Ständiger Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsangelegenheiten

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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich eröffne hiermit den ständigen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsangelegenheiten. Der Ausschuss wird wird gebildet, wenn in den nächsten sieben Tagen drei Mitglieder ihre Teilnahme am Ausschuss bekannt geben. (§14 Abs. 1 BayLTGeschO). Den Fraktionen der Grünen und der Allianz stehen gem. §15 Abs. 1 BayLTGeschO 2 Mitglieder zu. Den anderen Fraktionen steht gem. §15 Abs. 1 BayLTGeschO 1 Mitglied zu. Gem. §16 Abs. 1 übernimmt Felix Schwalbenbach vorläufig den Vorsitz im Ausschuss.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    dieser, so wie alle anderen Ausschüsse, die ich beantragte, dienen dazu, einen durchgängigen Diskurs zu haben und über Themen zu sprechen. Hier in dem Fall sind es die wichtigen Themen im Bereich unserer Verfassung, dem Asylrecht und die Geschäftsordnung. Es ist die wichtige Aufgabe des Landtages, sich mit diesen Themen zu beschäftigen.


    Daher ein Ständiger Ausschuss. Und daher werde ich den Vorsitz auch abgeben.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte hier auf die Geschäftsordnung hinweisen. Genauer gesagt § 14 Abs. 4 Nr. 4, welche besagt, dass "permanente" Ausschüsse durch den Präsidenten aufzulösen sind, wenn sie 14 Tage keine Aktivität gezeigt haben. Ob diese Ziele eingehalten werden können; ich bin skeptisch. Aber, man darf und soll es wohl probieren dürfen. Auch die Fragen der Geschäftsordnung, wie eben jene, ob ein permanenter Ausschuss auch ein ständiger Ausschuss ist, und ob Ausschüsse sich seit der Neuordnung des Parteiensystems als solche noch lohnen und wie wir sie attraktiver machen können, werden wir vielleicht diskutieren. Dafür braucht es aber erstmal einen Ausschuss, weshalb ich um dieses Ziel zu unterstützen, gemäß § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung meine Teilnahme erkläre.

  • Ich melde mich hiermit als Mitglied des Ausschusses.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte mit Ihnen heute über die Volksbefragung sprechen.

    Die Volksbefragung wurde - wie so vieles -von der CSU eingeführt: Staatsregierung und Landtag können eine unverbindliche Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaates über "Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung durchführen". So das Landeswahlgesetz, welches eigentlich auch Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und - genau - Volksbefragung heißt.

    Der Artikel 88a des genannten Gesetzes ist jedoch "mit Art. 7 Abs. 2 der Verfassung unvereinbar und nichtig", dies sage nicht ich, sondern der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Die Leitsätze dazu können Sie sich auf Seite 330 des Gesetzes- und Verordnungsblatt von 2016 nachlesen. Mitarbeiter des Landtagamtes werden diese sicherlich bei Bedarf zur Verfügung stellen können, nehme ich an.

    Ich persönlich sehe den Landtag auch als Rechtspflegeorgan, wir sollten den Art. 88a LWG abschaffen oder die Verfassung entsprechend abändern. Auch über Ziel und Zweck der Volksbefragung lässt sich diskutieren.


    Ich selbst befürworte dies als ein weiteres Instrument plebiszärer Mitbestimmung, welches sicherlich auch in der Tradition unserer Verfassung steht. Dennoch: das Landtag und Staatsregierung beide übereinkommend beschließen müssen, dass das Volk befragt wird hat ein Geschmäckle. Die Volksbefragung steht im Gegensatz zum Volksbegehren- und entscheid als Teile der Volksgesetzgebung; sie kann sich insbesondere auch zum Zwecke der Willensbildung des Volkes an die Verwaltung und Staatsregierung richten. Dass Volksbegehren welches damit eine neue Möglichkeit in Bezug auch speziell auf die Exekutive, also die Staatsregierung, einzuwirken schaffen können, nicht vom Volk selbst beantragt werden können ist eines der Sachen, die hier meiner Meinung nach geändert werden müssten.


    Ich freue mich auf den Austausch mit den anderen im Landtag vertretenen Gruppierungen und hoffe, dass wir hier den Status quo abschaffen können und unserer Verantwortung der Rechtspflege nachgehen können.


    Vielen Dank!