XIX/063 Keine Doppelstandards bei giftigen Chemikalien – Exportverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Der Antragsteller hat das Wort.

  • Herr Präsident,

    ich melde Redebedarf an.


  • Werter Herr Präsident,

    werte Abgeordnete des Hauses,

    Herr Speed und die I:L-Fraktion,


    zunächst einmal möchte ich das Haus darauf aufmerksam machen, wie frech dieser Antrag und das Verhalten des Herrn Speed ist. Anstatt einen Gesetzentwurf einzubringen und dazu Rede und Antwort in diesem Haus zu stehen, haut man lieber kurz in die Tasten und fordert die Bundesregierung auf für einen zu arbeiten. Im übrigen auch noch fachlich falsch: Im Koalitionsvertrag wurde kein Exportverbot von Pflanzenschutzmitteln vereinbart. Obendrein besitzt der Herr dann auch noch die Dreistigkeit, das nicht mal vor diesem Haus mündlich zu erklären, sondern verweist nur auf seinen Wisch. Der Parlamentarismus liegt am Boden, meine Damen und Herren.


    Aber kommen wir zum Antrag. Machen wir es kurz: die Bundesregierung lehnt diesen Antrag ab. Die Gründe hierfür möchte ich kurz anreißen.

    Der Herr hat insoweit recht, daß es sich bei den Stoffen, um die es geht, um gefährliche Chemikalien handelt. Nicht ohne Grund ist ihr Einsatz in der EU verboten. Jedoch soll mit diesem Antrag ein nationales Exportverbot für diese Stoffe in Drittländer einhergehen. Ein einseitiges Handeln ohne unsere EU-Partner wäre allerdings falsch, da er mehr Risse in der Union fördert, einen Flickenteppich an Regularien erzeugt und somit die Einheitlichkeit und Stärke des Wirtschaftsblocks EU schadet.


    Des Weiteren fällt der Antrag in eine weitere Falle: Es soll der Export von HHPs in Drittländer unterbunden werden, dennoch fragt der Antrag nicht, warum Drittländer wie Brasilien und Südafrika diese Stoffe nicht ebenfalls verbieten? Aus Sicht des Gesundheitsschutzes und des Welthandels wäre es sehr zu begrüßen, wenn weitere Staaten die europäischen landwirtschaftlichen Standards übernehmen würden. Das liegt allerdings nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung oder der EU, und sollte es auch nicht. Was in unserer Verantwortung liegt, ist die Entwicklungszusammenarbeit, bei welcher Ihnen der Kollege Minister Fadi von Schöneberg sicherlich mehr Auskunft geben kann. Aber um es in diesem Zusammenhang einmal kurz zu kommentieren: Ihre Fraktion wäre wohl die erste, die von "Neokolonialismus" schwadronieren würde, wenn Länder des globalen Nordens den Ländern des globalen Südens Vorschriften machen würde.


    Daran anknüpfend möchte ich skizzieren, was wohl passieren wird, wenn der Antrag so durchgehen würde und die Bundesregierung tatsächlich einen Exportstopp verhängen würde. Was werden wohl die Unternehmen wie Bayern und BASF machen? Wie Sie schon sagten, es ist ein lukratives Geschäft. Sicherlich würden die Unternehmen nicht die Produktion einstellen und Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Produktion würden Sie daher wohl nur in Deutschland einstellen und woandershin verlagern. Die brasilianische, südafrikanische und indische Wirtschaft danken für die Unterstützung durch Ihre Partei. Wer Ihnen nicht danken wird sind die Arbeiter in Deutschland, die um Ihre Stelle bangen müssen, und auch nicht die Arbeiter der anderen Länder, in den deutlich niedrigere Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz und mit Gefahrstoffen herrschen.


    Zuletzt bietet sich auch beim geforderten Gesetzentwurf ein Problem: Sie fordern eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr von reinen Wirkstoffen. Es scheint, als hätte sich der Antragsteller nicht mit der Materie befaßt, wie schon im Eingang mit der Erwähnung eines nichtexistenten Punktes im Koalitionsvertrages offensichtlich wurde. Aber, Herr Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed, Sie werden doch sicherlich erklären können, wie die Melde- und Dokumentationspflicht nicht bereits längst durch REACH abgedeckt ist?


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    hohes Haus

    ebenso wie der Kollege Rehm finde ich den Antrag des van der Speed und seiner Bande rotzfrech, aber nicht nur das auch ziemlich duselig.

    Wenn die in Afrika und was der Mann sonst noch alles aufzählte, das Zeug kaufen gut so, unser Profit.

    Das die zum Teil dran sterben , selber Schuld, sollten die sich doch gefällig an den vorgeschriebenen Umgang und den Arbeitsschutz halten!

    Warum sollen wir ein Exportvoerboit erlassen,. es genügt das es nich reimportiert werden darf !

    So weit kommt es noch, das wir wirtschaftliche Einbussen hinnehmen wegen denen da unten!

    Fazit, der Antrag ist ohne Wenn und Aber abzulehnen!

    Es lebe Deutschland!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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