DEBATTE| XVII/027 : Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes

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    Debatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes



    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Abgeordnete Kratzer hat einen Gesetzesentwurf eingebracht

    Der Titel lautet " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes"

    Gemäß der GO dauert die Debatte 72 Stunden also bis Samstag, den 29. Juli 2023 (16:51Uhr)


    Herr Abgeordneter Lukas Kratzer sie haben das Wort für Ihr Eingansstatment

    Die Debatte ist hiermit eröffnet.


    Ivanova

    - Alterspäsidentin des Bayerischen Landtages -

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Sie geht ans Rednerpult zu ihrer ersten Rede



    Frau Präsidentin,

    liebe Kollegen der bürgerlichen Fraktionen,


    ich stehe heute vor Ihnen als Vertreterin einer konservativen politischen Haltung, um meine Gedanken zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) mit Ihnen zu teilen.


    Der Strafvollzug ist ein Thema von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft, da er sowohl die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger als auch die Resozialisierung der Straftäter betrifft. Als konservative Stimme ist es meine Verantwortung, einen ausgewogenen Ansatz zu verfolgen, der unsere bewährten Werte wahrt und gleichzeitig Wege zur positiven Veränderung aufzeigt.


    Die Einführung des Jugendstrafvollzugs in freier Form ist zweifelsohne ein bedeutender Schritt, um jungen Straftätern bessere Chancen zur Resozialisierung zu bieten. Doch gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass klare Kriterien für die Eignung festgelegt werden, um mögliche Sicherheitsrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die Sicherheit unserer Gesellschaft sollte dabei stets an erster Stelle stehen.


    Die Zustimmung der jungen Gefangenen zum offenen Vollzug wird nicht mehr benötigt. Ich bin besorgt, dass dies zu einer Gleichgültigkeit gegenüber dem Strafvollzug führen könnte. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Straftäter aktiv in den Resozialisierungsprozess einbezogen werden und die Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Nur so können wir eine nachhaltige Veränderung in ihrem Verhalten erreichen und ihnen eine reale Chance zur Wiedereingliederung bieten.


    Die Auswahl der Einrichtungen für den Jugendstrafvollzug in freier Form sollte mit größter Sorgfalt erfolgen, um mögliche Sicherheitsrisiken zu minimieren. Die Schaffung eines geeigneten Sicherheitskonzepts ist unerlässlich, um potenziellen Missbräuchen vorzubeugen und die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gewährleisten.


    Als konservative Vertreterinnen und Vertreter sollten wir den Wert der Familie als Grundpfeiler unserer Gesellschaft betonen und Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Bildung und Ausbildung innerhalb der Justizvollzugsanstalten sollten gefördert werden, um den jungen Gefangenen eine Perspektive für ihre Zukunft zu eröffnen.


    Bei der Gesetzgebung ist es von großer Bedeutung, die langfristigen Auswirkungen zu bedenken. Der Jugendstrafvollzug in freier Form sollte Teil einer umfassenden Strategie sein, die sowohl die Sicherheit unserer Gesellschaft als auch die Chancen zur erfolgreichen Resozialisierung berücksichtigt.



    Besten Dank!

    Dr. Natalia Lewandowska

    Geschf. Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern

    Erste Vizepräsidentin des Bundesrates

    In Einigkeit und Treue, Heimatliebe im Herzen

  • Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    zuerst einmal möchte ich ganz kurz unserer Präsidentin für die hervorragende Arbeit in der aktuellen Übergangszeit danken. Danach auch gleich unserer neusten Kollegin, Dr. Lewandowska, dank derer ich nun keine Eingangsrede mehr halten muss, auch wenn ich denke, dass der Entwurf für sich spricht.


    Hinsichtlich eines Ihrer Bedenken kann ich Sie aber beruhigen, Frau Kollegin. Die Zustimmung der jungen Gefangenen wird aktuell auch schon nicht für den offenen Vollzug benötigt; das ist die geltende Rechtslage in Art. 133, die ich nun beantrage zu ergänzen.

    Wenn man mich nach dem Grund dafür fragen wollte kann ich nur mutmaßen, da ich aktuell bereits in Urlaubsstimmung bin und mich nicht gerne durch Aktenberge jage. Vermutlich wird es aber auch ganz einfach sein: Jugendliche müssen in die Gesellschaft reintegriert werden, mehr noch als erwachsene Gefangene, da wir hier noch mehr die Chance haben ihre Zukunft zu verbessern. Das funktioniert im offenen Vollzug zwar besser als im geschlossenen, doch müssen Jugendliche dabei natürlich mehr Einsatz und Verantwortung zeigen als in einer einfachenen abgeschlossenen Zelle. Das kann für manche zu viel sein, das kann zuerst etwas unangenehm sein, es ist aber meiner Meinung nach nötig. Aus dem Bildungsbereich hören sie manchmal den Spruch: fördern und fordern. Hier gilt nichts anderes, manchmal muss man Jugendliche eben fordern, indem man sie metaphorisch ins kalte Wasser wirft.

    So zumindest meine Vermutung.

    Das war aber nur die aktuelle Rechtslage, für die ich viel zu viel Redezeit verwendet habe.


    Eigentlich bleibt mir nur noch eines übrig: Sie bitten, den Gesetzentwurf anzunehmen.

    Dankeschön