Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag.
Sie dauert 72 Stunden.
Alles anzeigenSehr geehrter Herr Präsident,
der folgende Gesetzesentwurf der Bundesregierung lag dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen
Präsidentin des Bundesrats
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Lara Lea Friedrich
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Religionsfreiheit im Arbeitsrecht mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Augstein
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Religionsfreiheit im Arbeitsrecht
A. Problem und Ziel
Religionsgemeinschaften haben gemäß Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu verwalten. Aufgrund des Selbstbestimmungsrecht bestanden arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Diese Sonderregelungen standen in Einklang mit Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Säkularisierung des Arbeitsrechts vom 3. August 2022 wurden diese Privilegien abgeschafft. Mutmaßlich infolge eines Versehens wurden darüber hinaus nachrichtendienstliche Privilegien aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz entfernt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durch die genannten Änderungen über Gebühr beeinträchtigt wird.
B. Lösung
Der Status quo ante wird wiederhergestellt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Das Wort hat Bundesminister Marko Kassab .