Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit eröffne ich die Debatte über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Verfassung und zur Einführung eines Klimavorbehalts.
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Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/10
G e s e t z e n t w u r fder Staatsregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Verfassung und zur Einführung eines Klimavorbehalts
A) Problem
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Klima- und Umweltschutz, ist eine Querschnittsaufgabe, die nahezu alle politischen Sachbereiche tangiert. Bayern befindet sich wie auch Deutschland im Ganzen in einem großen Umbruch: Das Ziel, die Klimaneutralität zu erreichen, erfordert höchste Anstrengungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Treibhausgasemissionen müssen schnell und effektiv eingespart werden, gleichzeitig darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch keine neuen klimaschädlichen Projekte mehr gestartet werden dürfen. Die Politik ist es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, offenzulegen, welchen Einfluss ihre Gesetzgebung auf das Klima und die Umwelt hat.
B) Lösung
Beim Landtage eingebrachte Gesetzesvorlagen sowie Verordnungen der Staatsregierung, die in die Sachbereiche Klima- und Umweltschutz, Energie, Verkehr, Bau, Infrastruktur sowie Land- und Fortwirtschaft fallen, werden unter einen Klimavorbehalt gestellt. Dies bedeutet: Den entsprechenden Vorlagen muss bei Einbringung (Gesetzesvorlagen) oder Verkündung (Verordnungen) eine Klima- und Umweltverträglichkeitsprüfung beigefügt werden. Der Landtagspräsident prüft die ordnungsgemäße Umsetzung des Klimavorbehalts, eine qualitative Prüfung findet aber ausdrücklich nicht statt. Der Klimavorbehalt sorgt auch nicht dafür, dass Vorlagen, die der Erreichung der Ziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz oder dem Bayerischen Klimaschutzgesetz entgegenstehen, nicht beschlossen werden oder nicht in Kraft treten dürfen. Er sorgt lediglich für eine Offenlegung der Konsequenzen, die die entsprechende Vorlage für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat/hätte.
C) Alternativen
Keine. Ein Klimavorbehalt ist aus Gründen der Transparenz notwendig.
D) Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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A n l a g e 1