Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne hiermit die Abstimmung über diesen Antrag auf Drs. BR/059, einen vom Bundestag beschlossenen Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021.
Die Abstimmungsdauer beträgt drei Tage.
Der Bundesrat kann dem Entwurf zustimmen oder ihn ablehnen.
Ich bitte um Mitteilung der Länder, ob Sie dem Entwurf zustimmen oder ihn ablehnen.
Lando Miller Marius Wexler Ricarda Fährmann
ZitatAlles anzeigenBundesrat
Drucksache BR/059
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushalt 2021)
Begründung:
Die Corona-Krise hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Die letzten Monate waren trotz der angelaufenen Impfkampagne von notwendigen Verlängerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie, wie von der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, geprägt. Gleichzeitig wurden diverse Wirtschaftshilfen verlängert oder neu beschlossen. Negativ wirkt sich die Abschaffung des Solidaritätszuschlag auf den Bundeshaushalt aus. Diese Maßnahme versucht weitere Mindereinnahmen und Höhe von 20 Mrd. Euro pro Jahr. Die Mindereinnahmen wurden um Bundeshaushalt 2021 nicht erfasst und wurden nun ebenfalls im Nachtragshaushalt einkalkuliert. Mit diesem vorliegenden Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021 werden die seit Beschluss des Bundeshaushalts eingetretenen Entwicklungen und deren finanzwirksame Auswirkungen berücksichtigt und damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes gewährleistet.
Anlage I: