Jaja. Setzt Kopfhörer auf und hört seinen Lieblingspodcast
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Schreiben Sie die Wörter Plärren undf Geplärre in Ihr Buch , dann bedarf es nicht solcher Meldung, Gwinner!
Plärren bedeuten Schreien und Geplärr bedeut halt Geschrei!
Achso weiterhin viel Freude beim Anscheißen!
Was genau soll uns das jetzt sagen?
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Schreiben Sie die Wörter Plärren undf Geplärre in Ihr Buch , dann bedarf es nicht solcher Meldung, Gwinner!
Plärren bedeuten Schreien und Geplärr bedeut halt Geschrei!
Achso weiterhin viel Freude beim Anscheißen!
Kannst du gefälligst Meldungen intern bearbeiten? Du missbrauchst deine Rechte für öffentliche Denunziation. Bleib intern und mäßige dich im Ton. Unmöglich so ein Benehmen.
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gönnt sich etwas kühles und studiert seine Aufzeichnungen
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Zitat von Paul Fuhrmann
Es gibt halt keinen Grund, Beiträge zu löschen, selbst wenn der Ordnungsruf berechtigt wäre, was er nicht ist, weil du keinen Anspruch auf kritiklose Amtsführung hast. Im Bundestag werden Äußerungen auch nicht aus dem Protokoll gestrichen, wenn es dafür einen Ordnungsruf gab!
Ich finde die Regel eigentlich auch komisch
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Herr Präsident,
werte Damen, Herren und Orientierungsunfähige,
kompetente Kollegen,
Frau Fährmann,
auf welche Vorschrift stützen Sie, geschätzer Herr Präsident, Ihre Behauptung, man dürfe Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten nicht kommentieren?
Herr Dregger. Sprechen sie zur Sache! Sie können das Thema gerne in einer Konversation mit dem Ältestenrat ( Elias Jakob Lewerentz und mir) ansprechen
Werter Herr Dr. Gwinner, einen solchen "Ältestenrat" sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor, daher erlaube ich mir zu bitten, meine Frage hier zu beantworten.
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Herr Präsident,
werte Damen, Herren und Orientierungsunfähige,
kompetente Kollegen,
Frau Fährmann,
auf welche Vorschrift stützen Sie, geschätzer Herr Präsident, Ihre Behauptung, man dürfe Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten nicht kommentieren?
Herr Dregger. Sprechen sie zur Sache! Sie können das Thema gerne in einer Konversation mit dem Ältestenrat ( Elias Jakob Lewerentz und mir) ansprechen
Werter Herr Dr. Gwinner, einen solchen "Ältestenrat" sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor, daher erlaube ich mir zu bitten, meine Frage hier zu beantworten.
ich gehe nach dem RL. Im RL Bundestag steht in der GO auch nicht das sitzungsleitende Maßnahmen nicht zu kommentieren sind. Aber es gibt Trotzdem Ordnungsrufe wenn einer das macht
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Herr Präsident,
werte Damen, Herren und Orientierungsunfähige,
kompetente Kollegen,
Frau Fährmann,
auf welche Vorschrift stützen Sie, geschätzer Herr Präsident, Ihre Behauptung, man dürfe Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten nicht kommentieren?
Herr Dregger. Sprechen sie zur Sache! Sie können das Thema gerne in einer Konversation mit dem Ältestenrat ( Elias Jakob Lewerentz und mir) ansprechen
Werter Herr Dr. Gwinner, einen solchen "Ältestenrat" sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor, daher erlaube ich mir zu bitten, meine Frage hier zu beantworten.
ich gehe nach dem RL. Im RL Bundestag steht in der GO auch nicht das sitzungsleitende Maßnahmen nicht zu kommentieren sind. Aber es gibt Trotzdem Ordnungsrufe wenn einer das macht
Sim-Off: Ich weiß, dass die meisten Geschäftsordnungen das verbieten. Gleichwohl fehlt ein solcher Passus in unserer GO, so dass man - im Umkehrschluss - davon ausgehen muss, dass es zulässig ist, Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten zu kommentieren.
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Eine Anmerkung am Rande: Tatsächlich entspricht es herrschender Meinung, dass bloße Kritik an der Sitzungsleitung einen Ordnungsruf nicht trägt, egal ob es in der GO steht oder nicht.
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Sieht sich im Landtag um und sieht die Landtagskantine
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genehmigt sich einen
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Eine Anmerkung am Rande: Tatsächlich entspricht es herrschender Meinung, dass bloße Kritik an der Sitzungsleitung einen Ordnungsruf nicht trägt, egal ob es in der GO steht oder nicht.
Allerdings ist man, auch nach unserer GO dazu verpflichtet, zum Thema zu reden. Kommentierungen der Maßnahmen des Präsidiums sind daher streng genommen nicht erlaubt, sofern Sie keine inhaltliche Relevanz für das Thema der Debatte haben, was ich in diesem Fall nicht sehe. Und die Löschung der Beiträge ist durch unsere Regeln vorgesehen, wenn jemand des Saales (für eine Debatte) verwiesen wird.
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Nein, das ist unzutreffend. Es ist egal, ob derartiges in der GO steht oder nicht.
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Nein, das ist unzutreffend. Es ist egal, ob derartiges in der GO steht oder nicht.
Möchtest du das ausführen? Also bei beidem kenne ich keine gegenteiligen Tatsachen, falls es sie gibt, würde ich die auch gerne erfahren.
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Relativ einfach. Kritik an dem Präsidenten ist Teil des Abgeordnetenrecht, das sich aus der Verfassung ergibt (Rederecht). Dieses kann durch die GO konkretisiert, aber nicht eingeschränkt werden. Der Präsident kann Ordnungsmaßnahmen treffen, wenn diese aus Verfassungsgründen geboten ist, etwa Funktionsfähigkeit und Würde des Parlaments. Ob auch die bloße Kritik an einem Präsidenten zu diesen Gründen zählt, wegen derer das Rederecht beschränkt wird, ist streitig, wird von den meisten aber abgelehnt (anders etwa VerfGH Sachsen). Es kommt wie gesagt darauf an, dass diese Gründe in der Verfassung selbst angelegt sind.
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Relativ einfach. Kritik an dem Präsidenten ist Teil des Abgeordnetenrecht, das sich aus der Verfassung ergibt (Rederecht). Dieses kann durch die GO konkretisiert, aber nicht eingeschränkt werden. Der Präsident kann Ordnungsmaßnahmen treffen, wenn diese aus Verfassungsgründen geboten ist, etwa Funktionsfähigkeit und Würde des Parlaments. Ob auch die bloße Kritik an einem Präsidenten zu diesen Gründen zählt, wegen derer das Rederecht beschränkt wird, ist streitig, wird von den meisten aber abgelehnt (anders etwa VerfGH Sachsen). Es kommt wie gesagt darauf an, dass diese Gründe in der Verfassung selbst angelegt sind.
Du hast doch aber richtig ausgeführt, dass dir das Wort entzogen werden kann. Du darfst die Kritik ja äußern. Aber eben nicht zwingend im Plenum. Wenn die GO gebrochen wird, kann dies verständlicherweise auch das Ansehen des Parlamentes schädigen. Meinungsfreiheit heißt ja nicht, in jeder Situation alles sagen zu können. Ich kann nicht einfach zu meinem Nachbarn gehen und Ihm meine Meinung auftwängen. Gleiches gilt im Parlament, im welchem zur Sache gesprochen werden soll(te). Das zu überwachen, ist die Aufgabe des Präsidiums. Ich bin mir bewusst, dass das alles sehr hypothetisch ist. Aber wenn man sich versucht daran aufzuhängen, dass das RP eben auch mal durchgezogen wird, dann kann man ja auch darüber diskutieren.
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Doch. Das Abgeordnetenrecht bezieht sich nur auf das Parlament (Plenum und Ausschüsse) und erfasst auch Zwischenrufe. Die Würde des Hauses kann man natürlich nicht gleichsetzen mit der GO. Davon abgesehen fände ich es spannender, wenn man tatsächlich einen echten Sitzungsausschluss simulieren würde anstatt die Beiträge zu löschen.
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Doch. Das Abgeordnetenrecht bezieht sich nur auf das Parlament (Plenum und Ausschüsse) und erfasst auch Zwischenrufe. Die Würde des Hauses kann man natürlich nicht gleichsetzen mit der GO. Davon abgesehen fände ich es spannender, wenn man tatsächlich einen echten Sitzungsausschluss simulieren würde anstatt die Beiträge zu löschen.
Dem stimme ich zu.
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Können wir ja in die Neue GO aufnehmen. In 4(?) Tagen ist ja LTW
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Paul Fuhrmann Die Ausführungen zur Kommentierung von Präsidiumsmaßnahmen erscheinen soweit plausibel. Eines verstehe ich aber dann nicht: Wenn die herrschende Meinung davon ausgeht, dass Maßnahmen des Präsidiums kommentiert werden dürfen, dann frage ich mich, wieso das im Bundestag und Landtagen im RL anders gehandhabt wird.