[NRW VII|13] Anfrage über Bildungsverlust - Kleine Anfrage an das Ministerium für Bildung, Gesundheit und Soziales

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    folgende Anfrage erging durch den Kollegen Willenburg der Forum-Fraktion. Gemäß § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist die Anfrage binnen 72 Stunden durch das zuständige Mitglied der Landesregierung zu beantworten.


    Dr. Theresa Klinkert

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    Aufgrund der Nichtbeantwortung der Anfrage erteile ich der Landesregierung gemäß § 28 Abs. 6 der Geschäftsordnung eine Rüge und fordere sie zur sofortigen Beantwortung der Anfrage auf.
    Ferner fordere ich Herrn Ministerpräsidenten Kai Baum zur Abgabe einer Stellungnahme über die Nichtbeantwortung der Anfrage auf.

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    Der Ministerpräsident


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    Herr Kollege Willenburg,

    die Landesministerin Dr. Klinkert ist im Kabinett zur Beantwortung der Anfrage aufgefordert und angehalten worden, dies war aufgrund akuter persönlicher Verpflichtungen jedoch bisher nicht möglich.

    Die Landesregierung entschuldigt sich in allem gebotenen Maße bei dem Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion des Forums.

    Die Antwort auf die Anfrage wird selbstverständlich schnellstmöglich nachgereicht.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Antwort auf Anfrage

    des Abgeordneten Dennis Willenburg

    durch das Ministerium für Bildung, Gesundheit und Soziales


    Drucksache VI/13


    Antwort auf Anfrage über Bildungsverlust



    1. Ist Ihnen die Problematik des Bildungsverlust durch den Distanzunterricht bekannt?

    Selbstverständlich ist der Landesregierung das Problem bekannt. Wir denken jedoch, dass Schülerinnen und Schüler trotz der ausgesprochen unglücklichen Situation vergleichsweise gute Chancen hatten, neues Wissen und neue Fertigkeiten zu erlangen.


    1.1 Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

    Wie bereits erwähnt, waren Lernen und Lehren in Zeiten von Heim-, Wechsel- und Hybridunterricht eine enorme Herausforderung. Die Landesregierung dankt allen, die einen reichhaltigen Bildungserwerb trotz der erschwerten Umstände ermöglicht haben. Nun ist es an der Zeit, nach vorn zu schauen und dafür zu sorgen, dass wir wieder die Normalität erreichen.


    1.1.1. Möchten Sie Maßnahmen ergreifen?

    Selbstverständlich würden wir gern umfassende Maßnahmen ergreifen. Der Landesregierung sind an diesem Punkt jedoch ein Stück weit die Hände gebunden. Viele der entstandenen Probleme können nur schul- und unterrichtsintern gelöst werden. Nichtsdestotrotz werden wir den Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen Involvierten beratend zur Seite stehen. Ein Thema, das durch die Coronapandemie jedoch in den Fokus gerückt ist, ist die Digitalisierung. Hier ist es nötig, Maßnahmen zu ergreifen und die Schulen zu unterstützen. Dabei geht es auch um das Problem der sozialen Digitalisierung, die alle Kinder mitnimmt.


    1.2 Wenn nein, warum nicht?

    entfällt


    2. Welches Ausmaß an Bildungsverlust haben die Schüler erlitten?

    Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ein "Bildungsverlust" extrem schwer zu beziffern ist. Ich verwehre mich außerdem gegen das Vorurteil, es seien jetzt zwei "dumme" Jahrgänge entstanden. Die Pandemie hat Herausforderungen geschaffen, die vorher unvorstellbar waren. Schülerinnen und Schüler sind unterschiedlich gut mit den neuen Umständen umgegangen, dementsprechend kann man diesen Sachverhalt überhaupt nicht pauschalisieren.


    3. Hat der Bildungsverlust Auswirkungen auf das Abitur?

    Diese Frage ist leider recht unspezifisch formuliert, sodass die Landesregierung sie nicht eindeutig zuordnen kann. Am Ablauf der Abiturprüfungen hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Betrachtet man den Durchschnitt aller Abschlussnoten, so können wir hinsichtlich des Bildungsstands der nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler zufrieden sein. Da die Ergebnisse des diesjährigen Abiturs noch nicht vorliegen, werden für die Beantwortung der Anfrage die Ergebnisse aus dem Jahr 2020 herangezogen. Die Durchschnittsnote lag in diesem Jahr bei 2,42, während sie 2019 bei 2,43 lag. Wir können also feststellen, dass es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Leistungen im Vergleich zum Vorjahr gibt.


    3.1 Wenn ja, wird man Maßnahmen ergreifen?

    entfällt


    3.2. Hat die Pandemie Auswirkung auf den Numerus Clausus in verschieden Studiengängen?

    Wie Sie sicherlich wissen, berechnet sich der Numerus Clausus (NC) aus dem Verhältnis zwischen Bewerberinnen/Bewerbern und den verfügbaren Studienplätzen. Der NC dient dabei nicht als bindendes Instrument, sondern stellt lediglich eine Orientierung für Interessierte dar. Er wird außerdem jährlich aufgrund der neuen Bewerbersituation neu festgelegt. Eine Prognose ist nicht bzw. nur schwer möglich, da das individuelle Studienwahlverhalten nicht vorhersagbar ist. Die Landesregierung rechnet jedoch nicht damit, dass die Coronapandemie einen Einfluss darauf hat, für welche Studiengänge sich Schulabgängerinnen und -abgänger bewerben werden. Eventuelle Schwankungen sind demnach nicht der Pandemie zuzurechnen.


    4. Wird der Bildungsverlust nachgeholt?

    Mit dieser Frage suggerieren Sie, dass ein signifikanter Bildungsverlust zu verzeichnen ist. Die Landesregierung verweist zu dieser Frage auf Punkt 1.1.1, da die Fragen 1.1.1 und 4 im Kern eigentlich die gleiche Problematik abdecken.


    4.1. Wird der Lernplan für das kommende Schuljahr angepasst?

    Der Landesregierung ist kein "Lernplan" bekannt. Sollte sich Ihre Frage jedoch auf den Lehrplan beziehen, so lautet die Antwort der Landesregierung wie folgt: Ein Lehrplan ist ein hochkomplexes Konzept, das auf jahrelangen Forschungen, Statistiken und Planungen beruht. Das Ziel ganzheitlicher Lehrpläne ist die kindergerechte Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Verlauf der Bildungslaufbahn. Eine kurzfristige und damit übereilte Änderung dieses Plans würde große Probleme mit Lehrwerken verursachen und individuelle Lernbiografien stören. Die Landesregierung hält diese Maßnahme nicht für zielführend.


    4.2. Welche Maßnahmen werden ergriffen?

    Die Landesregierung kann nicht zuordnen, worauf sich Ihre Frage bezieht und bittet daher herzlich um eine Klarstellung.


    5. Was hat der Versuch des Hybridunterrichts in einigen Kreisen für Ergebnisse dargelegt?

    Die Landesregierung kann leider nicht erkennen, auf welche "Kreise" sich die Frage bezieht. Der Hybridunterricht hat vor allem gezeigt, wie schwierig Lehren ist, wenn die Beteiligten nicht wissen, wie es in einer oder zwei Wochen weitergeht. Er war somit eine außerordentliche Belastung für alle Involvierten, weshalb wir froh sind, bald wieder ohne diese Unsicherheit Bildung vermitteln zu können. Er war jedoch, das muss an dieser Stelle betont werden, in einer schwierigen und neuartigen Situation die beste Lösung, um einen möglichst effektiven Unterricht mit dem Gesundheitsschutz aller Menschen zu vereinen.


    6. Aus der Distanzphase haben alle Erkenntnisse gesammelt. Werden diese Erkenntnisse Fortschritte in der Bildung bereiten oder wird weiterhin in der gleichen Weise gelehrt?

    Die Landesregierung sieht die alternativen Modelle (Homeschooling, Hybridunterricht etc.) zwar als sinnvoll an, sofern sie dem Schutz der Gesundheit dienen. Langfristig plant die Landesregierung jedoch keinen verstärkten digitalen Unterricht, sondern möchte am bewährten Präsenzunterricht festhalten, da dieser nicht nur pädagogisch das sinnvollste Lehrkonzept ist, sondern den Schülerinnen und Schülern vor allem soziale Vorteile bringt.


    6.1. Welche Änderungen könnten es in der Lehr-Weise geben?

    Diese Frage wurde in Punkt 6 bereits beantwortet. Die Landesregierung ist jedoch offen für Stimmen aus der Wissenschaft. Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Evaluierung des Schulsituation während der Pandemie wird allerdings noch einige Jahre benötigen, bis belastbare Daten vorliegen.


    6.1.1. Wenn Änderungen vorgenommen werden sollten, werden die Lehrer fortgebildet?

    Lehrerinnen und Lehrer werden ständig fortgebildet, das ist Teil ihres Beschäftigungsverhältnisses. Nur so sind sie optimal auf neue Konzepte und Herausforderungen vorbereitet und können einen pädagogisch wertvollen Unterricht geben. Sollte es langfristig Änderungen geben, so ist es selbstverständlich, dass diese nur unter Einbezug aller Beteiligten umgesetzt werden.


    ALs Landesministerin für Gesundheit, Bildung und Soziales möchte ich mich in aller Form für die verspätete Antwort entschuldigen. Aufgrund persönlicher Verpflichtungen war eine frühere Antwort nicht möglich. Die Landesministerin wird sich jedoch bei folgenden Anfragen um eine zügigere Beantwortung bemühen, um die parlamentarischen Rechte der Opposition zu wahren.