Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg

  • VERORDNUNG ÜBER DAS HERABSETZEN DER BAGATELLGRENZE FÜR BARRIEREFREIEN UMBAU VON WOHNEIGENTUM


    Nach §2 Absatz 4 des HmbWoFG erlässt der Senat Richtlinien für die Förderung von barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum.


    Die Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum wird mit Wirkung zum 22. August 2022 verändert.


    Die bisherige Bagatellgrenze wird von EUR 3.000 auf EUR 1.500 herabgesetzt.




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    Hamburg, den 19. August 2022



    Jacob Kuehl

    In Vertretung für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    in Funktion des Leiters der Senatskanzlei

    Senator für Bildung und Berufsausbildung



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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

    Senator für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit in der 6. Bürgerschaft

    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie




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    Hamburg, 19. August 2022


    Verordnung


    Des Senats, vertreten durch Lando Miller den Ersten Bürgermeister und den Senator für Wirtschaft, Energie und Umwelt



    Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschließt:


    Energiesparplan für die öffentlichen Gebäude in Hamburg

    • In allen öffentlichen Gebäuden wird die Raumtemperatur der Büros auf die Mindesttemperatur von 20 Grad gesenkt. Wie es laut „Arbeitsstättenrichtlinie für Arbeitsräume mit vorwiegend sitzender Tätigkeit“ erlaubt ist.
      • um den Bedarf an Heizung, Licht und IT zu reduzieren werden Büros und vergleichbare Nutzflächen die nur vereinzelt genutzt werden geschlossen.
    • Die Denkmäler und öffentlichen Gebäude werden weitgehend nicht mehr angestrahlt.
    • Die Thermostate in Fluren, Hallen, Foyers, Technik- und Kopierräumen sowie WCs und Teeküchen werden herunterreguliert auf die Mindestwerte von 21 Grad, nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften.
      • Wenn durch die Bundesregierung die Arbeitsstättenrichtlinien angepasst werden, werden die Raumtemperaturen entsprechend verändert.
    • Die Heizungsanlagen und Klimaanlagen werden überprüft modernisiert und effektiver eingestellt.
    • Die Brunnenanlagen in ganz Hamburg, der Geysir im Inselpark und die Alsterfontäne werden abgeschaltet und ebenso die Wasserspiele sowie die Wasserlichtorgel in Planten und Blomen werden eingestellt.
    • Die Wege in Park- und Grünanlagen, bezirkliche Sportanlagen und Joggingstrecken werden nur noch in den Nutzungszeiten beleuchtet, ohne dabei die Verkehrssicherung der Wege zu gefährden oder Angsträume zu schaffen.
    • In allen öffentlichen Gebäuden werden die elektrischen Geräte auf ihre Energieeffizienz überprüft und ggf. ausgewechselt. Des Weiteren wird ein Leihsystem eingeführt, damit der jeweilige Energieverbrauch durch ein Leistungsmesser besser erkannt wird.
    • In den öffentlichen Gebäuden werden jegliche Beleuchtung, sowie alle Lichtzeichenanlagen auf LED umgerüstet und modernisiert.
      • In öffentlichen Gebäuden außerhalb der Nutzungs- und Dienstzeiten ist nur die Notbeleuchtung in Betrieb.
    • Ab sofort wird warmes Wasser nicht mehr flächendeckend in öffentlichen Gebäuden bereitgestellt. Soweit dies möglich werden kleine Durchlauferhitzer aus dem Betrieb genommen. Für die Duschen in den Feuerwehrwachen, Städtische Einrichtungen des Bildungs-, Sozial-, Kinder- und Jugendwesens bleibt die Warmwasserbereitstellung komplett bereitgestellt.
    • Dienstreisen und Konferenzen werden wieder durch Videokonferenzen ersetzt.
    • Geräte die nicht mehr benutzt werden, werden komplett ausgeschaltet, wie zum Beispiel Steckerleisten nach Dienstschluss
    • Die Nutzung und Kauf privat beschaffter Kleingeräte, darunter fallen Heizlüfter, Ventilatoren etc. wird grundsätzlich unterbunden.
    • Die Temperatur in Kühlschränken sollen 7 Grad nicht unterschreiten.
    • In allen öffentlichen Gebäuden wird die Anzahl von Kopiergeräte und Drucker überprüft und entsprechend reduziert.
    • Die Büroräume werden in den Sommermonaten morgens und abends gelüftet, um deren Aufheizen zu vermeiden. In den Wintermonaten werden Außenrollläden oder -jalousien heruntergelassen, um die Dämmwirkung zu nutzen.
    • Die Stadt Hamburg wird komplett auf Weihnachtsbeleuchtung in diesen Winter verzichten.
    • Der Einzelhandel wird verpflichtet die Schaufenster nur bei Ladenöffnung zu beleuchten.


    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.





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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 19.08.2022


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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 28.08.2022

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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 28.08.2022

  • Richtlinie zum Genehmigungsverfahren von Wohnungsbau


    • Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen soll bei mindestens 33% liegen
    • Es soll angestrebt werden, dass 67% Mietwohnungen und 33% Eigentumswohnungen sind.
    • Es wird ein Schwerpunkt auf Mehrfamilienhäuser gelegt mit sieben bis zwölf Stockwerken. Die Erdgeschosse sollen von der Stadt gemietet und Umfeldabhängige Geschäfte sowie Kitas ihren Platz finden.
    • Es sollen mindestens 15.000 Wohnungen pro Jahr genehmigt und davon 5.000 öffentlich gefördert werden für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.


    Genehmigungen sind im Sinne dieser Richtlinie zu erteilen oder zu versagen.


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    Hamburg, den 2. September 2022


    Jacob Kuehl

    In Vertretung für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    in Funktion des Leiters der Senatskanzlei

    Senator für Bildung und Berufsausbildung


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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

    Senator für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit in der 6. Bürgerschaft

    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie



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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 07.09.2022


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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 19.09.2022



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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 19.09.2022

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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 03.11.2022

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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 03.11.2022


  • Neue Richtlinie zum Genehmigungsverfahren von Wohnungsbau


    • Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen soll bei mindestens 36% liegen
    • Es soll angestrebt werden, dass 69% Mietwohnungen und 35% Eigentumswohnungen sind.
    • Es wird ein Schwerpunkt auf Mehrfamilienhäuser gelegt mit sieben bis zwölf Stockwerken. Die Erdgeschosse sollen von der Stadt gemietet und Umfeldabhängige Geschäfte sowie Kitas ihren Platz finden.
    • Es sollen mindestens 17.000 Wohnungen pro Jahr genehmigt und davon 7.000 öffentlich gefördert werden für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.


    Genehmigungen sind im Sinne dieser Richtlinie zu erteilen oder zu versagen.


    Hamburg, den 16. November 2022



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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


    Hamburg, den 16.11.2022

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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg


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    Lando Miller

    Erster Bürgermeister von Hamburg

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    Der Erste Bürgermeister


    Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Gesetz über Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und zur Schaffung einer Umweltzone im Innenstadtbereich

    §1 Allgemeines

    (1) Die Freie und Hansestadt Hamburg bekennt sich zur Bekämpfung des vom Menschen verursachten Klimawandel und wird zu diesem Zweck Schritte initiieren, die die durch den privaten Autoverkehr entstehende Feinstaubbelastung im Innenstadtbereich massiv senkt.

    (2) Kernpunkt des Initiative soll die Schaffung einer Umweltzone im Innenstadtbereich der Freien und Hansestadt sein, in der die private Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor untersagt ist.


    §2 Örtliche Abgrenzungen der Zone

    (1) Die innerstädtische Umweltzone wird örtlich wie folgt begrenzt:

    a. im Westen von den Straßen Holstenwall und Gorch-Fock-Wall

    b. Im Norden von der Esplanade und der Lombardi-Brücke

    c. Im Osten durch die Straßen Glockengießerwall, Steintorwall und Klosterwall

    d. Im Süden von der Elbe, wobei der Bereich der Hafencity ganzheitlich zur Umweltzone gehört.

    (2) Die in Abs. 1 genannten Straßen gehören als Grenzstraßen noch nicht zur Umweltzone


    §3 Definition

    In der durch §2 definierten Umweltzone ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen und das Abstellen von diesen untersagt.


    §4 Ausnahmen

    Von dem in §3 definierten Verbot ausgenommen sind:

    • Fahrten und Fahrzeuge der Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungskräfte der verantwortlichen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, sowie sonstige Kranken- und Rettungstransporte und öffentliche Versorgungsfahrten
    • Fahrten und Fahrzeuge städtischer Dienste, sowie solche Fahrten und Fahrzeuge, die durch die Stadt zur Versorgung, Wartung oder Betreuung des Bereichs der Umweltzone befugt sind
    • Fahrten und Fahrzeuge des Hamburger Verkehrsverbunds
    • Fahrten und das Abstellen von Fahrzeugen die ausschließlich emissionsfrei durch Elektro- oder sonstige Antriebe betrieben werden
    • Fahrten und Fahrzeuge des gewerblichen und privaten Waren- und Lieferverkehrs in der ausgeschriebenen täglich zugelassenen Zeit
    • Fahrten und Fahrzeuge von Anwohnern (im ersten Kalenderjahr der Anwendung des Gesetzes)
    • Fahrten und Fahrzeuge von nach §13 PbefG anerkannten Dienstleistern der Personenbeförderung
    • Fahrten und Fahrzeuge auf der Bundesstraße 4


    §5 Zuwiderhandlungen

    (1) Im ersten Kalenderjahr der Anwendung wird für das unrechtmäßige Befahren der Umweltzone ein Ordnungsgeld von bis zu 200,- Euro erhoben. Für das unrechtmäßige Abstellen eines Fahrzeug wird ein Ordnungsgeld von bis zu 300,- Euro erhoben

    (2) Ab dem zweiten Kalenderjahr der Anwendung des Gesetzes wird bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld von bis zu 500,- Euro erhoben


    §6 Änderungen

    (1) Der in §2 örtlich definierte Bereich kann durch die Behörde für Verkehr eigenmächtig ohne Zustimmung der Bürgerschaft ergänzt werden

    (2) Einschränkungen und Verkleinerungen der Umweltzone bedürfen der Zustimmung der Bürgerschaft


    §7 Inkrafttreten

    Das Gesetz tritt am 01.03.2024 in Kraft



    Begründung: erfolgt mündlich


    Kosten: einmalig ca. 100.000,- Euro für Beschilderung und sonstiges - dann ca. 70.000 Euro jährlich in der Durchsetzung (Personalmehraufwand u.Ä.)


    Inkrafttreten: 01. März 2024




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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

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    Der Erste Bürgermeister


    Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Gesetz zur Bekämpfung rechter Polizeistrukturen


    vom 13.12.2023


    § 1 Allgemeines


    (1) Die Behörde für Inneres und Sport richtet eine gesonderte Abteilung für rechtsradikalen Polizeistrukturen (ARP) in der unabhängigen Beschwerdestelle (UBS) ein.


    (2) Die Aufgabe der ARP ist die gezielte Erkennung, Aufdeckung und Meldung von rechten Polizist:innen, Chatgruppen, Verbänden und anderweitigen Zusammenschlüssen innerhalb der Hamburger Polizei. Außerdem sollen Verbindungen zu verbotenen rechtsradikalen Organisationen aufgezeigt werden.


    (3) Ziel der Einrichtung ist es, alle relevanten rechten Strukturen innerhalb der Hamburger Polizei zu erkennen und zu zerschlagen.


    (4) Außerdem soll die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) gesondert von der ARP auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.


    (5) Die Ergebnisse der ARP werden regelmäßig, mindestens einmal im Quartal der Behörde für Inneres und Sport, sowie der Bürger:innenschaft gemeldet.


    § 2 Förderung der ARP


    (1) Der UBS werden zweckgebunden 3.000.000€ für 5 Jahre zu Verfügung gestellt.


    § 3 Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

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    Der Erste Bürgermeister


    Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen




    Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

    (Abschaffung der Schuldenbremse)


    Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 100-a), zuletzt geändert am 26. März 2023), wird wie folgt geändert:

    1. § 72 wird ersatzlos gestrichen
    2. § 72 a wird ersatzlos gestrichen




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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

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    Der Erste Bürgermeister


    Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das folgende Gesetz beschlossen



    Gesetz zur Herstellung von kompletter Lernmittelfreiheit im Schulwesen

    §1 - Änderung des Schulgesetzes

    Das Hamburgische Schulgesetz vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97) wird wie folgt geändert:
    § 30 Satz zwei und drei werden ersatzlos gestrichen.


    §2 Inkrafttreten

    Das Gesetz tritt zum 01.02.2024 in Kraft.




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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg