regel.
Für diese Regel, wer berechtigt ist ins Register zu kommen muss eine Deadline vorhanden sein. Die habe ich auf den Tag vor der Wahl gesetzt. Auch beim letzten Mal gab es diese Probleme. Sonst müsste man jeden ins Wahlregister reinlassen der noch bis heute Abend um 17:59 Uhr die Bedingungen erfüllt. Und man will sicher nicht das während die Wahl läuft noch mehr Leute dazukommen.
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Bei der letzten Wahl meintest du, ihr müsstet dann die Regel ändern, was ja aber nicht passiert ist, soweit ich das sehe.
Für diese Regel, wer berechtigt ist ins Register zu kommen muss eine Deadline vorhanden sein. Die habe ich auf den Tag vor der Wahl gesetzt. Auch beim letzten Mal gab es diese Probleme. Sonst müsste man jeden ins Wahlregister reinlassen der noch bis heute Abend um 17:59 Uhr die Bedingungen erfüllt. Und man will sicher nicht das während die Wahl läuft noch mehr Leute dazukommen.
Ja, wenn du meinst, dass die aktuelle Legislaturperiode gemeint ist, musst du das tatsächlich tun. Aber eigentlich ist die letzte Legislaturperiode nicht die laufende. Es sei denn, es wäre die allerletzte jemals, dann ist es aber eine andere Bedeutung und das ist ja auch nicht so.
Die letzte Bundesliga-Saison war 2021 / 2022. Die gegenwärtige / laufende / aktuelle Saison ist 2022 / 2023. Die vorletzte Saison war 2020 /2021.
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Naja, ich bin nicht verantwortlich ständig alle Regeln zu ändern. Ich lege diese Regel so aus, wenn das nicht passt wählt den Weg vors Gericht oder ändert die Regeln so das es keine andere Auslegung geben kann.
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Es kann ja eigentlich nur eine Auslegung geben. Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.
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Es kann ja eigentlich nur eine Auslegung geben. Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.
Dieser Abschnitt zeigt nochmal das auf, was etwa das Bundesverfassungsgericht zur Auslegung einer Norm entwickelt hat (mit Hervorhebungen):
I.
1. Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wille, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und insbesondere dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 <312>; 11, 126 <130 f.>; 105, 135 <157>; stRspr). Der Erfassung des gesetzgeberischen Willens dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen. Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 <130>; 105, 135 <157>). Ausgangspunkt der Auslegung ist der Wortlaut der Vorschrift. Er gibt allerdings nicht immer hinreichende Hinweise auf den Willen des Gesetzgebers. Unter Umständen wird nämlich erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 <283> - abweichende Meinung). Dessen Aufgabe beschränkt sich darauf, die intendierte Regelungskonzeption bezogen auf den konkreten Fall - auch unter gewandelten Bedingungen - möglichst zuverlässig zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 96, 375 <394 f.>).
2. In keinem Fall darf richterliche Rechtsfindung das gesetzgeberische Ziel der Norm in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen oder an die Stelle der Regelungskonzeption des Gesetzgebers gar eine eigene treten lassen (vgl. BVerfGE 78, 20 <24> m.w.N.). Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu. Die Eindeutigkeit der im Wege der Auslegung gewonnenen gesetzgeberischen Grundentscheidung wird nicht notwendig dadurch relativiert, dass der Wortlaut der einschlägigen Norm auch andere Deutungsmöglichkeiten eröffnet, soweit diese Deutungen offensichtlich eher fern liegen. Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 <284> - abweichende Meinung).
Der Wortlaut ist zwar der Ausgangspunkt jeder Auslegung, aber nicht das einzige Kriterium. Wenn man die Materialien zur Entstehungsgeschichte heranzieht (Einschränkungen für das Wahlregister), dann kommt man schnell zu dem Schluss, dass die scheidende Wahlperiode gemeint war. Insoweit würde eine solche Auslegung die intendierte Regelungskonzeption gänzlich verfälschen.
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Nein, dem würde ich hier nicht zustimmen. Aber selbst wenn man das so sieht, wäre das ja trotzdem zwingend ...
Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.
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Zitat
In das Wahlregister kann nur eingetragen werden, wer mit seinem Account
[...]
2. in der letzten Legislaturperiode mindestens einen Beitrag in einem öffentlichen Sim-On-Forum verfasst hat [...].
Folgende Personen sind nachträglich aus dem Register entfernt worden, aufgrund fehlender Voraussetzungen.
Jonas Wolf , kein SimOn Beitrag, letzter am 4. Juni 2022
In der letzten Legislaturperiode hatte Jonas Wolf doch (mindestens) einen Beitrag, nur in der aktuellen nicht, die ja noch nicht abgelaufen / abgeschlossen / vergangen ist.
Vielen Dank, dass du das angesprochen hast.
Auch wenn man hier noch auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen zu sein scheint, finde ich, sollten wir wenigstens festhalten, dass in der derzeitigen Fassung die Regelauslegung missverständlich ist und deshalb korrigiert werden sollte.
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Was ja auch beim letzten Mal gesagt wurde. Aber niemand hat sich drum gekümmert. Man beschwert sich über die Auslegung aber macht sich dann nicht an das korrigieren. Wenn mir etwas nicht passt kümmere ich mich auch darum das es diskutiert wird und bringe einen Vorschlag ein.
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Wie oft soll dem linksradidalen Schmnierblatt denn noch erklärt werden, dass wir keine gottverdammten Radikale sind, sonsen anständige Rechte,
Wir sind Schutz und Trutz Deutschlands und der Deutschen!
Mein Gott, klag es halt ein, wenn es Dir so wichtig ist.
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Klagen ist nicht das meine, ich kauf den Laden lieber und bringe die an den Bettelstab, in dem alle gefeuert werden!!
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Klagen ist nicht das meine, ich kauf den Laden lieber und bringe die an den Bettelstab, in dem alle gefeuert werden!!
Dafür bräuchte es aber zwei Sachen:
1. Geld
2. Jemanden, der das Medium auch verkauft.
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Geld habe ich zur Genüge und damit kann man alles kaufen!
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Nein, dem würde ich hier nicht zustimmen. Aber selbst wenn man das so sieht, wäre das ja trotzdem zwingend ...
Auf jeden Fall müssten Jonas Wolf und Wolfgang von Hohenecken nach deiner "Auslegung" wählen dürfen, sofern sie bis zum Ende der Wahl noch einen Beitrag verfassen. Denn die aktuelle LP läuft ja noch.
Nein, nach § 12 VIII Satz 2 schließt das Wahlregister nämlich mit Beginn der Wahl.
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Geld habe ich zur Genüge und damit kann man alles kaufen!
Der Mann hat Kapitalismus durchgespielt.