Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Berliner Satirezentrale vom 26. 10. 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation befindet, dass der gemeldete Beitrag nicht sanktionswürdig ist. Ein wesentlicher Faktor bei der Untersuchung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist die Feststellung einer schöpferischen Gestaltung, die als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Dies ist zweifelsfrei der Fall, denn sie wurde im Satirenkanal der Berliner Satirezentrale gepostet. Auch rein optisch stellt sich die Satire als eine Kunstform dar, was durch die Formatierung des Textes und durch die angewandte Gedichtform deutlich wird. Es handelt sich hierbei also um eine Satire und nicht um eine Beleidigung. Eine Satire fällt unter die Presse- und Meinungsfreiheit. Deshalb erfolgt keine Sanktionierung.



    Anhang

    Beitrag vom 26.10.2021
    Berliner Satierezentrale:
    "Hommage


    An diesen rechten Kasper, der

    Da heißt Wilfungen,

    Nicht weiß, wie funktioniert Leben

    In der uns'ren Zeit

    Deswegen wünscht sich zurück er

    Bismarck - HILFUNGEN!

    Er mag so gern viel anreden

    KOMMUNISTENHEIT!



    Sozen, Allianz - alles dummdreiste Ketzer

    Stalins Kultur, die haben sie alle

    Das meint Christian von Wilfungen, einzig wahrer

    Vertreter des Toit'schen Volks, der verspricht

    DAHERGELAUFENE, nein, er ist der Setzer

    Ins Flugzeug, egal, auch Ertrinkende

    Hauptsache weg - Wilfi, Helfer des toit'schen Volk's,

    FFD - das sehr nach braunem Mist riecht



    Heribert Terrorminister, der Kommunist ohne Deckel

    Passt zusammen wie Schwalbi, Davis, Hirsch

    Diese Sozialisten sind ja untöfte, Wilfi und Rache

    Sagen das - die Retter des Abendland's

    EU - nein, der Moloch geht ihnen, ja so ist's, auf den Senkel

    Die Ausbeutung des Toit'schlands - Zähneknirsch'

    Ja, die Wilfi-Partei steht für eine Zukunft ohne Moschee,

    Grundrechte, Fortschritt - Wilfis Land, oh je."



    Fürst - Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Sybille Lichtenfeld vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass es sich bei dem Beitrag um Spam handelt. Da es sich um ein einzelnen Beitrag handelt, in der die simulierte Person ihre Hintergrundgeschichte erläutert, kann das in §8 ModAminG Abs. 1 Nr. 1 zugrunde gelegte Verbot von "Verhalten, das unter Nutzung einer nicht bloß unerheblichen Anzahl von Beiträgen darauf abzielt, Spielflussoder Diskussion zu stören", nicht angewandt werden.

    Auch wenn der Inhalt des Beitrages im offiziellen Wiki vermutlich besser aufgehoben ist, ist der Beitrag somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Sybille Lichtenfeld:
    "Bärenhagen ist eine Landgemeinde im Harzvorland, in der einst unter andrem ein Tagebau betrieben wurde, von der "Schachtsee" herrührt. Die Gemeinde ist komplett im Besitz der Familie der Grafen Lichtenfeld zu Bärenhagen. Zentraler Punkt ist das Schloss Bärenhagen. Jenes wurde 1550 auf Order von Graf Johann Lichtenfeld, anstellte der alten Burg errichet. Am Orteingang befinder sich das 1400 von Graf Veit Lichtenfeld errichtete ehemalige Hospital "Spittel", welches 1900 , auf Order Graf Carl Lichtenfelds, zum Hotel umgebaut wurde Es gibt die von Graf Ludolf Lichtenfeld , Anno 1589, erichtetet Wassermühle, mit sechs Mühlgängen und drrei Wasserrädern. 1700 ließ Graf Werner Lichtenfeld für den Mühlpächter ein neues Wohnhaus auf dem Mühlengrund errichten. Auf Order von Graf Zacharias Lichtenfeld erfolgte 1896 der Anbau eines Turbinenhauses, ausgerüstet mit einer Doppelkranzturbine. Diese wurde 1922 durch eine moderne Turbine ersetzt. Auf dem Elsenberg steht der von Graf Adolf Lichtenfeld, 1873 in Auftrag gegebene "Kaiser-Wilhelm-Turm, auf dem Louisenberg, der1891 von Graf Franz in Auftrag gegeben "Bismarckturm". Um 1820 kamen in Bärenhagen Überlegungen auf, die wahrscheinlich aus dem 10. Jahrhundert stammende , im Ortskern befindliche Kirche St. Gertrud, innen umzugestallten. Nach zweijähriger Bauzeit konnten die Umbauarbeiten abgeschlossen werden, 1822 wurden die im sächsischen Apolda gegossenen Glocken „Concordia“, „Anna“ und „Maria“ aufgehängt. Bischof Graf Otto von Lichtenfeld-Sauerburg nahm die Weihe der Glocken und des Gotteshauses in Anwesenheit des Patrons Graf Walter Lichtenfeld vor. Die Kirche St.-Gertrud ist Grablegen der Bärenhagener Lichtenfelds. gegenüber der Kirch befindet sich der St.Gertruden-Friedhof Auf Wunsch von Graf Philipp Lichtenfeld wurden 1880 ein Sägewerk , eine Zuckerfabrik, eine Brennerei, eine Wolldeckenfabfabrik und eine Ziegelei am Ortsausgang errichtet. Graf Rüdiger Lichtenfeld erichtete 1882, die heute noch existierende Feuerwache , deren erster Kommandant er war. Bärenhagen ist für seine Schaf-und Ziegen zucht bekannt. Das alles gehört nun Gräfin Sybille und ihrem Bruder Graf Simon, nachdem deren Vater Graf Wilhelm Lichtenfeld , das Zeitliche segnete. "


    Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    EI N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Irina Christ vom 11. Dezember hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass möglicherweise ein Verstoß gegen eine Spielregel vorliegt. Denkbar ist ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG (Trennungsgebot). Da das "PREUẞ" ein Thread ist, in dem sowohl SimOn- als auch SimOff-Diskussionen geführt werden, muss der Kontext beachtet werden, in dem der Beitrag verfasst wurde.


    Ausgangspunkt der Diskussion war die Übernahme eines realen Antrags der AfD durch das FFD im Bundestag. In der Diskussion wurde mehrfach festgestellt, dass es sich um eine SimOff-Debatte handelt, auch wenn einige Teilnehmer sie in einer Weise aufgegriffen haben, die nur bei Betrachtung der SimOn-Verhältnisse und -Rollen zueinander logisch erscheint. Erkennbar ist dies beispielsweise beim Wechsel vom informellen Du unter Mitspielern zum formellen Sie zwischen Bundespräsident und Bundestagsabgeordneten. Da die Diskussion nicht von vornherein Sim-On war, sondern erst im im Laufe mehr und und mehr dorthin gelangt ist, kann nicht direkt von einem klaren SimOn-Kontext ausgegangen werden.


    Im weiteren Verlauf der Diskussion argumentiert die Gemeldete, dass der fragliche Beitrag durch setzen in Spoiler klar als SimOff zu erkennen war. Dem widerspricht die Moderation in Bezugnahme auf das übliche Setzen von Spoilern in SimOn- SimOff-Kontexten bei der Verwendung von Videoeinbindungen und großen Bildern (z.B. auf Parteitagen, bei der Bundesversammlung oder beim Bild-Upload-Thread). Anderweitig wurde der Beitrag jedoch nicht als SimOff gekennzeichnet. Da die Situation, in der der Beitrag verfasst wurde, aus einem SimOff-Umstand entstanden ist, ist diese als SimOff zu werten. Somit verstößt der Beitrag nicht gegen das im ModAdminG zugrunde gelegte Trennungsgebot und wird nicht sanktioniert.


    Wie immer fällt die Moderation nur eine Entscheidung darüber, ob Beiträge gegen die Spielregeln verstoßen; nicht jedoch darüber, ob das Verhalten moralisch richtig ist. Entsprechend werden alle Mitspielerinnen und Mitspieler wieder einmal gebeten, ihren gesunden Menschenverstand vor dem Posten von Beiträgen zu gebrauchen.



    Anhang

    Beitrag vom 11. Dezember 2021
    Irina Christ:

    "

    "


    Klinkert - Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Begründung wird geltend gemacht, der Beitrag könne gemäß § 8 (1) Nr. 2 Empörung auslösen ("Trolling"). Dies werde einerseits durch den Vergleich zweier kommunistischer Machthaber mit dem Mitspieler Nursultan Borislaw Saakaschwili, andererseits durch die Reduktion des Nutzers auf seine Abstammung erwirkt. Eine solche Wirkung hält die Moderation für möglich. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass in einem SimOn-Kontext bei Beachtung des Trennungsgebots selten der Nutzer hinter einer simulierten Person angegriffen wird, sondern die Figur selbst. Entsprechend sind die Hürden für Trolling höher zu setzen, da nicht davon auszugehen ist, dass eine moderate Herabwürdigung eines simulierten Charakters beim entsprechenden Nutzer Empörung in nicht unerheblichem Maße hervorruft. Nichtsdestotrotz ruft die Moderation dazu auf, Attribuierungen nicht aufgrund der Herkunft einer Person vorzunehmen, da dieses Vorgehen auf keiner sachlichen Grundlage fußt.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Was will man schon von diesem Herrn verlangen, der hat ja nicht einmal deutsche Wurzeln, der ist Georgier oder eben Grusinier!

    Waren die Herren Dshugashwilli und Berija übrigens auch!

    Wenn wundert also desen Einstellung!"


    Hirsch – Klinkert

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Nursultan Borislaw Saakaschwili vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation stuft den Beitrag als nicht sanktionswürdig ein. Gemeldet wurde mutmaßlich aufgrund des Verdachts, der Beitrag verstoße gegen § 8 Abs. 1 (4) ("Beleidigung"). Grundsätzlich ist insbesondere die Passage "Halten Sie ihr Schandmaul, Sie wahnwitziger Wicht!" dazu geeignet, andere Mitspieler zu beleidigen. Im vorliegenden SimOn-Kontext rechtfertigt die Schwere der Beleidigung jedoch keine Sanktion, da sie nicht ausreichend ist, vom adressierten Mitspieler als Beleidigung aufgefasst zu werden. Die Moderation ruft nichtsdestotrotz dazu auf, auch in SimOn-Situationen sprachlich angemessen und höflich zu kommunizieren.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Nursultan Borislaw Saakaschwili:
    "schaut Herrn Wildungen entsetzt und entgeistert mit großen Augen an.


    Halten Sie ihr Schandmaul, Sie wahnwitziger Wicht!


    macht eine Pause, um sich wieder zu beruhigen.


    Wie können Sie sich erlauben, ohne den blassesten Schimmer zu haben, über mich und meine Familie zu urteilen? Sie wissen nichts, gar nichts! Meine Mutter entstammt einer schwäbischen Familie aus Donauwörth. Ich helfe Ihnen gern auf die Sprünge: Donauwörth liegt im Landkreis Donau-Ries, jener im Regierungsbezirk Schwaben, jener im Freistaat Bayern und jener in der Bundesrepublik Deutschland! Begreifen Sie das, Herr Wildungen? D.h. meine Mutter ist Deutsche! Wie Sie allen Ernstes auf die Idee kommen, es sei anders, ist mir ein Rätsel.


    Meine Mutter, das jüngste Kind von vier Geschwistern, erhielt von ihren Eltern die Erlaubnis, nachdem sie ihren Lehrer und den Gemeindepfarrer um Hilfe bei der Überzeugung der Eltern bat, zu studieren. Damit konnte sie der Enge der familiären Verhältnisse entfliehen. Sie studierte Kaukasiologie. Damit verbunden war ein Auslandsaufenthalt zum Studium an der Universität Tiflis. Dabei lernte sie meinen Vater kennen, der zu jener Zeit an besagter Universität ebenfalls studierte.


    Zum Rest ist zu sagen: Unterstehen Sie sich, mich mit den Menschenhassern Stalin und Berija in Verbindung zu bringen! Mit jenen habe ich nichts zu tun und wünsche auch nicht, mit jenen etwas zu tun zu haben. Nehmen Sie das für alle Ewigkeit zur Kenntnis, Herr Wildungen!"


    Hirsch – Klinkert



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 26. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass der Beitrag "beleidigend; und homophob" sei. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation kann die Aussage, dass geschlechtergerechte Sprache bzw. Gendersprache nicht zum Sprachstil "normale[r] Menschen" gehört, nicht als beleidigend angesehen werden. Auch der Verweis auf nicht näher spezifizierte "gewisse Gruppierungen", die diese Sprache verwenden und von denen impliziert wird, sie gehören nicht zu den "normale[n] Menschen", kann nicht als Beleidigung gem. §11 Abs. 1 ModAdminG verstanden werden. Zudem wird im Beitrag keine konkrete Person oder Personengruppe angesprochen oder aufgrund eines Merkmals konkret abgewertet, weshalb auch nicht von Diskriminierung ausgegangen werden kann. Der Beitrag ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 26. Dezember 2021
    Christian Wildungen:
    "Könnten wir uns bitte darauf einigen, wieder wie normale Menschen zu sprechen und diesen ganzen Genderscheiss mit Sternchenen und sonstigem Dreck wegzulassen .

    Es stört den Lesefluß und nervt einfach nur.
    Normale Menschen sprechen eh so nicht , sondern nur gewisse Gruppierungen!

    Vielen Dank. "


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 26. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde die Bezeichnung "Linkes Gesocks" als beleidigend kritisiert. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation kann der kritisierte Begriff grundsätzlich dazu dienen, das Gegenüber abzuwerten. Allerdings müssen auch die in §11 Abs. 1 ModAdminG spezifizierten Vorraussetzungen für eine Beleidigung in Betracht gezogen werden. Da der salopp getätigten Aussage sowohl die hinreichende Schärfe fehlt und sie sich zudem nicht auf konkrete Personen bezieht oder solche anspricht, kann nicht von einer spielbeherrschenden Natur gemäß des fraglichen Paragraphen ausgegangen werden. Auch aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit erscheint die beleidigende Natur des Beitrags schlicht zu geringfügig, als dass eine Verwarnung mitsamt Strafpunkten gerechtfertigt wäre. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 26. Dezember 2021
    Christian Wildungen:
    "Dachte eigentlich, das man hier von dem ganzen linken Gesocks in Ruhe gelassen wird, da es keine Angriffsfläche bietet , sehe mich leider getäuscht!"


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Begründung wird geltend gemacht, der Beitrag könne gemäß § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG Empörung auslösen ("Trolling"). Dies werde einerseits durch den Vergleich zweier kommunistischer Machthaber mit dem Mitspieler Nursultan Borislaw Saakaschwili, andererseits durch die Reduktion des Nutzers auf seine Abstammung erwirkt. Eine solche Wirkung hält die Moderation für möglich. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass in einem SimOn-Kontext bei Beachtung des Trennungsgebots selten der Nutzer hinter einer simulierten Person angegriffen wird, sondern die Figur selbst. Entsprechend sind die Hürden für Trolling höher zu setzen, da nicht davon auszugehen ist, dass eine moderate Herabwürdigung eines simulierten Charakters beim entsprechenden Nutzer Empörung in nicht unerheblichem Maße hervorruft. Nichtsdestotrotz ruft die Moderation dazu auf, Attribuierungen nicht aufgrund der Herkunft einer Person vorzunehmen, da dieses Vorgehen auf keiner sachlichen Grundlage fußt.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Was will man schon von diesem Herrn verlangen, der hat ja nicht einmal deutsche Wurzeln, der ist Georgier oder eben Grusinier!

    Waren die Herren Dshugashwilli und Berija übrigens auch!

    Wenn wundert also desen Einstellung!"


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt unter den derzeitigen Umständen kein sanktionswürdiges Verhalten. Denkbar ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. (1) Nr. 4 ModAdminG, da das Wort "Mischling" aufgrund seiner Verbreitung und Verwendung in der Rassentheorie und während des Nationalsozialismus stark vorbelastet ist. Eine Verwendung in der Simulation sieht die Moderation sowohl in SimOn- als auch SimOff-Situationen als unangemessen an. Aufgrund der vormaligen Unsicherheit hinsichtlich der Wortbedeutung wird jedoch keine Strafe verhängt. Die Moderation weist allerdings darauf hin, dass eine wiederholte Verwendung in Bezug auf Menschen eine Sanktion nach sich ziehen wird, da die Bezeichnung im Sinne von § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG durch Mitspieler als diskriminierend empfunden werden kann. Das ist selbst in SimOn-Kontexten der Fall, da sich Mitspieler mit Migrationshintergrund durch den Sprachgebrauch diskriminiert fühlen können.


    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Ihre Mutter ist noch echt deutsch gewesen sein, Sie jedengalls nicht ,Sie sind ein Mischling! Woher soll ich wissen woher ihre Mutter stammt, sie hätte ebenso wie ihr Vater Georgier sein können. Nun gut damit ist ihre Ábstammung auch geklärt."


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keinen Verstoß gegen das ModAdminG. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Nutzer verstoße durch das Verbreiten "abstruser 'Rassentheorien' " gegen § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG ("Trolling"). Den Tatbestand sieht die Moderation als nicht erfüllt an, da eine Sanktion wegen Trollings Vorsatz voraussetzt, welcher in der konkreten Situation nicht gegeben ist. Zudem ist auch die Argumentation mittels überholter wissenschaftlicher Theorien von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht sanktionsfähig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Weshalb? Es handelt sich um den Sohn einer Deutschen und eines Georgiers, was soll denn sonst sein?

    Falls Sie mir jetzt wieder irgendwelchen Nazikram unterstellen wollen, es gibt Mischlinge auf der ganzen Welt, z.B:Kreolen, Mestizen etc."


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frédéric Bourgeois vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein strafwürdiges Verhalten. In der Begründung wird argumentiert, es werde durch die Diskriminierung von Frauen gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstoßen. Zwar suggeriert der Beitrag, Frauen seien zur Ausübung des Amtes der Bundespräsidentin nicht geeignet. Die Äußerung ist allerdings noch immer durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem ist in diesem Zusammenhang nicht von einer "Abwertung" einer Personengruppe zu sprechen, wie sie § 11 (2) ModAdminG fordert. Vielmehr handelt es sich nach Ansicht der Moderation um eine lapidare Aussage, die in ihrer geringen Schärfe nicht zu sanktionieren ist.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Frédéric Bourgeois:
    "Diese Republik hatte bereits eine Frau als Bundespräsident. Fragen Sie mal Ihre Kollegen, wie das ausging."


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch die Referenz auf das Meldesystem der Simulation gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    "Wer hat den "Beitrag" denn schon gemeldet?"


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 24. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt. Dies erstreckt sich auch auf mögliche zukünftige Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch den Nebensatz "[...] wie es überall in der SIM üblich ist" gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Nein, ganz demokratisch. Kandidaturphase und anschließende Wahl, so wie es überall in der SIM üblich ist."


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 24. Dezember hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde die "Vermischung SimOn/SimOff" angemerkt. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG. Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der vorliegende Beitrag wurde ohne eine entsprechende SimOff-Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt. Allerdings kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass er eine SimOff-Äußerung enthält. In Anbetracht der vorausgegangenen Ereignisse um Helmut Müller in der Simulation, kann die Aussage gegen Müllers Zweitaccount Irina Christ durchaus SimOff interpretiert werden. In reiner SimOn-Betrachtung widerspricht der Beitrag jedoch nicht einer realistischen Simulation oder verwendet im SimOn-Bereich Wissen, das außerhalb der Simulation erlangt wurde. Er erfüllt damit die in §10 Abs. 1 bis 3 niedergelegten Grundsätze zum Trennungsgebot nicht und ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Bei Ihnen gilt es, dass man die gesamte Person zu hinterfragen hat."


    Wexler - Fürst - Schwalbenbach – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 4. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde im Beitrag eine "Beleidigung [als] nicht normal" angemerkt. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass die Bezeichnung als "nicht normal" gegebenenfalls als verletzend aufgefasst werden. Allerdings müssen für eine Sanktionierung die in §11 Abs. 1 ModAdminG niedergelegten Eigenschaften in Teilen oder in Gänze zutreffen. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussion ist die Bezeichnung als "nicht normal" "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht [als] spielbeherrschend" anzusehen. Ob der Beitrag ausschließlich darauf gerichtet ist, "bewusste Empörung hervorzurufen" kann nicht abschließend geklärt werden. Allerdings weist die kritisierte Bezeichnung kaum die nötige Ausdruckskraft auf, als dass sie allgemein oder für die angesprochene Person Empörung hervorrufen könnte. Entsprechend trifft auch diese Eigenschaft nicht zu und der Beitrag ist nicht als Beleidigung anzusehen. Er ist somit auch nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 4. November 2021
    Sylvie Jachère-Wessler:
    "Normale Leute lernen etwas, wenn sie temporär gesperrt werden. Aber dass der Kollege nicht normal ist, wissen wir ja schon."


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Kontos von Alex Regenborn vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Alex Regenborn wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet, dass die kurz zuvor erfolgte "Dislike-Attacke" des Gemeldeten als Trolling anzusehen ist. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass es grundsätzlich zulässig ist, die eigene Meinung zu Beiträgen von mitspielenden Personen auszudrücken, sei es als schriftlicher Beitrag oder in Form von Likes und Dislikes. Dabei ist der Inhalt des ge(dis)liketen Beitrags völlig unerheblich. In der vorliegenden Meldung geht es jedoch um sogenannte "Like/Dislike-Attacken", bei der ein Mitglied der Simulation seine Zweit- und Medienaccounts vorsätzlich nutzt, um einen bestimmten Beitrag mehrfach zu liken oder disliken. Nach Auffassung der Moderation ist eine solche Attacke durchaus geeignet, bewusste Empörung bei der ge(dis)liketen Person sowie Außenstehenden hervorzurufen, was im vorliegenden Fall zumindest in Teilen auch geschehen ist. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus, wenngleich das Verhalten humoristisch gemeint war. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist sind in den Anhängen 1 und 2 kontext-relevante Beiträge angefügt.



    Anhang 1

    Kontextrelevanter Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    " tritt hervor und nimmt die Urkunde entgegen ,..


    Vielen Dank, Herr Bundespräsident!"


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    "

    "


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Kontos von Herbert Müller vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet, dass die kurz zuvor erfolgte "Dislike-Attacke" des Gemeldeten als Trolling anzusehen ist. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass es grundsätzlich zulässig ist, die eigene Meinung zu Beiträgen von mitspielenden Personen auszudrücken, sei es als schriftlicher Beitrag oder in Form von Likes und Dislikes. Dabei ist der Inhalt des ge(dis)liketen Beitrags völlig unerheblich. In der vorliegenden Meldung geht es jedoch um sogenannte "Like/Dislike-Attacken", bei der ein Mitglied der Simulation seine Zweit- und Medienaccounts vorsätzlich nutzt, um einen bestimmten Beitrag mehrfach zu liken oder disliken. Nach Auffassung der Moderation ist eine solche Attacke durchaus geeignet, bewusste Empörung bei der ge(dis)liketen Person sowie Außenstehenden hervorzurufen, was im vorliegenden Fall zumindest in Teilen auch geschehen ist. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus, wenngleich das Verhalten humoristisch gemeint war. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist sind in den Anhängen 1 und 2 kontext-relevante Beiträge angefügt.



    Anhang 1

    Kontextrelevanter Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    " tritt hervor und nimmt die Urkunde entgegen ,..


    Vielen Dank, Herr Bundespräsident!"


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Christopher Heusinger:
    "

    "


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 5. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Äußerung "Götz von Berlichingen" ist in den Kontext der Debatte zu setzen, welche auch im Voraus bereits eine aufgeheizte Dynamik entwickelte. Der Debattenverlauf steht jedoch in keinem Verhältnis zur gemeldeten Aussage. Der Ausruf "Götz von Berlichingen" ist allgemeinhin als verdeckte Beleidigung zu verstehen, da dieser durch das Zitat "Er kann mich am Arsche lecken" bekannt ist. Dass die Äußerung auf die Person hinter dem Charakter "Diogenes Hammerschmidt" abzielt, kann zumindest im Zusammenhang mit vorherigen Aussagen des Christan von Wildungen nicht ausgeschlossen werden (OG 6 BvT 2/21). Mithin ist die getätigte Äußerung auch nicht durch die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 geschützt, da sie zweifelsfrei darauf abzielt eine Empörung durch Diogenes Hammerschmidt hervorzurufen. Sie ist somit sanktionswürdig.


    Die Entscheidung wurde nach Antrag der Moderatorin Hirsch per Mehrheitsbeschluss gefällt.



    Anhang

    Beitrag vom 5. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Götz von Berlichingen Hammerschmid!"


    Fürst – Kassab – Klinkert – Wexler


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 04. Novemeber 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Sylvie Jachere-Wessler wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nach Ansicht der Moderation nach §9 des ModAdminG sanktionswürdig.

    Die getätigte Aussage ist mehr als geeignet Empörung beim betroffenen Benutzer auszulösen und ist deshalb nach gängiger Regelung als Trolling einzustufen.

    Ein weiteres Indiz, welches die Entscheidung stärkt, ist die ausgedrückte Enttäuschung mit welcher der Beitrag eingeleitet wird und die im Kontext durchaus als humoristisch angesehen werden kann.



    Anhang

    Beitrag vom 04. November 2021
    Sylvie Jachère-Wessler:
    "Ich bin enttäuscht. Anhand der Überschrift hätte ich jetzt eher einen Leitartikel über Herrn Wildungen erwartet."


    Kassab - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ernesto B. Dutschke vom 01. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation nicht sanktionswürdig und verstösst nicht gegen §10 Abs. 3 ModAdminG.

    Die getätigte Aussage ist nach Ansicht der Moderation nicht ausschliesslich Sim-Off zu verstehen.

    Es ist durchaus gängiger Sprachgebrauch von "sanktionswürdigen Aussagen" zu sprechen, dies hat keinen ausschliesslichen Grund in einem Sim-Off Sachverhalt dieser Simulation.

    Mit dem Hintergrund der beteiligten Benutzer und deren Sim-On Vergangenheit ist die getätigte Aussage durchaus plausiblen und im Kontext auch für Außenstehende zu verstehen.



    Anhang

    Beitrag vom 01. Januar 2022
    Ernesto B. Dutschke:
    "Aus unseren Reihen kam bisher keine saktionswürdige Aussage, Beleidigung, Diskriminierung oder sonstige Verunglimpfung."


    Kassab - Fürst - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|