Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von §20 des IfSG zur Aufwertung der STIKO mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufwertung der Ständigen Impfkommission
A. Problem und Ziel
Die Ständige Impfkommission (STIKO) wurde in 1970er Jahren gegründet. Ihre Aufgabe besteht in der Entwicklung von Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei berücksichtigt sie nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. Die STIKO orientiert sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin. Während für die Zulassung einer Impfung deren Wirksamkeit (zumeist im Vergleich zu Placebo), deren Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität relevant sind, analysiert die STIKO darauf aufbauend neben dem individuellen Nutzen-Risiko-Verhältnis auch die Epidemiologie auf Bevölkerungsebene und die Effekte einer flächendeckenden Impfstrategie für Deutschland. Ihre Aufgabe und Zusammensetzung wird in §20 geregelt. Ziel des vorliegenden Entwurfes es, diesen Paragraphen abzuändern, um einerseits mehr Stellen innerhalb der STIKO zu schaffen, die Arbeit zu professionalisieren sowie völlige Transparenz und Unabhängigkeit zu garantieren.
B. Lösung
Um die Kommissionsmitglieder aufzustocken, die Arbeit zu professionalisieren und Transparenz zu garantieren, muss § 20 IfSG in der jetzigen Fassung abgeändert werden.
C. Alternativen
Keine.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt