Die Alterspräsidentin
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Wahl des Landtagspräsidenten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Präsident des XVIII. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der alten Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.
Koslowska
- Alterspräsidentin des XVIII. Bayerischen Landtages -