Landtagskantine „Zum heißen Brätl“

  • Schreiben Sie die Wörter Plärren undf Geplärre in Ihr Buch , dann bedarf es nicht solcher Meldung, Gwinner!

    Plärren bedeuten Schreien und Geplärr bedeut halt Geschrei!

    Achso weiterhin viel Freude beim Anscheißen!

    Was genau soll uns das jetzt sagen?

  • Schreiben Sie die Wörter Plärren undf Geplärre in Ihr Buch , dann bedarf es nicht solcher Meldung, Gwinner!

    Plärren bedeuten Schreien und Geplärr bedeut halt Geschrei!

    Achso weiterhin viel Freude beim Anscheißen!


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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Zitat von Paul Fuhrmann

    Es gibt halt keinen Grund, Beiträge zu löschen, selbst wenn der Ordnungsruf berechtigt wäre, was er nicht ist, weil du keinen Anspruch auf kritiklose Amtsführung hast. Im Bundestag werden Äußerungen auch nicht aus dem Protokoll gestrichen, wenn es dafür einen Ordnungsruf gab!

    Ich finde die Regel eigentlich auch komisch

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Werter Herr Dr. Gwinner, einen solchen "Ältestenrat" sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor, daher erlaube ich mir zu bitten, meine Frage hier zu beantworten.

  • Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Sim-Off: Ich weiß, dass die meisten Geschäftsordnungen das verbieten. Gleichwohl fehlt ein solcher Passus in unserer GO, so dass man - im Umkehrschluss - davon ausgehen muss, dass es zulässig ist, Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten zu kommentieren.

  • Eine Anmerkung am Rande: Tatsächlich entspricht es herrschender Meinung, dass bloße Kritik an der Sitzungsleitung einen Ordnungsruf nicht trägt, egal ob es in der GO steht oder nicht.

    Allerdings ist man, auch nach unserer GO dazu verpflichtet, zum Thema zu reden. Kommentierungen der Maßnahmen des Präsidiums sind daher streng genommen nicht erlaubt, sofern Sie keine inhaltliche Relevanz für das Thema der Debatte haben, was ich in diesem Fall nicht sehe. Und die Löschung der Beiträge ist durch unsere Regeln vorgesehen, wenn jemand des Saales (für eine Debatte) verwiesen wird.

  • Relativ einfach. Kritik an dem Präsidenten ist Teil des Abgeordnetenrecht, das sich aus der Verfassung ergibt (Rederecht). Dieses kann durch die GO konkretisiert, aber nicht eingeschränkt werden. Der Präsident kann Ordnungsmaßnahmen treffen, wenn diese aus Verfassungsgründen geboten ist, etwa Funktionsfähigkeit und Würde des Parlaments. Ob auch die bloße Kritik an einem Präsidenten zu diesen Gründen zählt, wegen derer das Rederecht beschränkt wird, ist streitig, wird von den meisten aber abgelehnt (anders etwa VerfGH Sachsen). Es kommt wie gesagt darauf an, dass diese Gründe in der Verfassung selbst angelegt sind.

  • Relativ einfach. Kritik an dem Präsidenten ist Teil des Abgeordnetenrecht, das sich aus der Verfassung ergibt (Rederecht). Dieses kann durch die GO konkretisiert, aber nicht eingeschränkt werden. Der Präsident kann Ordnungsmaßnahmen treffen, wenn diese aus Verfassungsgründen geboten ist, etwa Funktionsfähigkeit und Würde des Parlaments. Ob auch die bloße Kritik an einem Präsidenten zu diesen Gründen zählt, wegen derer das Rederecht beschränkt wird, ist streitig, wird von den meisten aber abgelehnt (anders etwa VerfGH Sachsen). Es kommt wie gesagt darauf an, dass diese Gründe in der Verfassung selbst angelegt sind.

    Du hast doch aber richtig ausgeführt, dass dir das Wort entzogen werden kann. Du darfst die Kritik ja äußern. Aber eben nicht zwingend im Plenum. Wenn die GO gebrochen wird, kann dies verständlicherweise auch das Ansehen des Parlamentes schädigen. Meinungsfreiheit heißt ja nicht, in jeder Situation alles sagen zu können. Ich kann nicht einfach zu meinem Nachbarn gehen und Ihm meine Meinung auftwängen. Gleiches gilt im Parlament, im welchem zur Sache gesprochen werden soll(te). Das zu überwachen, ist die Aufgabe des Präsidiums. Ich bin mir bewusst, dass das alles sehr hypothetisch ist. Aber wenn man sich versucht daran aufzuhängen, dass das RP eben auch mal durchgezogen wird, dann kann man ja auch darüber diskutieren.

  • Doch. Das Abgeordnetenrecht bezieht sich nur auf das Parlament (Plenum und Ausschüsse) und erfasst auch Zwischenrufe. Die Würde des Hauses kann man natürlich nicht gleichsetzen mit der GO. Davon abgesehen fände ich es spannender, wenn man tatsächlich einen echten Sitzungsausschluss simulieren würde anstatt die Beiträge zu löschen.

  • Doch. Das Abgeordnetenrecht bezieht sich nur auf das Parlament (Plenum und Ausschüsse) und erfasst auch Zwischenrufe. Die Würde des Hauses kann man natürlich nicht gleichsetzen mit der GO. Davon abgesehen fände ich es spannender, wenn man tatsächlich einen echten Sitzungsausschluss simulieren würde anstatt die Beiträge zu löschen.

    Dem stimme ich zu.

  • Paul Fuhrmann Die Ausführungen zur Kommentierung von Präsidiumsmaßnahmen erscheinen soweit plausibel. Eines verstehe ich aber dann nicht: Wenn die herrschende Meinung davon ausgeht, dass Maßnahmen des Präsidiums kommentiert werden dürfen, dann frage ich mich, wieso das im Bundestag und Landtagen im RL anders gehandhabt wird.