Beiträge von Dr. Maximilian von Gröhn

    Herr Präsident,


    ich schlage hiermit Dr. Maximilian von Gröhn als Mitglied der zweitstärksten Fraktion und als Vertreter der voraussichtlich künftigen Oppositionsparteien auch im dritten Wahlgang für das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags vor.

    Ich danke herzlich für den Vorschlag und kandidiere erneut für das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages.

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    im Namen der Allianz-Fraktion reiche ich den nachstehenden Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gefährdungshaftung ("Betriebsgefahr") im Verkehrsunfallrecht für Personenkraftfahrzeuge ein. Begründung bereits anbei.


    Mit freundlichen kollegialen Grüßen


    Dr. von Gröhn, MdB


    Antragsteller: Fraktion der Allianz im Deutschen Bundestag


    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom ... das folgende Gesetz beschlossen:



    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gefährdungshaftung ("Betriebsgefahr") im Verkehrsunfallrecht für Personenkraftfahrzeuge



    I. § 8 des Straßenverkehrgesetzes - Ausnahmen - wird um eine Nummer 4 ergänzt, die wie folgt lautet:



    4. "wenn der Unfall durch ein Personenkraftfahrzeug (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG) ohne Anhänger verursacht wurde, welches eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten hat."


    Begründung:


    In verschiedenen Rechtsbereichen existiert die sogenannte Gefährdungshaftung, deren Ausmaß ich bei Bedarf gerne näher erläutern werde. Im Verkehrsunfallrecht ist deren praktische Relevanz besonders ausgeprägt, so haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges gemäß § 7 Abs. 1 StVG für jeden Schaden der aus dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges entsteht (meist anteilig) verschuldensunabhängig (sog. Haftung aus Betriebsgefahr), sofern der Schaden nicht auf höherer Gewalt beruhte (§ 7 Abs. 2).


    Die Allianz hält das Instrument der Gefährdungshaftung zwar für prinzipiell sinnvoll, jedoch nur bei Fahrzeugen und Anlagen, welche eine überdurchschnittlich starke Gefährdung verursachen, beispielsweise Lastkraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bspw. Atomkraftwerke . Personenkraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sind jedoch heutzutage der absolute Standard und werden von der Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer genutzt, eine besondere, überdurchschnittlich ausgeprägte, Gefahr geht von ihnen also nicht mehr aus.


    Ein Grund für das Fortbestehen der Gefährdungshaftung ist deshalb nicht feststellbar, weshalb wir, neben den bisher in § 8 vorgesehenen Ausnahmen der Gefährdungshaftung, auch normale PKW von dieser verschuldensunabhängigen Haftung befreien möchten.


    Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich bleibt die bisherige Haftung aus (Mit-)Verschulden (bspw. § 17 StVG) vollständig bestehen und wird fortan bei Verkehrsunfallstreitigkeiten allein zu beachten sein, es entsteht also keine Haftungslücke.


    Fortan haftet also kein Halter oder Führer (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVG) eines PKW mehr ungerechtfertigt - meist zu einem Viertel (sog. „einfache Betriebsgefahr“) - ohne Verschulden, sondern die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall wird ausschließlich nach den Verschuldensbeiträgen der Beteiligten gewichtet, wer beispielsweise einen Vorfahrtsverstoß begeht, soll keine Möglichkeit mehr haben, seinen Schaden trotzdem anteilig vom bevorrechtigten Fahrer einfordern zu können, nur weil dieser einen normalen PKW betrieb und keine „höhere Gewalt“ beweisen kann.


    Wer einen Fehler verursacht, hat auch für diesen einzutreten, wer einen Schaden jedoch nicht verursacht hat, sollte jedoch auch nicht verschuldenslos für ihn haften müssen, dies tangiert das Gerechtigkeitsgefühl der Bürger negativ.

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    die Allianz-Fraktion stellt gemäß § 27 der bisherigen Geschäftsordnung den folgenden Änderungsantrag:


    Der Deutsche Bundestag hat sich in seiner Sitzung vom DD.MM.YYYY die folgende Geschäftsordnung gegeben:

    Änderungen sind durch textliche Gestaltung bzw. Durchstreichung kenntlich gemacht.


    Bitte lassen Sie mich die wesentlichen Änderungen kurz begründen:


    1. Der Ältestensrat wird aus der Geschäftsordnung gestrichen, denn nach Kenntnis der Allianz wurde er in der letzten Legislatur kein einziges Mal gebildet oder gar einberufen, er ist somit obsolet, die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten reichen hier aus.

    2. Es wurde ein Abschnitt X in die Geschäftsordnung eingefügt (aus dem bisherigen Abschnitt 10 wurde Abschnitt 11). Der neue Abschnitt X regelt die Beteiligung an verfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Obersten Gericht.


    3. Die Befugnisse des Stellvertreters des Präsidenten wurden geregelt, was bisher vollständig fehlte. Insbesondere wurde geregelt, ab wann der Präsident als abwesend im Sinne der Go gilt, nämlich wenn er binnen 24 Stunden Anträge oder sonstige Eingaben nicht oder nicht vollständig bearbeitet hat.


    4. Weitere kleinere und teils auch redaktionelle Änderungen, sind dem Antrag entnehmbar.



    Sollten noch Fragen bestehen, werden wir diese gerne beantworten, und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit wir alle auf einer vollends gut ausgearbeiteten Rechtsgrundlage im Bundestag zusammenarbeiten können.

    Herzlichen Dank.

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    gemäß § 16 Abs. 4 der bisherigen Geschäftsordnung beantrage ich, die Debatte um 72 Stunden zu verlängern, mithin bis zum Freitag, den 27. August 2021, 22:05 Uhr.


    Da weder der Antragsteller noch der antragstellenden Fraktion zugehörige Abgeordnete auf die Einwände des Kollegen Davis repliziert haben, bedarf es weitergehender Beratung, vermutlich auch eines Änderungsantrages, da die vorgelegte Fassung der Geschäftsordnung einige Stellen nicht ausreichend umfassend regelt.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    da alle Mitglieder des Bundestages bereits abgestimmt haben, beantrage ich, in analoger Anwendung von § 17 Abs. 6 der (bisherigen) Geschäftsordnung, dass das Wahlergebnis vorzeitig festgestellt wird, damit der Bundestag seine Arbeit unverzüglich aufnehmen kann, und die bisher schon eingereichten Anträge zur Debatte gestellt werden können.

    Herr Regenborn, wie schön das Sie sich auch melden.


    Eigentlich sollten Sie am ehesten darauf hoffen, dass das Vorgehen von Herrn Glasgow rechtswidrig ist, denn als Landtagspräsident a. D. haben Sie vor wenigen Monaten (und unter identischer GO) genauso gehandelt wie ich es in NRW beantragt habe, dies wurde hier bereits von meinem geschätzten Fraktionskollegen erläutert: Landtagskantine "Pommes Schranke" .



    Wäre das Verhalten von Herrn Glasgow rechtmäßig, wäre in der Umkehr ja Ihr damaliges Verhalten als (geschäftsführender) Landtagspräsident, und damit die Wahl von MP Baum, rechtswidrig gewesen.


    Und die große und erfolgreiche sozialdemokratische Partei würde doch sicherlich keinen Rechtsbrecher zum Kanzlerkandidaten machen, die SDP ist ja nicht die SED, oder? :)


    Oder ändert sich Ihre Rechtsauffassung je nachdem ob Sie gerade davon profitieren oder nicht, werter Kollege?

    Was für ein interessanter Zufall, dass die Piraten ausgerechnet heute Mittag das Angebot angenommen haben, nachdem der Landtagspräsident, der zufällig auch den Piraten angehört, unseren gestrigen Wahlvorschlag mit Scheinargumenten rechtswidrig weiterhin nicht zur Abstimmung stellt.

    Ich kann Sie beruhigen Herr Dr. Gröhn,

    die vPiraten nahmen das Angebot heute Mittag an, weil wir es heute Mittag unterbreiteten, nachdem die Abstimmung beendet war.

    Wieso beruhigen, wirkte ich beunruhigt, Herr Ministerpräsident? Ich sprach doch von einem interessanten Zufall, der LTP (Piratenfraktion) verzögert rechtswidrig die Antragsbearbeitung und heute Vormittag nahmen die Piraten (natürlich absolut zufällig) Ihr Angebot an.


    Dies bezeichnete ich doch lediglich als interessanten Zufall.

    Herr Alex Regenborn konnte das sehr wohl und hatte den Wahlvorschlag Ihres Parteikollegen Mondtod auch direkt bearbeitet. Und seinerzeit hat es Sie ja auch nicht gestört, als sogar die Wahl des neuen Ministerpräsidenten vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten offiziell feststand und entsprechend festgestellt wurde.

    Kann ich ihnen ja genauso vorwerfen warum haben sie den Wahlgang nicht angezweifelt oder einer ihrer Kollegen?

    Weil zu diesem Zeitpunkt weder die Allianz bestand, noch Herr Davis oder ich Mitglied des Landtages waren.


    Darauf kommt es aber auch gar nicht an, denn wenn Ihnen die Geschäftsordnung nicht ausreicht um Ihren Pflichten nachzukommen, reicht hoffentlich die (in der Normenhierachie über der Geschäftsordnung stehende ) Landesverfassung.


    Auch in Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung NRW heißt es: „Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.“.

    Eine Einschränkung auf bestimmte Aufgaben findet ausdrücklich nicht statt und die Annahme einer solchen wäre, wie oben bereits erläutert, sowohl aus politischer als auch rechtlicher Sicht, absolut fernliegend.


    Offenkundig geht es den bisherigen Regierungsfraktionen hier um Zeitschinderei, damit der amtierenden und arbeitsfaulen geschäftsführenden Landesregierung noch mehr Zeit zur Planung der Gegenmaßnahmen gegeben werden kann, denn dieser reicht es offenbar nicht, schon wieder 15 % der Zeit der Legislaturperiode, durch Nichtstun vertan zu haben.


    Das Ignorieren unseres Wahlvorschlages unter Vorbringen rechtsfehlerhafter Gründe, ist rechtswidrig und durch politische Ansichten, oder Beeinflussung des geschäftsführenden Landtagspräsidenten, motiviert und verletzt überdies die verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und seiner antragsstellenden Abgeordneten.


    Seh ich genauso in keinem Parlament der Welt ist der Geschäftsfürende LTP bzw. Alterspräsident in der Position die Wahl des Regierungscheffs zu starten.



    Dr. Maximilian von Gröhn

    In § 2 findet in der Tat eine Schattierung bestimmter Aufgaben statt, jedoch spricht § 7 Abs. 3 Satz 2 von einem „geschäftsführenden“ Landtagspräsidenten, nennt zwar die Einleitung der LTP-Wahl als eine der Aufgaben, beschränkt dies jedoch nicht mehr auf die Konstituierung.


    Alles andere wäre auch, sowohl aus politischer als auch aus rechtlicher Sicht, schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar. Als höchstes Legislativorgan des Landes, muss der Landtag ständig handlungsfähig bleiben, es können bspw. dringende Anträge zur Behandlung anstehen. Das der Landtag durch seine Neuwahl alle 10 Wochen faktisch eine gute Woche nicht mehr handlungsfähig sein soll, weil der geschäftsführende LTP angeblich nur die neue Präsidentenwahl einleiten dürfe, widerspricht nicht nur dem Begriff „geschäftsführend“, sondern läuft gleichzeitig auch der herausgehobenen Bedeutung des Landtages sowie der Praxis in unserem politischen System zuwider.

    Kollege Gröhn,


    Als Geschäftsführender Landtagspräsident ist es nicht in meiner Befugnis eine Wahl einzuleiten. Ich verweise hier auf die laufende Wahl zum Landtagspräsidium

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung sind Sie weiterhin geschäftsführender Landtagspräsident. Wie bspw. geschäftsführenden Bundesministern stehen Ihnen deshalb weiterhin alle Amtsrechte, aber auch Pflichten, zur Ausübung zu.


    Geschäftsordnung des 7. Nordrhein-Westfälischen Landtags

    Somit steht die Bearbeitung des Wahlvorschlages weiterhin sowohl in Ihrer Befugnis als auch in Ihrer Amtspflicht, Herr Präsident.

    Wahl eines Ministerpräsidenten für das Land Nordrhein-Westfalen


    Wahlvorschlag der Allianz-Fraktion, v. d. d. Abgeordneten Marko Kassab, Ryan Davis, Sophie Bloomberg, Friedrich Augstein und Dr. Maximilian von Gröhn


    Der Landtag möge durch geheime Wahl beschließen, den Abgeordneten Marko Kassab - gemäß Artikel 52 Abs. 1 der Landesverfassung ohne Aussprache - zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zu wählen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Allianz-Fraktion


    ___
    Marcel Glasgow Gemäß Landesverfassung bitte direkt die Ministerpräsidentenwahl einleiten.


    #BTW8 | Wahlberichterstattung zur 8. Bundestagswahl


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    gemeinsam mit Ryan und seinen weiteren Parteifreunden stößt er sowohl auf das gute Sitzergebnis als auch auf die Kompetenzumfrage an.


    Während er mit einem dunklen Bier anstößt sagt er ohne seine Stimme zu senken:


    Ein klares Signal der Wähler, der zwar leider vermutlich zukünftige Kanzler kann in der Bevölkerung hinsichtlich seiner Kompetenz nur auf einen marginalen Rückhalt schauen, selbst seine eigenen Parteifreunde stehen nicht vollumfänglich hinter ihm.


    Es ist klar zu sehen, wer der deutlich bessere und vor allem kompetentere Kanzler für Deutschland wäre.

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    unter Ergänzung meines obigen Vorbringens zeige ich Ihnen gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung, die Besetzung unseres fünften Fraktionssitzes mit Herrn


      Friedrich Augstein, MdL


    an.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Maximilian von Gröhn, MdL
    - Allianz-Fraktion -