Vermittlungsausschuss

  • Ihr Lieben,


    beim Tempolimit käme es jetzt nach genauer GO-Auslegung zu einem Vermittlungsausschuss. Spielinterne Praxis war es ja bislang einfach, dass ein Gesetzesvorhaben bei Einspruch scheitert.

    Ich finde die GO-BR ehrlich gesagt ein bisschen suboptimal und ich denke, dass wir da ne neue GO brauchen.


    Für den jetzigen Fall: Wie soll der VA spielintern arbeiten? Wenn wir uns auf ein Verfahren einigen, kann man das ja bestimmt irgendwie durchführen. Ansonsten böte sich vielleicht auch die galante Lösung an, es so zu handhaben wie es vor dieser GO-Fassung immer gehandhabt wurde? Aber ich kann mir vorstellen, dass das von irgendwem nicht gewünscht ist?


    Naja, sei's drum. Wir sollten für Klarheit sorgen und ich bin gespannt auf euren Input.


    Liebe Grüße


    Elias

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • beim Tempolimit käme es jetzt nach genauer GO-Auslegung zu einem Vermittlungsausschuss. Spielinterne Praxis war es ja bislang einfach, dass ein Gesetzesvorhaben bei Einspruch scheitert.

    Naja, ein BR-Einsprucht kann der Bundestag ja einfach überstimmen. Eine Alternative ist demnach kein VA, sondern direkt zum BT und abstimmen lassen, ob der Einsprucht überstimmt wird.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Mir erscheint die GO des Bundesrates hier auch suboptimal, weil sie vom Grundgesetz abweicht. Gemäß Grundgesetz kann der Bundesrat überhaupt nur Einspruch gegen ein Gesetz einlegen, nachdem der Vermittlungsausschuss angerufen worden ist. In der GO wird der Vermittlungsausschuss hingegen für ein bereits beeinspruchtes Gesetz ins Spiel gebracht, was so eigentlich keinen Sinn ergibt.


    Es ist ja seit Langem eine ungeschriebene Regel, dass wir den Vermittlungsausschuss nicht simulieren, sodass der Bundesrat einfach so über Einspruchsgesetze abstimmen kann. Es wurde in der Debatte über die Aktivität des Bundesrates neulich schon unter anderem vorgeschlagen, eine praktikable Umsetzung für den Vermittlungsausschuss zu finden, um den Bundesrat interessanter zu gestalten – aber die Tätigkeit eines solchen Ausschusses wäre definitiv im Vorfeld der BR-Abstimmung anzusiedeln und nicht danach.


    Gescheitert ist ein beeinspruchtes Gesetz allerdings nicht automatisch, denn wie Hajime schon sagte, kann der Bundestag den Einspruch mit einem entsprechenden Beschluss zurückweisen.