XXI/020 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Absetzbeträge

  • Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:



    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Der Antragsteller hat das Wort.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ich durch meine bayerische Heimat fahre, komme ich häufig in Gemeinden vorbei, in denen es mittlerweile kein Wirtshaus mehr gibt, um nach der Kirche eine zünftige Mahlzeit zu sich nehmen zu können.


    Dieses Beispiel veranschaulicht ein Problem, mit dem vor allem die Gastronomie aber auch der Unterhaltungssektor zu kämpfen haben. Im Niedriglohnsektor gibt es zu viele Stellen die unbesetzt sind, sodass viel Gasthäuser schließen müssen oder die Öffnungszeiten verringern müssen. Spricht man mit den Leuten vor Ort stellt man schnell fest, dass sich die Löhne im Niedriglohnsektor ungefähr auf den gleichen Betrag belaufen, wie die Hartz IV Sätze. An und für sich ist es eine Schande für unser Land, das es Jobs in diesem Land gibt, die gerade so das Existenzminimum sichern und deshalb nur knapp über dem Hartz IV Satz liegen, sodass sich ein Umstieg aus der Arbeitslosigkeit heraus in diese Berufe nicht wirklich lohnt.


    Um diese Situation ein bisschen zu entschärfen, wollen wir die Zuverdienstgrenzen erhöhen, sodass sich die Arbeitslosen mehr von ihrem Geld aus Minijobs erhalten können und dementsprechend mehr Arbeiten können ohne direkt weniger Arbeitslosengeld zu erhalten.


    Mit dieser Maßnahme wollen wir nicht nur die Arbeitslosen zurück in die Arbeitswelt bringen, sondern wir wollen auch eine weiter Entwicklung aus eigenem Antrieb heraus ermöglichen. Wenn man erstmal in einer Branche fußgefast hat, dann ist es auch wahrscheinlich, dass aus eigenem Antrieb Weiterbildungsmaßnahmen besucht werden, um dann in der selben Branche aufzusteigen, sodass man die Arbeitslosen nicht länger auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung angewiesen sind und somit auch den Staat entlasten.


    Im Vergleich zu anderen Parteien hier im hohen Haus glauben wir an das Potenzial unserer Bürgerinnen und Bürger und deshalb öffnen wir durch die Ausweitung der Zuverdienstgrenzen einen wichtigen Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit.


    Vielen Dank!

  • Die Debatte wird um zweiundsiebzig Stunden verlängert und endet somit am 3. Mai um 22:00

    ____________________________________________________________________________________


    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


    8328-rsz-wappenzeichen-nrw-farbig-rgb1-png Minister der Justiz, für Umwelt und Klimaschutz NRW

    Mehr über mich Erfahren sie HIER.

    ____________________________________________________________________________________

  • Geschätztes Präsidium,


    grundsätzlich steht die Allianz der Ausweitung von Zuverdienstmöglichkeiten offen gegenüber. Nicht umsonst war schon im ersten Wahlprogramm der Allianz hiervon die Rede. Nicht umsonst wurde im Dezember gemeinsam mit unseren Kollegen aus der CDSU ein entsprechendes Vorhaben durch die Bundesregierung und den damaligen Arbeitsminister Gerold von Hohenelmen-Lützburg auf den Weg gebracht. Ich würde mich übrigens freuen, wenn nach der Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Deutschen Bundestag auch der Bundesrat die Zustimmung erteilen würde und diese Ausweitung des Zuverdiensts in Kraft treten könnte. Dementsprechend ist mir auch nicht klar, welche anderen Parteien im Deutschen Bundestag grundsätzlich der Ausweitung der Zuverdienstgrenzen abgeneigt gegenüber stehen sollen. Mit den Internationalen bliebe höchstens eine andere Partei, keine Mehrzahl. Trotz der grundsätzlich vorhandenen Bereitschaft zur weiteren Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten möchte ich aber doch meine Ablehnung des vorliegenden Antrags bekunden. Ich denke, das schon durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder und zur Änderung weiterer Gesetze sollte einerseits zuerst in Kraft treten, bevor nun direkt weitere Anpassungen vorgenommen werden. Zudem sollte meiner Ansicht nach anders als vorgeschlagen im Falle weiterer zukünftiger Änderungen vielmehr der prozentuale Anteil des Betrags, der auf Sozialleistungen angerechnet wird, bei höherem Zuverdienst sinken. Es sollten mehr Anreize entstehen, länger zu arbeiten und somit das Einkommen zu verbessern.