(Debatte) Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

  • Sehr geehrte Koleginnen und Kollegen,

    die Bundesregierung hat folgenden Gesetzentwurf dem Bundesrat zukommen lassen.

    Für die Debatte stehen 3 Tage zur Verfügung.


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    Drucksache BR/107


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das nachfolgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Körperschaftsteuergesetzes



    In § 23 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144) wird die Angabe "12,5 Prozent" durch die Angabe "10 Prozent" ersetzt.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.



    Mindereinnahmen, in Tsd. Euro


    Bundgesamt
    2.780.0005.560.000



    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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