Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Wir kommen zu einem Antrag der Bundesregierung
über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden
ZitatAlles anzeigenDeutscher Bundestag
Achtzehnte Wahlperiode
Drucksache XVIII/XXX
Antrag
der Bundesregierung
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Israel
Anlage 1
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Israel
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der am 09. Oktober 2023 durch Beschluss der Bundesregierung getroffenen Entscheidung zur Entsendung erster Einsatzkräfte am 10. Oktober 2023 und dem damit bereits begonnenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen aus Israel zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einsatzes
Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Zustimmung der Regierung des Staates Israel zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen, wie zuletzt mit Notenwechsel vom 09. Oktober 2023 bestätigt, sowie aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger. Der Einsatz erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 87a Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag
Durchführung einer militärischen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Israel. Dies schließt die mögliche spätere Evakuierung eines verbleibenden diplomatischen Kernstabs sowie weiterer Angehöriger des im Folgenden aufgeführten Personenkreises mit ein.
4. Aufgaben
- Führung einer nationalen Evakuierungsoperation im Rahmen des nationalen Risiko- und Krisenmanagements zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland;
- Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Israel;
- Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mitteln), in denen deutsches Personal eingesetzt ist;
- Abstimmung mit internationalen Verbündeten und Partnern zur Durchführung des Evakuierungsauftrages.
5. Einzusetzende Fähigkeiten
- Sicherung, Schutz und Wirkung,
- Führung und Führungsunterstützung,
- Aufklärung,
- Militärisches Nachrichtenwesen,
- Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag,
- Lufttransport,
- sanitätsdienstliche Versorgung.
6. Ermächtigung zum Einsatz und geplante Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft und weiterer designierter Personen aus Israel die in Nummer 5 genannten Kräfte und Fähigkeiten weiterhin einzusetzen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023.
7. Status und Rechte
Der Einsatz wird durchgeführt auf der Grundlage des Völkerrechts und der Zustimmung der Regierung des Staats Israel. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags, insbesondere zum Schutz der zu evakuierenden Personen und eigener Kräfte, sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
8. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Israels. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten können insbesondere zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zu- und Abgang sowie Versorgung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden.
9. Personaleinsatz
Für den Einsatz können insgesamt bis zu 600 Soldaten eingesetzt werden. Zur Durchführung von konkreten Operationen kann, zum Zweck der Verlegung von Personal in unterstützender Funktion in angrenzende Räumen, die Personalobergrenze zeitlich befristet überschritten werden. Gleiches gilt in Notsituationen.
10. Voraussichtliche Kosten und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte werden bis zum 31. Dezember 2023 voraussichtlich insgesamt rund 30 Millionen Euro betragen und aus den verfügbaren Haushaltsmitteln für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen bestritten