XVII/026 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

  • Die Bundesregierung hat folgenden Gesetzentwurf eingebracht:

    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Das Wort hat die Bundesministerin der Finanzen, Frau Dr. Oxana Koslowska .

  • Herr Präsident,


    im Frühjahr diesen Jahres wurde die Möglichkeit der Einführung eines Freibetrages durch die Länder in der Grunderwerbsteuer eingeführt. Damit wurde ein erster Schritt zu mehr Freiheiten für die Länder hinsichtlich der Grunderwerbsteuer - die jenen zusteht - gegangen und auch die Tür zu einer steuerlichen Förderung von Wohneigentum aufgestoßen. Wichtig und richtig! Mit diesem Entwurf soll den Ländern nun auch die Möglichkeit gegeben werden, die Höhe des Freibetrages selbst zu bestimmen. So wird den Ländern noch mehr Entscheidungsfreiheit gegeben - was nach Auffassung der Bundesregierung eingedenk der Tatsache, dass die Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht, nur angemessen ist. Die Finanzen der Länder bleiben indes unberührt - haben diese die Planung der Grunderwerbsteuer selbst in der Hand. Nach Auffassung der Bundesregierung wird dieser Schritt der grundsätzlichen Konzeption der Grunderwerbsteuer nur gerecht, weswegen ich um Zustimmung bitte. Besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.