aber von der Regierung einfach nicht verkündet wurde.
Gegen diesen Vorwurf möchte ich mich als Chef der noch amtierenden Regierung entschieden wehren. Es ist Aufgabe der Landesregierung die beschlossenen Gesetze auszufertigen, diese Ausfertigung wurde in einer Abstimmung innerhalb der Landesregierung verweigert. Es ist nach herrschender Lehre anzunehmen, dass dem Ministerpräsidenten zumindest ein formelles Prüfungsrecht bei beschlossenen Gesetzesvorhaben zusteht. Wenn die Sozialdemokratische Partei dieser allgemein anerkannten Auffassung nicht folgt, hätte sie jederzeit eine Klage beim Obersten Gericht einreichen können.
Wahrscheinlich hätten Sie bei Ihrer Inaktivität nicht mal eine Antwort gegeben. Und verkündet hätten Sie es erst recht nicht, wenn ich an die vom Paralment beschlossenen und seit Wochen nicht verkündeteten Gesetze erinnern dürfte. Sie mögen das Verkünden von Gesetzen allgemein nicht, hab ich das Gefühl...
Mit Verlaub, das sind schlicht nur oberflächliche Gründe. Alleine wenn man dem Prinzip der Diskontinuität folgt sollte die Reform aus der letzten Legislaturperiode mit Beginn einer Neuen als erledigt angesehen werden. Der Antrag kann dem Landtag aber selbstverständlich jederzeit erneut zur Beratung vorgestellt werden.
Verkünden Sie denn mal irgendwann das Gesetz zur Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren und das Gesetz zur Erhöhung der Transparenz im Landtag zur Bekämpfung der Korruption im Landtag? Oder sind das auch nur oberflächliche Gründe für etwas? IHre Regierung hat in der letzten LP abgesehen von einem passablen Anfang rein gar nichts geleistet. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Ministerpräsident vor Ihnen trotz vielfacher Erinnerungen einfach gar keine Gesetze mehr verkündet hat. Sie ignorieren das Parlament und die demokratischen Entscheidungen dieses. Das ist wirklich beschämend für das Amt des Ministerpräsidenten.
Sie sprechen nicht in diesem Ton mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Tonfall ist beschämend.