Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigen31.03.2023 | 002/2023
Innenministerium setzt Abschiebungen in den Iran und nach Afghanistan aus
Düsseldorf - Das Innenministerium verkündete heute die Aussetzung von Abschiebungen Ausreisepflichtiger in die Staaten Iran und Afghanistan nach § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Innen- und Kommunalministerin Dr. Juliane Linke erklärte hierzu: ,,Die menschenrechtliche Situation ist in beiden Staaten kritisch und absolut besorgniserregend. Nordrhein-Westfalen steht klar für eine gerechte Migrationspolitik, die aber auch Ausreisepflichtige vor nicht zuzumutender Repression oder Verfolgung in ihren Heimatländern schützt. Daher waren Abschiebungen in diese Staaten bis auf weiteres auszusetzen.''
Ministerin Dr. Linke forderte hierzu auch den Bund auf, klare Ansprachen an die Machthaber im Iran und in Afghanistan zu setzen und für eine Besserung der Lage zu werben und mit europäischen Partnern um Sanktionsmöglichkeiten zu debattieren.
Wie lange gilt die Anordnung?
Wie in der Mitteilung bereits erwähnt, bis auf Weiteres dazu. Wir sondieren immer wieder im Stab die Möglichkeiten einer erneuten Eröffnung dieser Abschieberouten, um eine geordnete Migration sicherstellen zu können.
Gab es denn bereits die nach § 60a I 2 i. V. m. § 23 I 3 AufenthG erforderliche Einholung des Benehmens mit dem Bundesinnenministerium?