Ihr Lieben,
beim Tempolimit käme es jetzt nach genauer GO-Auslegung zu einem Vermittlungsausschuss. Spielinterne Praxis war es ja bislang einfach, dass ein Gesetzesvorhaben bei Einspruch scheitert.
Ich finde die GO-BR ehrlich gesagt ein bisschen suboptimal und ich denke, dass wir da ne neue GO brauchen.
Für den jetzigen Fall: Wie soll der VA spielintern arbeiten? Wenn wir uns auf ein Verfahren einigen, kann man das ja bestimmt irgendwie durchführen. Ansonsten böte sich vielleicht auch die galante Lösung an, es so zu handhaben wie es vor dieser GO-Fassung immer gehandhabt wurde? Aber ich kann mir vorstellen, dass das von irgendwem nicht gewünscht ist?
Naja, sei's drum. Wir sollten für Klarheit sorgen und ich bin gespannt auf euren Input.
Liebe Grüße
Elias