Keine Chance für Christ-Mazur

Ein Beitrag von Lucifer Media


Dr. Viktoria Christ-Mazur erhält vorerst keine weitere Amtszeit als Richterin am Obersten Gericht! Zumindest unter den amtierenden Landesregierungen findet sich nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wiederwahl der Gerichtspräsidentin. Dabei wurde die Juristin zuletzt noch einstimmig ins Amt gewählt. Im Oktober stimmten die Regierungen Böttcher, Miller, Liebermann und Mus für ihre Wiederwahl. Nun verweigern der Gerichtspräsidentin mindestens die Regierungen aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg eine dritte Amtszeit. Unbekannt ist die Position der bayerischen Landesregierung. „Aus meiner Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine Wiederwahl. Nach einer nun einjährigen Amtszeit ist ein personeller Wechsel angebracht und andere Kandidat:innen haben eine Chance verdient“, erklärte Hamburgs Bürgermeisterin Anni Rosenthal (SDP) gegenüber Lucifer Media. Dr. Nikolaus Himmelreich, der noch nie als Richter am Obersten Gericht amtierte, erhielt dennoch nicht die Zustimmung des Senats. Auch wollte Rosenthal nicht beantworten, ob sie allgemein Amtszeitbegrenzungen für öffentliche Ämter befürwortet.


„Wir werden zustimmen, sobald bei einem Kandidaten oder einer Kandidatin unserer Meinung nach die Eignung für dieses wichtige überparteiliche Amt gegeben ist“, teilte Rosenthal mit. Diese Eignung ist ihrer Ansicht nach offensichtlich bei Jan-Lucas Goldhammer gegeben, der noch vor wenigen Wochen für die Internationalen im bayerischen Landtag vertreten war. Goldhammer kandidiert für einen anderen Sitz als Christ-Mazur, allerdings ebenfalls als Richter am Obersten Gericht. Er ist Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V. Goldhammer betrachtet den Kapitalismus als gescheitert und befürwortet einen demokratischen Sozialismus als Staatsform für Deutschland. Besonders scharfe Kritik übt er am weltweiten Bankenwesen und den Finanzmärkten, welche seiner Ansicht nach radikal verkleinert oder abgeschafft werden müssten. Goldhammer fordert eine hohe Vermögens- und Erbschaftssteuer. Eine allgemeine Impfpflicht hält er für möglich und je nach Lage für unterstützenswert. Die Zustimmung der Allianz-geführten Thüringer Landesregierung zur Wahl von Goldhammer verwundert angesichts dieser Fakten. Aus dem Umfeld der Regierung Friedrich ist zu hören, dass man mit der Zustimmung für Goldhammer den Weg für die Wiederwahl von Christ-Mazur ebnen wollte. Doch für Goldhammer kam trotz der Zustimmung aus Hamburg und Thüringen vorerst ebenfalls nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande.


Die Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen positionierte sich noch nicht hinsichtlich der Wahl von Goldhammer. Bezüglich der Wiederwahl von Christ-Mazur verweist die Landesregierung Nordrhein-Westfalens nach der Wahl von Ministerpräsidentin Dr. Carmen Schmidt (Piraten) nun ebenfalls auf die Dauer der Amtszeit der Gerichtspräsidentin: „Die Landesregierung verweist darauf das Frau Dr. Christ-Mazur schon sehr lange im Amt ist und wir eine Neuausrichtung beziehungsweise einen Generationenwechsel am Obersten Gericht sehr begrüßen würden“, erklärte Regierungssprecherin Sabine Bergholz auf eine schriftliche Anfrage von Lucifer Media. Durch den Abschied von Ministerpräsidentin Katharina Haßelmann (Grüne) scheint sich die Mehrheitsmeinung der Landesregierung geändert zu haben. Haßelmann stimmte im ersten Wahlgang im Namen ihrer Landesregierung noch für die Wahl von Christ-Mazur.


Beachtenswert ist die Haltung der Regierungen aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen auch, weil der Bundestag im Juni 2021 nahezu einstimmig dafür stimmte, die direkte sowie unbegrenzte Wiederwahl der Obersten Richter zu ermöglichen. „Hierbei geht es um die Frage, wie wir mit der Karenzzeit nach einer 6-monatigen Amtszeit unserer Richterinnen und Richter verfahren. In der Praxis erweist sich das vorgesehene Verfahren als sehr unpraktisch: weil wir einen Mangel an Kandidatinnen und Kandidaten haben, die in der Lage sind, eine parlamentarische Mehrheit bei der Wahl auf sich vereinen zu können. Und jene, welche gerne kandidieren würden und Erfahrung und Pflichtbewusstsein mitbringen, werden nach einer Amtszeit von einem halben Jahr mit einer Karenzzeit von mindestens einer weiteren Amtszeit von der erneuten Kandidatur ausgeschlossen. Somit verwehren wir unseren qualifizierten Richterinnen und Richtern die Möglichkeit ihr Amt, wenn sie denn motiviert genug sind, weiterhin pflichtbewusst und gewissenhaft auszuüben und die Arbeit fortzusetzen. Um eine stabile Arbeitsgrundlage am Obersten Gericht zu schaffen und dem Mangel an Kandidatinnen und Kandidaten entgegenzuwirken wollen wir diese Karenzzeit aufheben und eine Amtszeit ohne Unterbrechung [...] ermöglichen“, begründete der frühere Bundestagspräsident Florentin Plötz (SDP) diesen Vorstoß. Einzig Christian von Wildungen, der damals dem Bund Unabhängiger Wähler angehörte, verwehrte dem Antrag der SDP-Fraktion die Zustimmung. Jetzt wird einer Richterin die Wiederwahl verwehrt, weil sie zu lange im Amt ist. Glücklich schätzen, darf sich Vizepräsident Dr. Helmut Müller, dass er im Februar im Deutschen Bundestag kandidiert hat. Er absolviert immerhin schon seine vierte Amtszeit als Richter am Obersten Gericht. Falls die Regierungen aus Thüringen und Bayern Christ-Mazur länger am Gericht sehen wollen, könnten sie sich aber eines Tricks bedienen. Denn wird die Amtszeit überschritten, da keine Wiederwahl oder eine Wahl eines Nachfolgers erfolgt ist, führen Richter ihr Amtsgeschäft bis zur Entlassung im Zuge der Ernennung eines Nachfolgers fort.


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    Kommentare 2

    • Ich bin für die Unterstützung aus Thüringen dankbar, aber auch nicht überrascht, wie im Artikel suggeriert. Dort hat man anscheinend erkannt, dass auch ehemalige aktive Politiker der des Amtes entsprechenden Neutralität gerecht werden können.

    • Die Blockadehaltung der linksgeführten Bundesländer ist wirklich unverantwortlich!