Sehr geehrte Damen und Herren,
die Debatte Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Wahlalters ist hiermit eröffnet.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Fünfte Wahlperiode
Drucksache V/13
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Jonathan Schmidt und Florentin Plötz
Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Wahlalters
A) Problem
Immer mehr junge Menschen engagieren und interessieren sich politisch. Die Jugend wird dazu immer reifer, immer selbstständiger und übernimmt immer mehr Verantwortung - nicht nur aber immer mehr auch in politischen Ämtern und Parteien. Auch wenn dies selbstverständlich nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen gilt, so ist dieser Trend allgemein zu erkennen. Viele Jugendliche sind dazu frustriert, weil sie trotz dieser Umstände kein Mitspracherecht haben. Die junge Generation und allen voran ihre Interessen verdienen mehr Beachtung in der Politik. Vor allem die Jugend trägt in der Zukunft schlussendlich die Konsequenzen der politischen Entscheidungen von heute.
B) Lösung
Bereits in zahlreichen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene wurde aufgrund der genannten Gründe die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Ein Festhalten des Wahlalters ab 18 ist ein Zeichen fehlender Wertschätzung der jungen Menschen, da ihnen so der Zugang zur fundamentalsten Form der politischen Willensbildung, den Wahlen, verwehrt bleibt.
Die Landesverfassung sowie das Landeswahlgesetz und das Gemeinde- und Landeswahlkreisgesetz werden somit durch diesen Antrag entsprechend geändert, sodass bei Landtags-, Gemeinde-, Landkreis und Bezirkswahlen das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird.
C) Alternativen
Keine
D) Kosten
Durch den Antrag entstehen durch die zusätzlichen Stimmberechtigten bei der Durchführungen der entsprechenden Wahlen und Abstimmungen nicht näher quantifizierbare Mehrkosten. Diese hängen davon ab, wie viele neue Stimmberechtigte das Angebot auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
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A n l a g e 1