Aufruf an die Bürger des Freistaates Thüringen!
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Es ist vollkommen legitim, einen solchen Aufruf zu starten. Dennoch picken Sie sich hier nur das raus, was Ihnen nützlich erscheint. Sie klären in keiner Weise auf, wieso dieses Gesetz verabschiedet werden soll. Da es in Thüringen Menschen gibt, die sich den Anordnungen der Regierung widersetzen und Corona so einordnen, wie Sie es hier des Öfteren getan haben, kommt es zu einer Überbelegung der Intensivbetten.
Sie müssen sich da bestimmt keine Sorgen machen. Als Durchlaucht der gehobenen Klasse sind Sie sicherlich privat versichert, um nicht Gefahr zu laufen, mit dem untersten Pöbel ein Krankenzimmer teilen zu müssen. Daher werden Sie, wie gewohnt, bevorzugt behandelt.
Die Menschen jedoch, die Sie hier aufrufen, auf alle Vorsichtsmaßnahmen zu pfeifen, haben vielleicht nicht das Glück, in diesem gehobenen Standard zu sein. Und bei Infektion erleiden diese Menschen vielleicht einen schweren Verlauf und versterben schlimmstenfalls. Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden von Ihnen sicherlich auch keine Kondolenz erhalten, schließlich sterben im Freistaat ja täglich viele Menschen. Ob diese aber vielleicht ohne Ihren Aufruf hier noch hätten leben können, wird Sie sicherlich nicht interessieren, denn dann obliegt es ja bestimmt in der Verantwortung jeder einzelnen Person, Ihrem Aufruf zu folgen oder nicht.
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Irgendwie wirkt das Theater hier so, als habe es bisher noch keine solchen gesetzlich wirksamen Grundrechtseinschränkungen in Thüringen gegeben. Keine Ahnung ob der Kollege damals gepennt hat oder einfach entsprechendes Gesetz nicht gelesen oder verstanden hat. Wenn dann der Vorsitzende einer Partei die Bürger*innen dazu aufruft, sich (wahrscheinlich bald) geltenden Rechtsnormen zu widersetzen, dann lässt das wieder einmal tief blicken.
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Irgendwie wirkt das Theater hier so, als habe es bisher noch keine solchen gesetzlich wirksamen Grundrechtseinschränkungen in Thüringen gegeben. Keine Ahnung ob der Kollege damals gepennt hat oder einfach entsprechendes Gesetz nicht gelesen oder verstanden hat. Wenn dann der Vorsitzende einer Partei die Bürger*innen dazu aufruft, sich (wahrscheinlich bald) geltenden Rechtsnormen zu widersetzen, dann lässt das wieder einmal tief blicken.
Ich finde es super, dass sich die Grünen so eindeutig gegen "zivilen Ungehorsam" positionieren! Bravo!
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Nun denn, es ist ein Aufruf an alle Bürger Thüringens, sie können, aber müssen nicht folgen.
Jedoch wer seine Freiheit liebt wird dem aufruf folgen.
Denn wehred den Anfängen!
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Nun denn, es ist ein Aufruf an alle Bürger Thüringens, sie können, aber müssen nicht folgen.
Jedoch wer seine Freiheit liebt wird dem aufruf folgen.
Denn wehred den Anfängen!
Ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage, dass sicherlich jeder seine Freiheit liebt. Wenn aber gut gemeinte Bitten nicht mehr ausreichen, das höchste Gut zu schützen, nämlich menschliches Leben, indem man seine Freiheit auslebt, dann muss der Staat nachhelfen.
Viel zu oft wird reklamiert, dass die Regierenden ihrem Eid nicht nachkommen. Im Eid eines Regierenden heißt es doch, Schaden vom Volk abzuwenden. Dem wird es doch nun jetzt gerecht.
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Indem man die Grundrechte beschneidet Herr Bundespräsident a.D? Wohl kaum, denn das ist Schaden anrichten, nicht abwehren.
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Ich finde das ja tatsächlich sogar für Sie ein neues Maß, dass Sie Ihre Anhänger hier offen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufrufen.
Sie sollten sich ernsthaft überlegen, wie oft Sie noch Fake News durch die thüringer Straßen schreien wollen.
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Wer Ihnen folgt, Herr Wildungen, riskiert Leib und Leben. Sie spielen mit Menschenleben und nennen das Spiel "Freiheit". Wer Ihnen folgt, verliert wahrscheinlich erst die Gesundheit, dann das Leben und zuletzt jene Freiheit, die Sie zu schützen vorgeben. Sie blenden die Leute und gefallen sich darin.
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Indem man die Grundrechte beschneidet Herr Bundespräsident a.D? Wohl kaum, denn das ist Schaden anrichten, nicht abwehren.
Diese Beschränkungen gelten für eine absehbare Zeit. Die Folgen einer Erkrankung, wenn sie glimpflich verlaufen, kann ein Leben lang beibehalten werden. Die Abwägung zwischen der Entscheidung einer kurz anhaltenden Beschränkung oder das Leben von Menschen zu schützen kann und darf nur eine Antwort haben.
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Ich finde das ja tatsächlich sogar für Sie ein neues Maß, dass Sie Ihre Anhänger hier offen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufrufen.
Sie sollten sich ernsthaft überlegen, wie oft Sie noch Fake News durch die thüringer Straßen schreien wollen.
Staftaten, Fake News , saufen Sie weniger Gnädigste!
Der Zivile Unhehorsam als solcher, ist im Deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand!
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Wer Ihnen folgt, Herr Wildungen, riskiert Leib und Leben. Sie spielen mit Menschenleben und nennen das Spiel "Freiheit". Wer Ihnen folgt, verliert wahrscheinlich erst die Gesundheit, dann das Leben und zuletzt jene Freiheit, die Sie zu schützen vorgeben. Sie blenden die Leute und gefallen sich darin.
Sie guter Mann sind einer der Propheten der "German Angst"!
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Ich finde das ja tatsächlich sogar für Sie ein neues Maß, dass Sie Ihre Anhänger hier offen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufrufen.
Sie sollten sich ernsthaft überlegen, wie oft Sie noch Fake News durch die thüringer Straßen schreien wollen.
Staftaten, Fake News , saufen Sie weniger Gnädigste!
Der Zivile Unhehorsam als solcher, ist im Deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand!
Und dennoch liegt es in der Natur der Sache, dass Ihre Anhänger sich strafbar machen werden, sollten sie gegen Hygieneregeln verstoßen. Ziviler Ungehorsam läuft nun mal zwangsweise oft über die Missachtung staatlicher Regelungen, das sollten Sie wissen.
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Indem man die Grundrechte beschneidet Herr Bundespräsident a.D? Wohl kaum, denn das ist Schaden anrichten, nicht abwehren.
Diese Beschränkungen gelten für eine absehbare Zeit. Die Folgen einer Erkrankung, wenn sie glimpflich verlaufen, kann ein Leben lang beibehalten werden. Die Abwägung zwischen der Entscheidung einer kurz anhaltenden Beschränkung oder das Leben von Menschen zu schützen kann und darf nur eine Antwort haben.
Aber Herr Bundespräsident s.D ,Sie wissen doch selbst was einmal gesetzlich festgeschrieben ,da bleibt für immer.
Es geht um Grundrechtseinschränkungen die gesetzlich verankert werden sollen, nicht mit mir!
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Aber Herr Bundespräsident s.D ,Sie wissen doch selbst was einmal gesetzlich festgeschrieben ,da bleibt für immer.
Es geht um Grundrechtseinschränkungen die gesetzlich verankert werden sollen, nicht mit mir!
Verzeihen Sie die Nachfrage aber welchen Sinn würde es denn ergeben, diese Beschränkungen nach der Gefahrenlage aufrecht zu erhalten?
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Aber Herr Bundespräsident s.D ,Sie wissen doch selbst was einmal gesetzlich festgeschrieben ,da bleibt für immer.
Es geht um Grundrechtseinschränkungen die gesetzlich verankert werden sollen, nicht mit mir!
Verzeihen Sie die Nachfrage aber welchen Sinn würde es denn ergeben, diese Beschränkungen nach der Gefahrenlage aufrecht zu erhalten?
Das Fragen sie einen Monarchisten, was einmal gilt, gilt immer.
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Wer Ihnen folgt, Herr Wildungen, riskiert Leib und Leben. Sie spielen mit Menschenleben und nennen das Spiel "Freiheit". Wer Ihnen folgt, verliert wahrscheinlich erst die Gesundheit, dann das Leben und zuletzt jene Freiheit, die Sie zu schützen vorgeben. Sie blenden die Leute und gefallen sich darin.
Sie guter Mann sind einer der Propheten der "German Angst"!
Sie, guter Mann, verwechseln Vorsicht mit Angst.
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Wer Ihnen folgt, Herr Wildungen, riskiert Leib und Leben. Sie spielen mit Menschenleben und nennen das Spiel "Freiheit". Wer Ihnen folgt, verliert wahrscheinlich erst die Gesundheit, dann das Leben und zuletzt jene Freiheit, die Sie zu schützen vorgeben. Sie blenden die Leute und gefallen sich darin.
Sie guter Mann sind einer der Propheten der "German Angst"!
Sie, guter Mann, verwechseln Vorsicht mit Angst.
Unsinn, Sie scheinen mir einer dieser Panikmacheapostel zu sein.
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Aber Herr Bundespräsident s.D ,Sie wissen doch selbst was einmal gesetzlich festgeschrieben ,da bleibt für immer.
Es geht um Grundrechtseinschränkungen die gesetzlich verankert werden sollen, nicht mit mir!
Verzeihen Sie die Nachfrage aber welchen Sinn würde es denn ergeben, diese Beschränkungen nach der Gefahrenlage aufrecht zu erhalten?
Herr Bundespräsident ,man hat soviel Sinnfreies belassen, was auch nur kurz gelten sollte, anders wird es diesem Beschluß am Ende auch nicht ergehen.
Es ist die simple Bequenlichkeit .
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Es geht um Grundrechtseinschränkungen die gesetzlich verankert werden sollen, nicht mit mir!
Gesetzlich verankerte Grundrechtseinschränkungen sind keinesfalls eine Seltenheit, mithin erlaubt das GG die Einschränkungen von Grundrechten per Gesetz sogar ausdrücklich. Erforderlich ist lediglich, dass die Grundrechtseingriffe durch Gesetz einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten.