PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • ;(;(;(;(

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Mal sim-off angemerkt:


    Wenn ich es richtig sehe, sind Fraktionen laut GO ausdrücklich Vereinigungen von Abgeordneten. Lotterleben und Wildungen sind Einzelpersonen und haben sich mit niemandem vereinigt, sodass PNS und UWL keine Fraktionen sind und somit auch die Wahlvorschläge Schneider und Wildungen ungültig waren. Eine Wiederholung des Wahlganges nur mit gültigen Kandidaturen wäre also bei strenger Auslegung anscheinend gar nicht möglich.


    Da ohnehin bereits die Kandidaturphase zu einem neuen Wahlgang läuft, könnte man es sich also eigentlich sparen, darüber ein Fass aufzumachen.

  • Mal sim-off angemerkt:


    Wenn ich es richtig sehe, sind Fraktionen laut GO ausdrücklich Vereinigungen von Abgeordneten. Lotterleben und Wildungen sind Einzelpersonen und haben sich mit niemandem vereinigt, sodass PNS und UWL keine Fraktionen sind und somit auch die Wahlvorschläge Schneider und Wildungen ungültig waren. Eine Wiederholung des Wahlganges nur mit gültigen Kandidaturen wäre also bei strenger Auslegung anscheinend gar nicht möglich.


    Da ohnehin bereits die Kandidaturphase zu einem neuen Wahlgang läuft, könnte man es sich also eigentlich sparen, darüber ein Fass aufzumachen.

    Hinzukommt, dass die Mitteilung - wie ich bereits darlegte - nach der GO eindeutig keine Gründungsvoraussetzung für eine Fraktion ist. Mithin lag ein gültiger Wahlvorschlag vor.

  • Mal sim-off angemerkt:


    Wenn ich es richtig sehe, sind Fraktionen laut GO ausdrücklich Vereinigungen von Abgeordneten. Lotterleben und Wildungen sind Einzelpersonen und haben sich mit niemandem vereinigt, sodass PNS und UWL keine Fraktionen sind und somit auch die Wahlvorschläge Schneider und Wildungen ungültig waren. Eine Wiederholung des Wahlganges nur mit gültigen Kandidaturen wäre also bei strenger Auslegung anscheinend gar nicht möglich.


    Da ohnehin bereits die Kandidaturphase zu einem neuen Wahlgang läuft, könnte man es sich also eigentlich sparen, darüber ein Fass aufzumachen.

    Demnach wäre aber auch die CKL keine Fraktion
    Ich vermute, dass der Passus aus der RL GO übernommen wurde und wegen der Skalierung jetzt problematisch ist

  • Das ist nicht korrekt Leo. In der deutschen Rechtssprechung wurde in der Vergangenheit dargelegt, dass die Verwendung einer Begrifflichkeit im Plural nicht bedeutet, dass mehrere Dinge dieser Art vorliegen müssen:


    Zitat

    Die Verwendung eines Begriffs in der Mehrzahl bedeutet aber nicht zwingend, dass tatsächlich mehrere Gegenstände der genannten Art vorliegen müssen. Die Verwendung des Plural kann auch der Verwendung des Wortes als Oberbegriff dienen.


    (http://www.erbschaftsteuerrecht.de/63577.htm)

  • Die GO sieht hingegen explizit eine schriftliche Meldung von Fraktionen vor. Eine Fraktion, die nicht gemeldet ist, muss in den Augen des Präsidiums daher als formell nicht existent betrachtet werden.

  • Na ja, das Wort "Vereinigung" ist kein Plural, sondern bezeichnet explizit den Zusammenschluss mehrerer Teile.


    Die Auslegung der GO obliegt letztlich anderen, aber ich wollte zumindest darauf hingewiesen haben, dass eine Anfechtung womöglich nicht sehr viel Sinn ergibt.

  • Allerdings liegt hier ein gewisses Gewohnheitsrecht inne, da in der Vergangenheit immer auch Ein-Personen-Fraktionen anerkannt worden sind.


    Die Schriftliche Mitteilung der Fraktionsbildung hingegen wurde bisher jedoch immer als Notwendigkeit gehandhabt.

  • Das ist nicht korrekt Leo. In der deutschen Rechtssprechung wurde in der Vergangenheit dargelegt, dass die Verwendung einer Begrifflichkeit im Plural nicht bedeutet, dass mehrere Dinge dieser Art vorliegen müssen:


    Zitat

    Die Verwendung eines Begriffs in der Mehrzahl bedeutet aber nicht zwingend, dass tatsächlich mehrere Gegenstände der genannten Art vorliegen müssen. Die Verwendung des Plural kann auch der Verwendung des Wortes als Oberbegriff dienen.


    (http://www.erbschaftsteuerrecht.de/63577.htm)

    "Nicht zwingend bedeutet" ist etwas anderes als "nicht bedeutet". Wenn man sich schon auf ein Urteil bezieht, sollte man auch sauber arbeiten. Es macht wenig Sinn, sich eine passende Stelle herauszusuchen und den Gesamtzusammenhang völlig auszublenden. Es ist zwar richtig, dass der Wortlaut einer Norm nicht isoliert zur Auslegung herangezogen werden kann, aber er bildet doch in den meisten Fällen eine wichtige Grenze der Gesetzesauslegung. In der von Dir angeführten Entscheidung hat das Gericht wohl - ich habe das Urteil nicht gelesen und kann daher nur auf Grundlage der Zusammenfassung vermuten - die Norm zuerst teleologisch (nach ihrem Sinn und Zweck) ausgelegt und danach geprüft, ob der Gesetzeswortlaut der Auslegung entgegensteht.


    Leo hat nicht auf das Wort "Mitgliedern" abgestellt, sondern auf das Wort "Vereinigung" und eine Vereinigung erfordert zwingend mehr als eine Person. Ein anderes Verständnis ist überhaupt nicht vorstellbar. § 6 Nr. 1 GOBT lässt mit Blick auf seine gesamte Formulierung keinen anderen Schluss zu, als dass es Ein-Mann-Fraktionen nicht geben kann. Man kann mit sich selbst nicht im Wettbewerb stehen, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Könnte schon ein einzelner Abgeordneter alleine eine Fraktion bilden, wären Fraktionen im Übrigen auch nutzlos.

  • Victoria Mechnachanov


    Wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Bundesrat einreicht muss darüber nicht abgestimmt werden. Es ist nur eine Stellungnahme.


    Danach wird es an den Bundestag weitergeleitet, wenn dieser zustimmt geht es zurück an den Bundesrat. Erst dann erfolgt eine wirkliche Debatte und eine Abstimmung.

  • Was ist wenn ich Schneider wähle? Lehnt jener dann das Amt ab?

    In der Tat würde ich das Amt nach einer Wiederholung des Zweiten Wahlgangs und auch generell ablehnen, wenn eindeutig belegbar wäre, dass ich nur durch ihre Stimme gewählt sein würde (Komplexes grammatikalisches Konstrukt - ist das so korrekt?).

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Da hier kein Bundesland abgestimmt hat, ist der Antrag abgelehnt.

    War das (sachgrundlose Befristung abschaffen) nicht ein Einspruchsgesetz (in der Eingangsformel steht nichts von Zustimmung des Bundesrates)? Wir hatten so einen Fall vor ein paar Wochen schonmal - eigentlich ist der Antrag dann doch angenommen, wenn die Mehrheit der Länder nicht wiedersprochen hat? Die von Felix Neuheimer angeregte Regeländerung wurde doch seinerzeit abgelehnt oder erinnere ich mich falsch?

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Da hier kein Bundesland abgestimmt hat, ist der Antrag abgelehnt.

    War das (sachgrundlose Befristung abschaffen) nicht ein Einspruchsgesetz (in der Eingangsformel steht nichts von Zustimmung des Bundesrates)? Wir hatten so einen Fall vor ein paar Wochen schonmal - eigentlich ist der Antrag dann doch angenommen, wenn die Mehrheit der Länder nicht wiedersprochen hat? Die von Felix Neuheimer angeregte Regeländerung wurde doch seinerzeit abgelehnt oder erinnere ich mich falsch?

    Nein, du erinnerst dich richtig.

  • Victoria Mechnachanov Die Antragsschrift der ANK ist immer noch nicht einsehbar. Vermutlich muss das PDF-Dokument neu hochgeladen werden.