Liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Fraktion des FFD beantragt laut der Landesverfassung ein konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin Fährmann. Die Fraktion hat als Nachfolger den Abgeordneten Christian von Wildungen vorgeschlagen. Zur Erörterung nochmal Art 73 der Landesverfassung
"Artikel 73
Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Den Antrag kann ein Fünftel der Abgeordneten oder eine Fraktion einbringen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, dürfen jedoch höchstens zehn Tage liegen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung."
Das FFD beantragte vorher bei mir aber eine Aussprache bevor ich die Abstimmung einleite.
Die Debatte dauert also 3 Tage an
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Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL
Konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Ricarda Fährmann
Der Landtag wolle beschließen:
- Die bisherige Ministerpräsidentin wird in einem konstruktiven Misstrauensvotum nach §73 der Verfassung des Freistaates Thüringen abgesetzt. Für die bisherige Ministerpräsidenten schlägt die FFD-Fraktion Herrn Christian von Wildungen als Nachfolger vor.
Inkrafttreten: Sofort
Begründung: Die Ministerpräsidentin und die Regierung des Landes Thüringen haben zutiefst undemokratische Prinzipien bewiesen. Rechte der Opposition werden gemeinsam mit dem parteiisch agierenden Landtagspräsidenten unterdrückt. Debatten werden verkürzt und Anträge nicht im Parlament bearbeitet. Diese gemeinsamen Entscheidungen sind u. a. auf die Koalition mit linksextremen Kräften zurückzuführen, welche das Land gerne in die DDR-Diktatur zurückversetzen möchten.
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages