TH 005|019 Änderung der Geschäftsordnung (Mitgliederzählungen)

  • Der folgende Antrag steht für 3 Tage zur Debatte.


  • -begibt sich zum Rednerpult-


    Herr Präsident,
    meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete.


    Ich habe diesen Antrag gestellt, weil es in den Parlamenten manchmal sehr unübersichtlich ist. Aber mit diesem Antrag probieren wir die Arbeit des Landtages zu erleichtern. So kann nun jedes Mitglied wenn es ihm zu unübersichtlich durch z.B. Mandatsaufgebung oder Neubesetzung eine Mitgliederzählung beantragen. So ist eine bessere Übersicht der besetzten Mandate garantiert. Ich finde die Mitgliederzählung ist eine passende Ergänzung zum Wiki, die sich auch schon in anderen Parlamenten z.B. NRW schon bewährt hat. Darum bitte ich sie den Antrag anzunehmen.


    Vielen Dank!
    - trinkt einen Schluck und verlässt das Rednerpult-

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Dominick Gwinner ()

  • Herr Präsident,

    Hohes Haus,

    schön und gut, wenn Ordnung schaffen will, aber eine vierzehntähige Zählung geht zu weit, hier ist der Bürokratie Tor und Tür geöffnet.

    Wir sind mit einer vierwöchtigen Zählung einverstanden.

    So der Antragsteller bereit ist seinen Antrag dahingehend zu ändern, würden wir unser Amen geben, ansonsten natürlich nicht!

    Danke.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Christian von Wildungen . Da haben sie mich falsch verstanden. Die Zählung findet nur auf Antrag statt. Sie darf aber nur nach 14-tägiger Frist erneut gestartet werden, aber nur wenn jemand den Antrag stellt

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Ich währe auch bereit die Frist zwischen 2 Zählungen auf 30 Tage zu verlegen. Nur nochmal zum Beispiel: Wenn jemand am 01.01 eine Zählung beantragt, kann sie spätestens wieder am 31.01. beantragt werden

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Herr Präsident,

    Herr Dr.Gwinner,

    wenn es meinerseits auf einem Irrtum beruht, so bitte ich um Pardon.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • applaudiert.