Die Berufene Bürgerin Ella Löwenstein-Boum hat einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Ausbildungsumlage im Land Nordrhein-Westfalen" eingebracht.
Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis zum Mittwoch, dem 2.8.23, um 23:11.
Das Wort hat die Antragstellerin.
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Siebzehnte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der berufenen Bürgerin Ella Löwenstein-Boum
Drucksache XVII/xx
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Ausbildungsumlage im Land Nordrhein-Westfalen
A. Problem
Trotz erhelicher Fördermaßnahen und erfolgreicher brancheninterner und -übergreifender Netzwerke gibt es im Land Nordrhein-Westfalen ein strukturelles Defizit, welches sich an einem hohen Anteil junger Menschen ohner formaler Berufsqualifikation zeigt. Zusätzlich gibt es einen hohen Anteil nicht besetzter Ausbildungsplätze, was den bestehenden Mangel an Fachkräften in den kommenden Jahren weiter ansteigen lässt. Die zu konstatierende rückläufige Ausbildungsquote sowie der genannte hohe Anteil nicht ausgebildeter Jugendliche - ein Umstand, der sich über Jahrzehnte beobachten lässt - zeigt, dass sich diese Arbeitsmarktkonstellation ohne politisches Gegensteuern nicht ändern lässt. Zusätzlich sind die oftmals großen Probleme von Klein- und Mittelbetrieben bei der Stellenbesetzung in der Berufsausbildung nicht zu übersehen. Betriebe, welche vor einem Jahrzehnt noch ein hohes Kontingent an zukünftigen Fachkräften ausgebildet haben, mussten ihren Bedarf aufgrund dessen deckeln, was dazu führte, dass Sie ihren eigenen Fachkräftebedarf nicht mehr aus der eigenen Reihe abdecken konnten. Das einschreiten des Gesetzgebers auf Landesebene ist notwendig, da mit einem eingreifen des Bundesgesetzgebers und/oder tarifvertragliche Vereinbarungen der Sozialparter*innen nicht zu erwarten ist.
B. Lösung
Die Einführung einer landesweit gültigen Ausbildungsumlage.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine bis margniale Kosten