SONDERSITZUNG | XIX/015: Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung

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    SONDERSITZUNG

    Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung


    Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrte Anwesende,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    ich begrüße Sie anlässlich dieser Sondersitzung. Lassen Sie uns nun direkt in die Tagesordnung einsteigen: Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten auf Drs. XIX/009 gestattet - bestätigt:







    Ferner wurde gemäß Art. 46 der Verfassung des Freistaates Bayern Frau Dr. Oxana Koslowska zur Stellvertreterin des Bayerischen Ministerpräsidenten berufen und per ebengenannter Abstimmung in dieser Position durch den Bayerischen Landtag bestätigt.


    Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.



    Sehr geehrte Anwesende,


    bitte erheben Sie sich.


    Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister,


    Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 beziehungsweise im Falle des Herrn Jonas Wolf gemäß Art. 45 und Art. 46 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:



    "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."



    Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.

  • Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten. So wahr mir Gott helfe!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten. So wahr mir Gott helfe!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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