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Nachstehend wird das Gesetz- und Verordnungsblatt mit den, durch den Senat ausgefertigten, Gesetzen herausgegeben.
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Hamburgische Bürgerschaft
5. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache V/008
13. August 2022
Gesetzentwurfdes Senats, vertreten durch die Senatskanzlei
Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage der Freien und Hansestadt Hamburg (Feiertagsgesetz)
A. ProblemDie Vorlage für den 8. März als Feiertag für den internationalen Frauentag, bieten Berlin seit 2018 und Nordrhein- Westfalen seit 2022. In den Bundesländern wurde der 8. März als dauerhafter Feiertag beschlossen.
Im Zuge der Gleichberichtigung und Toleranz, wollen wir als Hamburger Senat auch ein Zeichen für die Frauen setzen durch eine Anpassung des Feiertagsgesetzes.
B. Lösung
Der Internationale Frauentag (08. März) wird Gesetzlicher Feiertag.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Hamburg, den 13. August 2022
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
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Hamburgische Bürgerschaft
5. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache V/010
19. August 2022
Gesetzentwurfdes Senats, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Energie und Umwelt
Entwurf eines Gesetzes über einen landesweiten Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg
A. ProblemSeit 2014 bezahlen die Unternehmen in Hamburg Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn von der Bundesregierung vorschrieben ist. Trotz des gesetzlichen Mindestlohns können einige Menschen immer noch nicht davon Leben und bei steigenden Preisen wird das Leben für viele Menschen noch teurer als zuvor. Deshalb schlägt der Senat einen landesweiten Mindestlohn vor.
B. Lösung
Wir sind der Ansicht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ausreicht und deswegen einen landesweiten Mindestlohn für hamburgische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg einzuführen. Der landesweite Mindestlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von der Bundesregierung. Der landesweite Mindestlohn schützt die Arbeitnehmer noch mehr vor Lohndumping durch Arbeitskräfte aus Niedriglohnländern.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine
Hamburg, den 19. August 2022
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 28.08.2022
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Hamburgische Bürgerschaft
5. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache V/009
15. August 2022
Antragder Fraktion ,,Die Grünen''
Antrag zur Pflicht auf Landstrom im Hamburger Hafen
A. ProblemDie Landstromversorgung an den Hamburger Häfen ist bis heute nur unzureichend, obwohl es gute und ausbaubare Kapazitäten gäbe, um auch große Kreuzfahrtschiffe mit Landstrom zu versorgen. Leider reicht es nicht, bei Landstrom weiterhin auf die Freiwilligkeit der Reedereien zu setzen.
B. Lösung
Der Senat setzt eine Landstrompflicht für den Hamburger Hafen in Kraft.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
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A n l a g e 1
Antrag zur Pflicht auf Landstrom im Hamburger Hafen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
1. eine Landstrompflicht für das Kreuzfahrtterminal Altona anzukündigen und spätestens zum 1.1.2028 einzuführen.
2. eine Landstrompflicht für die Kreuzfahrtterminals in Steinwerder und der HafenCity anzukündigen und spätestens zum 1.1.2029 einzuführen.
3. eine Landstrompflicht für die Containerterminals anzukündigen und schnell nach Fertigstellung der dortigen Landstromanlagen einzuführen.Hamburg, den 15. August 2022
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 28.08.2022
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Hamburgische Bürgerschaft
5. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime NagumoDrucksache V/012
2. September 2022
Gesetzentwurf
des Senats, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Energie und Umwelt
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung für Gemeinnützige Vereine in Hamburg durch einen Sozialfond
A. Problem
Die Gemeinnützigen Vereine in Hamburg bekommen bis heute keinerlei finanzielle Unterstützung von der Stadt, um Ihre Kosten damit zu bezahlen und zu decken. Die Fix- und Nebenkosten werden alle durch Spenden finanziert.B. Lösung
Wir planen die Einführung eines Sozialfonds, dadurch werden Gemeinnützige Vereine wie die Hamburger Tafel finanziell unterstützt. Bislang bekommen Vereine keinerlei Unterstützung von der Stadt, dies wollen wir endlich ändern. Gerade in diesen Zeiten steigen die Kosten für die Vereine stark an und haben kaum finanzielle Rücklagen. Mit dem Fond sollen einen Teil der Fixkosten bezahlt werden.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
1,2 Millionen
E. Weitere Kosten
Keine
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung für Gemeinnützige Vereine in Hamburg durch einen Sozialfond
2. September 2022
Die Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Zweck des Gesetz
Mit dem Sozialfond werden gemeinnützige Vereine in Hamburg für die Entlastung bei ihren Fixkosten finanziell unterstützt.
(2) Erlaubnis an den Sozialfond teilzunehmen
Um Teil des Sozialfonds zu werden, müssen die Vereine den Status "e.V." besitzen, in Hamburg gemeldet, tätig, und ihre Gemeinnützigkeit staatl. anerkannt sein.
(3) Verteilung der Gelder
Das Gesamtbudget wird auf die zwölf Monate verteilt. Maximal werden 33 % der Fixkosten erstattet Jeder Verein bekommt maximal 10.000 € im Monat für die Fixkosten erstattet.
(4) Beantragung und Auszahlung
Die Vereine beantragen finanzielle Unterstützung der Fixkosten aus dem vergangenen Monat, die Beantragung kann online oder schriftlich erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt in der dritten Woche des Monats. Die Entscheidungsgewalt über die Höhe der Förderung obliegt der Stadt.(5) Dauer und Einführung
Der Sozialfond wird als Probe zum 01.02.2023 für den Monat Januar eingeführt und endet im Januar 2024 für den Dezember 2023.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach Verkündigung in Kraft.
Hamburg, den 2. September 2022Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 07.09.2022
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Hamburgische Bürger*innenschaft
Vierte Legislaturperiode
An den Präsidenten der Bürger*innenschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache IIII / XXEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Landesverfassung um das Grundrecht auf Wasser
Antrag
des Senators für Inneres und Sport Enrico Meier
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Landesverfassung um das Grundrecht auf Wasser
A. Problem
Wasser wird knapp in der Welt. Gerade jetzt ist es wichtig, in einer auf Konsum und Gewinn fokussierten Welt jedem Menschen das Recht auf sauberes, verunreinigtes Wasser zu gewähren. Auch in Hamburg wird es bedingt durch den Klimawandel und Wasserknappheit zu Konflikten um das wertvolle Gut des Wassers kommen. Daher soll die Stadt das Recht auf Wasser in die eigene Verfassung schreiben und dies als Grundlage für künftige Wasserpolitik ansehen.
B. Lösung
Daher soll die Stadt das Recht auf Wasser in die eigene Verfassung schreiben und dies als Grundlage für künftige Wasserpolitik ansehen.
C. Alternativen
Kapitalismus beenden.
D. Kosten
Es sind keine Mehrkosten zu erwarten.
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A n l a g e 1
Hamburg, den 11.09.2022
Enrico Meier
Senator für Inneres und Sport
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 19.09.2022
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Hamburgische Bürger*innenschaft
Vierte Legislaturperiode
An den Präsidenten der Bürger*innenschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache IIII / XXEntwurf eines Gesetzes zur Förderung Hamburger Sportvereine
Antrag
des Senator für Inneres und Sport Enrico Meier
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Hamburger Sportvereine
A. Problem
Die sportliche Betätigung in Hamburg sinkt seit Jahren. Dabei stellt diese einen erheblichen Teil der Sozialisation und Gesundheitsvorsorge dar. Sie steigert Glücklichkeit und Gemeinschaftssinn. Ökonomische Zwänge drücken immer mehr auf die Vereine und auf Menschen, die sich in Sportvereinen engagieren wollen.
B. Lösung
Sportvereine werden gefördert, Neugründungen unterstützt und Mitgliedsbeiträge, insbesondere von sozial schlechter gestellten Menschen übernommen.
C. Alternativen
Die Hamburger Sportkultur stirbt aus.
D. Kosten
Wir erwarten jährliche Kosten von maximal bis zu 11 Millionen Euro für das kommende Jahr. 6 Millionen Euro jählich werden dauerhaft erhoben werden. Zudem kommen einmalige Kosten von 500.000€ als Einmalzahlungen, welche sich weiter erhöhen können.
Kosten für Neumitglieder: Bei Erwartung von bis zu 10.000 Neumitgliedern: Maximal 150.000€ pro Monat für 12 Monate
Kosten für Empfänger*innen von Sozialleistungen: Bei Erwartung von 10.000 berechtigten Anträgen: Maximal 500.000€ pro Monat und einmalig 500.000€ für Ausrüstung.
Kosten für Neugründungen: Bei maximal 25 Anträgen: Maximal 25.000€ im Monat und 250.000€ als Einmalzahlung
Kosten für Vereine: Bei Erwartung von 700 berechtigten Anträgen: Maximal 700.000 pro Monat.
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A n l a g e 1
Hamburg, den 11.09. 2022
Enrico Meier
Senator für Inneres und Sport
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 19.09.2022
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Bürgerschaft
Sechste Legislaturperiode
Gesetz zur Bestallung eines bzw. einer Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Hamburg, bzw. der einzelnen Bezirke
von Oscar Pilarow, Senator für Verkehr und Stadtentwicklung
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 03.11.2022
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Antrag
der Senatorin für Inneres und Sport Janett Wissler
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Antrag zur Stärkung der Polizei, sowie Überprüfung der Belastung
A. Problem
Die Polizei sorgt in unseren Land für Recht und Ordnung. In den letzten Legislaturperioden wurde sehr wenig für die Polizei getan. Der Personalmangel trägt dazu bei das sehr viele Überstunden geleistet werden müssen und die Polizisten sehr viel mehr Arbeit ausüben müssen
B. Inhalt
1) Eine Analyse zur Belastung der Polizisten in der Hansestadt Hamburg
2) jedes Jahr 15% der neuen Polizeikommissare in die Kriminalpolizei einsetzen
3) Eine Werbekampagne, die gezielt Nachwuchs für die Kriminalpolizei gewinnt
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
500.000 Euro
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 03.11.2022
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Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
Hamburg, den 16.11.2022
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Hamburgische Bürgerschaft
5. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache V/010
16. November 2022
Gesetzentwurfdes Senats, vertreten durch die Behörde für Bildung und Berufsausbildung und der Senatskanzlei
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldung der Lehramtstypen 1 bis 3 in Hamburg auf A13
A. ProblemHamburg verfügt über einen attraktiven Standort für Lehrkräfte deutschlandweit, damit wir unseren Standort weiterhin attraktiv halten und wollen deswegen für einen fairen Einstieg in das Lehramt sorgen. In einigen Bundesländern werden Grundschullehrkräfte finanziell benachteiligt und Schulformen wie das Gymnasium ist finanziell attraktiver gestellt. Wir wollen, dass alle Lehrkräfte unabhängig von den Schulformen dasselbe Einstiegsgehalt bekommen.
B. Lösung
Mit dem Ziel, das Hamburgische Schulsystem noch leistungsfähiger und gerechter zu machen, wollen wir das Einstiegsgehalt für die Lehrkräfte erhöhen. Zur langfristigen Sicherung der Unterrichtsqualität sind engagierte, motivierte und hervorragend ausgebildete Lehrkräfte erforderlich. Vorgesehen dafür ist die Anhebung der Besoldung von Lehrkräften von der Besoldungsgruppe A 12 auf die Besoldungsgruppe A 13. Mit der Anhebung der Besoldung ist die Angleichung der Einstiegsämter und damit der Bezahlung aller Hamburger Lehrkräfte im Laufbahnzweig der allgemeinbildenden Schulen beabsichtigt. Mit dieser Maßnahme soll Hamburg nicht nur im bundesweiten Vergleich auch künftig attraktive Beschäftigungsverhältnisse bieten, sondern es soll auch gewürdigt werden, dass alle Lehrkräfte – gleich an welcher Schulform und in welcher Schüler-Altersgruppe sie unterrichten – eine anspruchsvolle und gleichermaßen bedeutende Aufgabe haben.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Durch die Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes werden jährliche Mehraufwendungen in Höhe von bis 2024 aufwachsend 68.088 Tsd. Euro erwartet.
E. Weitere Kosten
Keine
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldung der Lehramtstypen 1 bis 3 in Hamburg
16. November 2022
Die Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
Das Hamburgische Besoldungsgesetz vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage I erhalten die Einträge zu den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 folgende Fassung:
„Besoldungsgruppe A 13"
Akademische Rätin, Akademischer Rat
– als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterier oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule-
Erste Kriminalhauptkommissarin, Erster Kriminalhauptkommissar
Erste Polizeihauptkommissarin, Erster Polizeihauptkommissar
Kustodin, Kustos
Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt
Erste Oberamtsanwältin, Erster Oberamtsanwalt 1)
R ä t i n, R a t 2) 3) 4)
Studienrätin, Studienrat 4) 5)
Konrektorin, Konrektor
– als ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit bis zu 67 Schülerinnen und Schülern – 6)
Schulrätin, Schulrat 7)
Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:
Ä r z t i n, A r z t 7)
Beamtinnen und Beamte des technischen und des feuerwehrtechnischen Dienstes
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.
Für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Lehramtstypen 1 bis 3 nach den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung für die Lehramtstypen 1 bis 3 (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 28. Februar 1997 in der jeweils geltenden Fassung) in Funktionen mit herausgehobenen Aufgaben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Hamburg, den 16. November 2022
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
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Hamburgische Bürgerschaft
5. WahlperiodeDrucksache V/011
20. November 2022
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Gesetzentwurf des Senats, vertreten durch die Behörde für Bildung und BerufsausbildungEntwurf eines Gesetzes für ein kostenloses Mittagessen an allen Hamburger Grundschulen
A. Problem und Ziel
In vielen Familien in Hamburg ist es schwierig, Kindern ein gutes, gesundes und ausgewogenes Mittagessen zur Verfügung zu stellen. Gesunde Ernährung ist aber für ein gutes und gesundes Leben wichtig. Zudem lernen Schüler in der Grundschule Gewohnheiten, die häufig ein ganzes Leben prägen. Um Gesundheitsrisiken zu minimieren, ist es daher geboten, den Schülern dort, wo sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Tages verbringen, nämlich in der Schule, ein kostenloses und gesundes Mittagessen zur Verfügung zu stellen.
B. Lösung
Die Freie Hansestadt Hamburg führt ein kostenloses Mittagessen für alle Grundschüler im Land ein.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
In Hamburg gibt es rund 78.000 Grundschüler. Das Mittagessen für alle diese Grundschüler wird bereits zur Hälfte Subventioniert. Zusätzlich erhalten rund 2/3 dieser Grundschüler weitere Zuschüsse zum Mittagessen. Bei Kosten von 4 Euro für ein Mittagessen, 5 Mittagessen in der Woche und 26 Schulwochen (Schulferien bereits abgezogen) belaufen sich die Kosten auf rund 6,8 Millionen Euro pro Jahr.
Begründung
siehe oben.
Lando Miller
Erster Bürgermeister von Hamburg
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Der Erste Bürgermeister
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Bekämpfung rechter Polizeistrukturen
vom 13.12.2023
§ 1 Allgemeines
(1) Die Behörde für Inneres und Sport richtet eine gesonderte Abteilung für rechtsradikalen Polizeistrukturen (ARP) in der unabhängigen Beschwerdestelle (UBS) ein.
(2) Die Aufgabe der ARP ist die gezielte Erkennung, Aufdeckung und Meldung von rechten Polizist:innen, Chatgruppen, Verbänden und anderweitigen Zusammenschlüssen innerhalb der Hamburger Polizei. Außerdem sollen Verbindungen zu verbotenen rechtsradikalen Organisationen aufgezeigt werden.
(3) Ziel der Einrichtung ist es, alle relevanten rechten Strukturen innerhalb der Hamburger Polizei zu erkennen und zu zerschlagen.
(4) Außerdem soll die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) gesondert von der ARP auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.
(5) Die Ergebnisse der ARP werden regelmäßig, mindestens einmal im Quartal der Behörde für Inneres und Sport, sowie der Bürger:innenschaft gemeldet.
§ 2 Förderung der ARP
(1) Der UBS werden zweckgebunden 3.000.000€ für 5 Jahre zu Verfügung gestellt.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Ernesto B. DutschkeErster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
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Der Erste Bürgermeister
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen
Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
(Abschaffung der Schuldenbremse)
Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 100-a), zuletzt geändert am 26. März 2023), wird wie folgt geändert:
- § 72 wird ersatzlos gestrichen
- § 72 a wird ersatzlos gestrichen
Ernesto B. DutschkeErster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
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Der Erste Bürgermeister
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen
Gesetz zur Herstellung von kompletter Lernmittelfreiheit im Schulwesen
§1 - Änderung des Schulgesetzes
Das Hamburgische Schulgesetz vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97) wird wie folgt geändert:
§ 30 Satz zwei und drei werden ersatzlos gestrichen.§2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt zum 01.02.2024 in Kraft.
Ernesto B. DutschkeErster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg