Kleine Anfrage des Abgeordneten Professor Doktor Doktor Finn van der Speed

  • Ich bitte um den Minister Dr. Georg Gorski die Frage zu beantworten

  • I. In wie weit richtet sich die Rote Hilfe e.V. gegen die verfassungsmäßige Ordnung?


    Die Bundesregierung ist der Auffassung anhand des vorliegenden Verfassungsschutzberichtes sowie der Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre, dass die Rote Hilfe e.V. als gesamter Verein offen linksextremistische und verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität verfolgt.


    II. Welche Strafgesetzte werden oder wurden vom Verein Rote Hilfe e.V. direkt oder indirekt gebrochen? Bitte mit den entsprechenden Paragraphen auflisten.


    Die Rote Hilfe e.V. hat offen mit der Gruppe Samidoun sympathisiert, dazu wurde ein sogenanntes "Solikonto" eröffnet, um Spendengelder für die Vorfeldorganisation der palästinensischen Terrororganisation Hamas "Samidoun" zu sammeln. Demzufolge richtet sich diese Handlung gegen den Gedanken der Völkerverständigung, sodass diese Organisation nach Art. 9 Abs.2 GG durch § 3 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1, 2 und 3, Satz 2 in Verbindung mit §§ 9 bis 12 sowie § 17 Nummer 2 und 3 des Vereinsgesetzes verboten wurde. Darüber hinaus gab es immer wieder Versuche durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren.


    III. In wie weit richtet(e) sich der Verein Rote Hilfe e.V. gegen den Gedanken der Völkerverständigung?


    Siehe Antwort, Frage 2.

  • Vielen Dank für die Antwort, ich hätte dann folgende Nachfragen:


    I. Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Rote Hilfe bereits kurz nach den Angriffen der Hamas die von Ihnen angesprochene Kooperation beendet hat (11.10.23)?


    II. Wird die Bundesregierung auch andere Vereinigungen auf Grund der freien Meinungsäußerung verbieten?


    III. Handelt eine Vereinigung also nur im Rahmen der Völkerverständigung wenn sie Kontakte zu Gruppierungen pflegt, die die selben politischen Ziele verfolgt wie die Bundesregierung?


    IV. Wir bitten erneut um Auflistung, der durch die Rote HIlfe verletzten Strafgesetze, da der Bundesinnenminister dies im Verbot als Begründung aufgelistet hat.

  • I. Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Rote Hilfe bereits kurz nach den Angriffen der Hamas die von Ihnen angesprochene Kooperation beendet hat (11.10.23)?


    Das ist der Bundesregierung bewusst, nur kam diese Entscheidung von Seiten der Roten Hilfe viel zu spät. Die Gruppe Samidoun ist schon seit Jahren mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen, was von dem Verein Rote Hilfe e.V. dennoch kein Grund war, finanzielle Hilfen einzustellen.


    II. Wird die Bundesregierung auch andere Vereinigungen auf Grund der freien Meinungsäußerung verbieten?


    Nein. Dies war und ist nicht Maßstab eines Vereinsverbotes.


    III. Handelt eine Vereinigung also nur im Rahmen der Völkerverständigung wenn sie Kontakte zu Gruppierungen pflegt, die die selben politischen Ziele verfolgt wie die Bundesregierung?


    Wer das Grundgesetz nicht mit Füßen tritt und mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung steht, wird weder vom Verfassungsschutz beobachtet, noch läuft dieser Verein Gefahr, verboten zu werden.


    IV. Wir bitten erneut um Auflistung, der durch die Rote HIlfe verletzten Strafgesetze, da der Bundesinnenminister dies im Verbot als Begründung aufgelistet hat.


    Der von mir aufgeführte Bezug in der Verfügung im Sinne der Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG bedeutet, Zwecke und Tätigkeiten einer Vereinigung nicht nur dann den Strafgesetzen zuwider laufen, wenn unmittelbar gegen Strafgesetze verstoßen wird, sondern auch dann, wenn Straftaten hervorgerufen, ermöglicht oder erleichtert werden. Letzteres musste ich zum Anlasse nehmen, da Samidoun über einen längeren Zeitraum vor allem finanziell unterstützt wurde, was die Betätigung von Samidoun erleichtert hat. Gegen Samidoun wurden unter anderem Anzeigen wegen § 130 StGB, § 129b StGB und § 125 StGB maßgeblich gestellt.