Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Bürgerinnen und Bürger,
Ich darf Sie recht herzlich zur Pressekonferenz betreffend dem Ausgang der Kanzlerwahl begrüßen. Wie Sie sicherlich bemerkt haben, wurde der designierte Kanzler - ich muss das hier betonen - und seine mir vorgeschlagene Regierung bisher nicht ernannt.
Dies mag Sie verwundern - kann ich nachvollziehen. Das Bundespräsidialamt ist der Ansicht, dass es bei der im Bundestag stattgefundenen Wahl zum Kanzler zu Unstimmigkeiten während des Wahlvorganges gekommen sein muss. In Absprache mit unseren Juristen erkennen wir ein eindeutiges Potential und analog dazu auch die Pflicht einen Organstreit gegen die Kanzlerwahl anzustreben. Bis zur Klärung des Sachverhaltes sehe ich mich in der Pflicht, die Ernennung des "designierten" Kanzlers Schneider und dessen Regierung zu unterlassen. Bis zur Klärung der juristischen Unstimmigkeiten bleibt die geschäftsführende Regierung weiterhin mit der Aufgabe, die Regierung geschäftsführend zu führen, betraut. Mir ist bewusst, dass diese wahrlich harsche Handlung bei einigen Leuten, speziell des Kanzlerkandidaten der Sozialdemokratischen Partei, zu emotionalen Verstimmungen führen wird. Dies ändert allerdings nichts an der Notwendigkeit dieser Amtshandlung. Kommt eine Person scheinbar unrechtmäßig in ein Staatstragendes Amt, ist dieser Umstand mit meiner Kontrollfunktion nicht zu vereinbaren.
Für Nachfragen stehen wir ab sofort bereit. Ich bitte dennoch dahingehend um Verständnis, dass ich mich während eines laufenden Verfahrens (Die entsprechenden Schritte werden zeitnah in die Wege geleitet) zu den juristischen Feinheiten nicht äußern werde.
Vielen Dank.