Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Elias Jakob Lewerentz und der Fraktion der Konservativen Partei
Entwurf eines Vierundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafschärfung bei Delikten gegen Vollstreckungsbeamte
A. Problem und Ziel
Unsere Vollstreckungsbeamte sind tagtäglich mit schwerwiegenden Anfeindungen konfrontiert und müssen ihren Dienst trotz aller Widrigkeiten und tätlicher Angriffe im Dienste unseres Staates gewissenhaft ausführen. Die Anhäufung von tätlichen Angriffen gegenüber Vollstreckungsbeamten ist eine erschreckenden Tendenz, der es entgegenzuwirken gilt. Da der derzeitige Strafrahmen offenkundig nicht abschreckend genug ist und es nicht vermittelbar ist, dass auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte immer noch eine Geldstrafe verhängt werden könnte, gilt es hier entscheidend nach zu schärfen. Darüber hinausgehend erleben wir bei gewaltsamen Auseinandersetzungen heute häufiger gewaltsame Blockaden oder Barrikaden. Insbesondere bei brennenden Straßenabschnitten oder gewalttätiger Blockade liegt allerdings ein besonders schwerer Fall vom Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor, da es hierbei zu einer erheblichen persönlichen Gefahr für die Vollstreckungsbeamte kommt und zeitgleich Diensthandlungen erheblich beeinträchtigt werden können. Auch hier gilt es die bestehende Rechtslage zu verbessern.
B. Lösung
Verschärfung der Strafvorschriften in den §§ 113 und 114 des Strafgesetzbuches sowie Aufnahme der gewaltsamen Blockade und Barrikade als besonders schwerer Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in §113 Absatz 2 Nummer 3 des Strafgesetzbuches.
C. Alternativen
Beibehaltung der aktuellen, unzureichenden Strafnormen
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Elias Jakob Lewerentz und Fraktion
Begründung
siehe oben