Wir kommen zu einem Antrag der Fraktionen Allianz und CDSU
Die Absprache ist eröffnet für 72 Stunden
ZitatAlles anzeigenDeutscher Bundestag
Achtzehnte Wahlperiode
Drucksache XVIII/XXX
Antrag
der Allianz-Fraktion und der CDSU-Fraktion
Erklärung der Solidarität des Deutschen Bundestags mit dem Staat Israel
Anlage 1
Erklärung der Solidarität des Deutschen Bundestags mit dem Staat Israel
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsch-israelischen Beziehungen sind heute außerordentlich eng und freundschaftlich. Deutschland ist Freund und wichtiger Verbündeter des jüdischen und demokratischen Staates Israel und bekennt sich zur besonderen Verantwortung gegenüber Israel. Deutschland und Israel sind und bleiben auf besondere Weise durch die Erinnerung und das Gedenken an die Shoah verbunden. Hierin liegt auch die bleibende Verantwortung Deutschlands. Auch aus diesem Grund wird der Deutsche Bundestag seine Bemühungen fortsetzen, jedweder Form von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit müssen mit aller Entschlossenheit und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaates bekämpft werden. Es darf nicht sein, dass die Zahl dieser Übergriffe hierzulande weiter steigt und sich Juden ausgerechnet in Deutschland bedroht fühlen. Die Bekämpfung von Antisemitismus stellt nach wie vor eine herausragend wichtige Aufgabe bei der Bildungsarbeit dar. Die Integrationsarbeit erfordert neue Angebote der politischen und historisch-politischen Bildung. Denn eines ist klar: Wer in Deutschland leben will, und sei es nur vorübergehend, muss das Existenzrecht Israels anerkennen. Die Aktivitäten der BDS-Bewegung, die zum Boykott und zur Isolierung Israels aufruft, lehnt der Deutsche Bundestag entschieden ab. Die einzigartigen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind und bleiben einer der entscheidenden Grundpfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht verhandelbar. Mit Blick auf die bilateralen Beziehungen stellt der Deutsche Bundestag 75 Jahre nach der Staatsgründung Israels fest, dass die beiden Staaten heute durch ein herausragend dichtes Netz politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und zivilgesellschaftlicher Kontakte verbunden sind. Dieses gilt es zu bewahren: Der Weg zur heutigen engen Freundschaft und Partnerschaft bleibt eine historische Errungenschaft, ebenso wie die Tatsache, dass sich seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen die deutsch-israelischen Beziehungen kontinuierlich vertieft haben. Dieses Geschenk ist uns gleichzeitig Verpflichtung. Deshalb gilt es, diesen Weg weiter zu beschreiten. Heute wissen wir, dass uns neben der Vergangenheit auch aktuelle und zukünftige Interessen einen. Die Qualität und Intensität der Beziehungen Deutschlands zu Israel sind Ansporn und Verpflichtung zugleich. Der Deutsche Bundestag wird sich dafür einsetzen, die enge Partnerschaft zukunftsfest zu machen und auch für kommende Generationen als einzigartiges Vermächtnis zu erhalten.
Der Deutsche Bundestag stellt weiterhin fest, dass jede souveräne Nation nach internationalem Recht und Brauch ihre eigene Hauptstadt bestimmen kann. Seit 1950 ist die Stadt Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel. Die Stadt Jerusalem ist der Sitz des israelischen Präsidenten, des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs sowie zahlreicher Ministerien und sozialer und kultureller Einrichtungen. Die Stadt Jerusalem ist das geistige Zentrum des Judentums und wird auch von den Angehörigen anderer Religionen als heilige Stadt betrachtet. Von 1948 bis 1967 war Jerusalem eine geteilte Stadt, und israelischen Bürgern aller Glaubensrichtungen sowie jüdischen Bürgern aller Staaten war der Zugang zu den heiligen Stätten in dem von Jordanien kontrollierten Gebiet verwehrt. 1967 wurde die Stadt Jerusalem während des Sechs-Tage-Krieges wiedervereinigt. Seit 1967 ist Jerusalem eine vereinigte Stadt, die von Israel verwaltet wird, und Personen aller religiösen Bekenntnisse haben uneingeschränkten Zugang zu den heiligen Stätten in der Stadt. Die Bundesrepublik Deutschland führt offizielle Treffen und andere Geschäfte in der Stadt Jerusalem durch, da sie deren Status als Hauptstadt Israels de facto anerkennt. Bundespräsident Ryan Davis dankte dem israelischen Staatspräsidenten Jitzchak Herzog und Regierungschef Jair Lapid im September 2022 «für diesen besonderen Empfang in der israelischen Hauptstadt» Jerusalem. Bundeskanzler Friedrich Augstein erklärte im März 2023: «Für Deutschland ist selbstverständlich, dass die Hauptstadt Israels Jerusalem heißt.»
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter zu erhalten, zu vertiefen, auszubauen und zu fördern;
2. weiterhin für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv einzutreten und Israel und legitime Interessen Israels in internationalen Organisationen vor einseitigen Angriffen zu schützen;
3. hierbei insbesondere den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen;
4. dafür Sorge zu tragen, dass die Erinnerung an die Shoah und die damit einhergehende historische Verantwortung in der Bevölkerung, und insbesondere unter jüngeren Deutschen, sowie unter Migranten weiterhin fortbesteht;
5. das vielfältige jüdische Leben als wichtigen Bestandteil des heutigen Deutschlands zu würdigen, zu schützen und zu fördern, und sich somit stets entschlossen und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats dem Antisemitismus, ob in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt, entschieden entgegenzustellen;
6. die zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel zu erhalten und fortzuentwickeln;
7. die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Israel spätestens am 31. März 2024 in der israelischen Hauptstadt Jerusalem einzurichten. Von den Mitteln, die für das Außenministerium im Haushaltsjahr 2024 bewilligt werden, sollten nicht weniger als 25.000.000 Euro bis zu ihrer Verwendung nur für den Bau und andere Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Israel in der Hauptstadt Jerusalem zur Verfügung gestellt werden.