[Debatte] XIV/005 - Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG-ÄndG)

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir noch zu Drs. XIV/005 - Debatte zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG-ÄndG)

    Ein Antrag von der Fraktion der Allianz und des Herrn Abgeordneten Kollege Augstein.


    Daher leite ich nun die 72 stündige Debatte über den folgenden Antrag ein:


    Herr Kollege Friedrich Augstein, sie haben das Wort.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Debatte] XIV/005 -“ zu „[Debatte] XIV/005 - Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG-ÄndG)“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

    liebe Kollegen,

    Herrschaften,


    versteht man das Wort Gleichstellung so, dass man versucht ist, anstelle von Ergebnisgleichheit Chancengleichheit für Männer und Frauen herzustellen, kann man ihm womöglich etwas Positives abgewinnen. Gleichwohl dienten staatliche Maßnahmen in diesem Bereich stets dem Erzielen von Ergebnisgleichheit. Frauen und Männer sollen nach diesem Konzept in allen möglichen Lebensbereichen paritätisch vertreten sein. Diese Idee widerspricht nicht nur dem Menschenbild unseres Grundgesetzes, sie spricht Frauen auch das Können ab, aus eigener Kraft und Leistung in Führungspositionen zu gelangen. Für linke Randgruppen sind Frauen keine selbstbestimmten Persönlichkeiten, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen können, sondern hilfsbedürftige Wesen, die nur mit staatlicher Hilfe vorankommen. Dieses Bild sollte sich die Mehrheit dieses Hauses keinesfalls zu eigen machen.


    Betrachtet man die Geschlechtsstruktur in der Landesverwaltung, fällt schnell auf, dass die vermeintliche Diskriminierung von Frauen ein Scheinproblem ist. Schon 2017 waren mehr als die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in NRW Frauen. Ihr Anteil bei Neueinstellungen liegt bei über sechzig Prozent. In anderen Bereichen sind derart hohe Werte zwar nicht durchgehend festzustellen, aber es ist mit Blick auf den hohen Frauenanteil in den für den Staatsdienst einschlägigen Studiengängen nur eine Frage der Zeit, bis Frauen dort überproportional vertreten sein werden. Ideologiegetriebene, staatliche Zwangsmaßnahmen sind durch die aktuellen Zahlen jedenfalls nicht zu rechtfertigen.


    Mit dem vorliegenden Antrag soll das ideologiedurchsetzte Landesgleichstellungsgesetz reformiert werden. In concreto schlagen wir verschiedene Änderungen vor. Zunächst soll die sogenannte "positive Diskriminierung" von Männern zur Bevorzugung von Frauen verboten werden. Aus unserer Sicht widerspricht dies dem Grundgesetz und kann angesichts der dargestellten Faktenlage nicht gerechtfertigt werden. Zum anderen wird die Vorgabe, "gendergerechte" Sprache zu verwenden, gestrichen. Die Verwaltung hat sich meinungsneutral zu verhalten und der amtlichen Rechtschreibung zu bedienen. Darüber hinaus werden Quotenvorgaben in Gleichstellungsplänen nicht länger gefordert und Quotenvorgaben für Gremien aufgehoben. Zuletzt wollen wir es auch Männern ermöglichen, das Amt des Gleichstellungsbeauftragten auszuüben. Angesichts der oben skizzierten weiblichen Mehrheit an mancher Stelle in der Verwaltung ist das nur konsequent. Auch sollen Gemeinden autonom entscheiden können, ob es aus ihrer Sicht eines Gleichstellungsbeauftragten bedarf.


    Herrschaften, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf deideologisieren wir das Gleichstellungsgesetz und passen es den tatsächlichen Gegebenheiten an. Langfristig ist über eine ersatzlose Aufhebung des Gesetzes nachzudenken.


    Werte Abgeordnete, widersetzen Sie sich der linken Ideologie, Frauen die Selbstständigkeit abzusprechen, und stimmen Sie für das Gesetz.


    Danke für die Aufmerksamkeit; lang lebe Deutschland!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Tritt zum ersten Mal vors Rednerpult und legt ihre Mappe auf das Pult und holt einen Zettel heraus und beginnt ihre Rede



    Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    liebe Anwesenden,


    Heute beraten wir über den Antrag zur Änderung des LGG, was ich direkt mal ablehne. Herr Kollege, ich verstehe richtig, dass sie den § 4 LGG streichen wollen, das Frauen und Männer eine sprachliche Gleichbehandlung haben. Da denke ich mir nur ticken Sie nicht mehr ganz richtig? Eine Frau hat ein Anrecht darauf, auch als Frau angesprochen zu werden. Das hat auch überhaupt nichts mit "amtlicher Rechtschreibung" zu tun. Wenn ein Brief an einen Mann adressiert ist, wird diese Person auch mit Herrn angesprochen und wenn ein Brief an eine Frau Adressiert ist, wird diese Person auch mit Frau Angesprochen punkt. Und wenn man nicht weiß, wer genau da angesprochen wird, ist es ja auch geregelt, dann wird die weibliche sowie die männliche Anrede benutzt.


    Erstmal was Positives in Nordrhein-Westfalen liegen die Frauen im öffentlichen Dienst (öD) vorne. In Zahlen bedeutet das: Von den 985.280 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen sind 554.565 weiblich. Von den 400.705 Beamten, Richtern und Soldaten sind 202.815 weiblich und von den 584.575 Tarifbeschäftigten sind 351.750 weiblich. Das ist aber nur im öffentlichen Dienst (öD) bei der Landesverwaltung so. Aber in anderen Tätigkeiten wie in der Medizin, Informatik oder im Handwerk sind viel zu wenige Frauen. Es gibt z. B. viel mehr Mechatroniker, Elektroniker, Ärzte oder Fachinformatiker. Und in diesen Berufen werden lieber Männer eingestellt, auch wenn Frauen sich auf diese Stellen bewerben, die die gleichen fachlichen Kompetenzen haben. Deshalb müssen da Frauen bevorzugt eingestellt werden.



    Trinkt ein schluck Wasser


    Und passend auch zu dem Thema Frauenbeförderung leider werden immer lieber Männer als Frauen befördert, obwohl auch diese an der Stelle die gleiche fachliche Kompetenz hat. Frauen wird leider viel zu wenig zugetraut. Deswegen darf der § 7 LGG nicht gestrichen werden. Frauen müssen weiterhin bevorzugt eingestellt werden und befördert werden.


    Und zum letzten Thema Gleichstellungsbeauftrage. Ich bin auch dafür, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten eine Frau bekommen muss, weil diese sich ja einsetzen für Gleichstellungen von Frauen und Männer und Ersteres werden meistens nicht fair behandelt. Des Weiteren sind sie dafür da zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was auch meistens Frauen betrifft, aber ich möchte auch sagen nicht immer. Und zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und auch da haben meistens Frauen Probleme. Sie müssen die Kinder nach der Schule oder Kindergarten betreuen und danach müssen sie dann für ihren Mann, der dann nach der Arbeit kommt, kochen. Nach diesem ganzen Stress haben dann Frauen auch keine Zeit mehr, um einen Job in Vollzeit auszuführen und richtig Geld zuverdienen. Also alles wo meistens Frauen Probleme mit haben also sollten dieses Amt auch Frauen ausüben, weil Frauen mit diesen Problemen bestimmt nicht gerne mit einem Mann drüber reden wollen. Und Männer diese Probleme vielleicht auch nicht richtig erst nehmen und vielleicht auch falsch einschätzen. Warum sollte ein Mann dieses Amt ausführen, wenn doch meistens Frauen Probleme mit diesen oben genannten Sachen haben?


    Ich bin gegen die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, was die Allianz beantragt hat. Wir müssen diese ganzen Punkte so beibehalten und ich hoffe auch das der Rest meiner Kolleginnen und Kollegen mir dabei zustimmen und diese Änderung ablehnen werden. Wir müssen weiterhin kämpfen für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt und für die Gleichstellung von Frauen und Männern.


    Herzlichen Dank.


    Nimmt ihre Mappe, verlässt das Pult und setzt sich wieder zu ihrer Fraktion und schaut Richtung Allianz Fraktion.

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    hohes Haus,


    dem Antrag des ehrenwerten Kollegen Augstein kann man nur zustimmen!

    Wenn die Damen und Herren von Links-Grün sich auch noch so sehr echauffieren, diese ganze "Gendermüll" , der von Linkslastigen, wahrscheinlich in einer durchzechten Nacht erfunden und weder mit der allgemeinen deutschen Sprache ,noch mit der Rechtschreibung etwas gemeinheit hat oder konformgeht, muss wieder verschwinden!

    Daher wird der Antrag der Allianz, vetreten durch den ehrenwerten Abgeordneten Augstein , unterstützt!

    Dieser Antrag ist jeglicher Unterstützung wert.

    Dank für ihre Aufmerksamkeit, es lebe unser NRW!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Schüttelt mit dem Kopf

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Richtet sich seinen Stuhl zurecht und sucht das Mikrofonknöpfchen.


    Herr Kollege von Wildungen,


    leider muss ich Sie dahingehend korrigieren, dass dieser wie Sie es nennen "Gendermüll" hier im Fall jetzt mal das sogenannte Gender*, kein Einfall einer durchzechten Nacht ist und beileibe auch keine neumodische Erfinden. Luise Pusch und Senta Trömel-Pötz, beide habilitierten Linguistinnen, haben im Zuge eines feministisch geprägten Sprachbildes das sogenannte Gender* in Deutschland "erfunden". Das Sternchen wenn man so will, ist sprichwörtlich Hausgemacht.

    Mitte der 80er folgte dann die sprachliche Weiterentwicklung des Sternchen in der Aussprache als Glottisschlag.


    Ich persönlich bin auch kein Freund dieses Sternchens, aber dass ist meine persönliche Meinung und getreu dem Motto "Leben und Leben lassen", kann dass jeder machen wie er möchte. Aber dahingehend stimme ich ihnen zu, hat es das Sternchen bisher nicht offiziell in die deutsche Rechtschreibung geschafft und erwarte daher auch Anträge und Schriftsätze ohne diesen Sonderzeichenkram.

    Es ist ein Fakt, dass unter den Damen und Herren welche sich der Gendersprache und -schreibweise bemächtigen, hier vorwiegend eher die Damen, sich selber nicht einig sind, wer da einen höheres Anrecht auf das Gender* hat. Als ob es da nüchtern betrachtet überhaupt ein Anrecht drauf geben könnte, lasse ich an der Stelle mal offen.
    Und selbst die einstmaligen Erfinderinnen des Gender* sagen heute selber, dass das wie das Sternchen von vielen genutzt oder benutzt wird, so nicht angedacht war.
    Aber wie so oft kann sich selbstverständlich eine Erfindung auch verselbstständigen oder in fremd Benutzung geraten.


    Aber das sollte als kleines geschichtliches Fundament zur Anmerkung des Kollegen von Wildungen genug sein, daher bitte weiter in der Debatte.

  • Herr Präsident,

    lieber Kollege Wildungen,


    Sie wollen also auch verbieten, dass im öffentlichen Dienst (öD) oder woanders die Frauen nicht mehr in Briefen usw extra angesprochen werden?. Im Wortlaut steht da nämlich.

    "Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden." Also sollen Frauen nicht mehr extra angesprochen werden. Das ist die heutige deutsche Sprache. Wir sind nämlich nicht in 1850 oder so.


    Das hat auch überhaupt nichts mit Links-Grün zu tun, sondern ist der Respekt vor Frauen, aber den haben Sie ja wohl nicht.


    Wollen Sie sich nicht auch mal zu den anderen Sachen äußern?



    Herzlichen Dank.

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Herr Präsident,

    liebe Kollegen,

    Herrschaften,


    ich danke dem Präsidenten für seinen kurzen historischen Vortrag. Gleichwohl erscheint es mir dringender, auf die Ordnung in diesem Hohen Hause hinzuweisen. Ich halte es für keinen akzeptablen Umgang, mir, dem Vertreter einer abweichenden Auffassung, vorzuwerfen, ich wäre geistig nicht mehr auf der Höhe. Auch wenn die Abgeordnete Haßelmann damit gleich zu Beginn der Rede Ihre argumentative Nacktheit zur Schau stellt und sich selbst entlarvt, sollte dieser Umgang nicht die Norm in diesem Haus werden.

    Heute beraten wir über den Antrag zur Änderung des LGG, was ich direkt mal ablehne. Herr Kollege, ich verstehe richtig, dass sie den § 4 LGG streichen wollen, das Frauen und Männer eine sprachliche Gleichbehandlung haben. Da denke ich mir nur ticken Sie nicht mehr ganz richtig? Eine Frau hat ein Anrecht darauf, auch als Frau angesprochen zu werden. Das hat auch überhaupt nichts mit "amtlicher Rechtschreibung" zu tun. Wenn ein Brief an einen Mann adressiert ist, wird diese Person auch mit Herrn angesprochen und wenn ein Brief an eine Frau Adressiert ist, wird diese Person auch mit Frau Angesprochen punkt. Und wenn man nicht weiß, wer genau da angesprochen wird, ist es ja auch geregelt, dann wird die weibliche sowie die männliche Anrede benutzt.

    Fräulein Haßelmann, das LGG gibt es seit 1999. Denken Sie, dass Männer und Frauen vorher nicht mit Herr bzw. Frau angesprochen wurden? Das ist ja abenteuerlich. Es geht in der Vorschrift um eine "sprachliche Gleichbehandlung" von Männern und Frauen. Dazu sollen vorwiegend geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet werden, also beispielsweise die Bezeichnung "Studierende" auch für Studenten, die gerade nichts für die Uni machen. Das ist nur ein Beispiel, um die Absurdität "geschlechtergerechter" Sprache darzustellen. Die deutsche Sprache stellt uns für verallgemeinernde Bezeichnungen das generische Maskulinum zur Verfügung und dem haben sich die Staatsdiener auch zu bedienen. Die jetzige Vorgabe in § 4 LGG ist nichts anders als eine staatliche Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess. Das steht dem Staat aber nicht zu. Mit der Anrede Frau oder Herr hat dies überhaupt nichts zu tun.

    Erstmal was Positives in Nordrhein-Westfalen liegen die Frauen im öffentlichen Dienst (öD) vorne. In Zahlen bedeutet das: Von den 985.280 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen sind 554.565 weiblich. Von den 400.705 Beamten, Richtern und Soldaten sind 202.815 weiblich und von den 584.575 Tarifbeschäftigten sind 351.750 weiblich. Das ist aber nur im öffentlichen Dienst (öD) bei der Landesverwaltung so. Aber in anderen Tätigkeiten wie in der Medizin, Informatik oder im Handwerk sind viel zu wenige Frauen. Es gibt z. B. viel mehr Mechatroniker, Elektroniker, Ärzte oder Fachinformatiker. Und in diesen Berufen werden lieber Männer eingestellt, auch wenn Frauen sich auf diese Stellen bewerben, die die gleichen fachlichen Kompetenzen haben. Deshalb müssen da Frauen bevorzugt eingestellt werden.

    Auch wenn ich die Notwendigkeit und Zulässigkeit einer Bevorzugung von Frauen in den von Ihnen genannten Berufsfeldern vehement bestreite, so werden diese Bereich schon nicht vom Anwendungsbereich des LGG erfasst, wie Sie § 2 LGG entnehmen können. Das Gesetz gilt - grob zusammengefasst - nur für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie konstatieren insoweit zutreffend, dass Frauen im Anwendungsbereiches des Gesetzes ausreichend vertreten, ja sogar - folgt man der irrsinnigen Paritätsideologie - überrepräsentiert sind. Für Ihre Andeutung, Unternehmen würden Frauen sachgrundlos benachteiligen, sind Sie übrigens einen Beweis schuldig geblieben.

    Und passend auch zu dem Thema Frauenbeförderung leider werden immer lieber Männer als Frauen befördert, obwohl auch diese an der Stelle die gleiche fachliche Kompetenz hat. Frauen wird leider viel zu wenig zugetraut. Deswegen darf der § 7 LGG nicht gestrichen werden. Frauen müssen weiterhin bevorzugt eingestellt werden und befördert werden.

    Auch dafür bleiben Sie einen Beweis schuldig. Ich bestreite Ihre These, Frauen würden bei Beförderungen sachgrundlos benachteiligt, vehement.

    Und zum letzten Thema Gleichstellungsbeauftrage. Ich bin auch dafür, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten eine Frau bekommen muss, weil diese sich ja einsetzen für Gleichstellungen von Frauen und Männer und Ersteres werden meistens nicht fair behandelt. Des Weiteren sind sie dafür da zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was auch meistens Frauen betrifft, aber ich möchte auch sagen nicht immer. Und zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und auch da haben meistens Frauen Probleme. Sie müssen die Kinder nach der Schule oder Kindergarten betreuen und danach müssen sie dann für ihren Mann, der dann nach der Arbeit kommt, kochen. Nach diesem ganzen Stress haben dann Frauen auch keine Zeit mehr, um einen Job in Vollzeit auszuführen und richtig Geld zuverdienen. Also alles wo meistens Frauen Probleme mit haben also sollten dieses Amt auch Frauen ausüben, weil Frauen mit diesen Problemen bestimmt nicht gerne mit einem Mann drüber reden wollen. Und Männer diese Probleme vielleicht auch nicht richtig erst nehmen und vielleicht auch falsch einschätzen. Warum sollte ein Mann dieses Amt ausführen, wenn doch meistens Frauen Probleme mit diesen oben genannten Sachen haben?

    Sie beschreiben hier eine goldene, aber vergangene Zeit. Dass nur die Frau beruflich kürzer tritt, ist ein Relikt der Vergangenheit und schon lange nicht mehr die Realität. Im Übrigen: Über die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit entscheidet jede Familie eigenständig, da braucht es keine Einmischung des Staates.


    Wissen Sie, es gibt viele Frauen, die sich bewusst dafür entscheiden, beruflich kürzer zu treten und sich der Kindeserziehung zu widmen. Nicht überall muss immer eine Diskriminierung ursächlich sein. Wir wechseln mit dieser Diskussion aber das Thema. Der Gleichstellungsbeauftragte hat sich nicht in die Familienplanung der Beschäftigten einzumischen, das ist nicht seine Aufgabe. Er hat den gesetzlichen Auftrag, auf eine Gleichstellung von Mann und Frau hinzuwirken. Angesichts des überschießenden Anteils von Frauen in der Verwaltung müssten also zuvorderst die Interessen der männlichen Beschäftigten auf der Agenda stehen. Warum sollte sich nur eine Frau diesen Interessen annehmen können?


    Liebe Kollegen, die Debatte zeigt eindrücklich, dass die politische Linke noch nicht in der Realität angekommen ist. Es gibt keine strukturelle Diskriminierung von Frauen mehr. Viele Frauen haben es aus eigener Leistung in Führungspositionen geschafft und ich bin - schon mit Blick auf die hohen Frauenanteile in den einschlägigen Studiengängen - überzeugt, dass die Zahl auf ganz natürliche Weise steigen wird. Ein ideologisches Relikt aus vergangener Zeit braucht es dafür nicht. Dem Antrag ist daher zuzustimmen!


    Danke für die Aufmerksamkeit, lang lebe Deutschland!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Ruft zurück

    Herr Kollege, sie haben mich bestimmt nicht Fräulein zu nennen. Da merkt man mal wieder, wie respektlos und politisch unkorrekt die rechten Politiker sind. Einfach Widerlich. Wir sind hier nicht in 1990.


    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Pardon, werte Frau! Ich wusste nicht, dass Sie verheiratet sind.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Herr Präsident,

    danke für den Exkurs in die sogenannte feministische Weltanschauung,

    Frl. Hanselmann, ich habe sehr wohl Respekt vor Frauen , aber den ganzen sogenannten Feminismus" habe ich stets abgelehnt.

    Man kann Frauen auch respektvoll begegnen ohne sich vor jenen zum "Klosps" zu machen, also als Duckmäuser aufzutreten.

    Seit altersher wird eine männliche Person mit Herr, eine eine weibkiche Person mit Frau verheiratete und ältere Damen) oder Fräulein ( junge und unvermählte Damen) angesprochen und was ist daran auzusetzen? NICHTS!

    Einst ward angedacht Männer und Frauen paritätisch in Führungsspitzen einzusezuen und was ist daraus geworden, man versucht aus Patriarchat ,ein Matriarchat zu machen, sprich die Männer durch Frauen zu ersetzen, nur war das nie der Grundgedanke, ausser evenuell jener von Feministinen, auch so eine unötige Erfindung der verdammten 68-er!

    Wenn eine Frau etas auf der Tasche hat und eventuell sogar mehr als der mitbewerbende Mann, dann bitte soll sie den Posten erhalten, nicght aber deshalb weil sie eine Frau ist!

    Welche Auwüchse dieses opskure Denken haben ka,n sieht man in Berlin , wo neu zu bennende Straßen, nur noch nach Frauen benannt werden dürfen und auch in dem völlig unsinnigen Gendern!


    Vielen Dank für Ohr Gehör, es lebe NRW!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Meine Damen und Herren bitte!


    Hitzige Debatten sind ja nicht unüblich, bleiben wir aber bitte Sachlich und das ist jetzt an jeden hier gerichtet.


    Vielen Dank.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Herr Kollege Wildungen, auch ich lasse mich nicht von Ihnen Fräulein nennen, auch wenn ich nicht verheiratet bin. Es ist einfach respektlos und politisch unkorrekt. Genau wie dieses Frau Präsident oder so. Einfach Frau, und das reicht. Danke. Fräulein hört sich abwertend an und es gehört sich einfach nicht und das sehen andere Kolleginnen von mir auch so, wie ich es gesehen habe.


    Keiner möchte das die Frauen alle Spitzenämter bekommen und die Männer leer ausgehen. Aber in vielen Betrieben sind immer noch viel mehr Männer als Frauen auf der Führungsebene. Habe mal Zahlen mitgebracht nur knapp jede dritte Führungskraft (29,4 %) war 2019 weiblich. Im Zeitraum von 1992 bis 2011 stieg der Anteil von Frauen in Führungspositionen von 25,8 % auf 30,3 % an. Diese Zahlen sind aus dem Jahr 2019 vom Statistischen Bundesamt. Und leider ist das so um so älter die Frauen werden, umso weniger Prozent sind in Führungspositionen. Bei Frauen z.B. zwischen 55 bis 64 Jahren sind es gerade mal 28,1% bei Frauen von 15 bis 24 Jahren sind es ja noch 38,8 %. Diese Zahlen passen auch zum Arbeitsmarkt in NRW, da sind auch wenige Prozente Frauen in Führungspositionen.

    Quelle: https://www.destatis.de/DE/The…-fuehrungspositionen.html


    Das ist ja auch nicht der Sinn der Quote, dass Frauen irgendwelche Führungspositionen bekommen, nur weil sie eine Frau sind. Es geht darum in vielen Fälle das so ist das eine Frau und ein Mann, die gleiche fachliche Kompetenz haben und trotzdem der Mann diese Stelle bekommt und nicht die Frau, obwohl sie genau so gut ist. Wir wollen ja auch gar nicht das fachlich inkompetente Frauen einfach ein Anrecht haben, weil sie eine Frau ist, einfach in die Chefetage kommt.


    Also Herr Kollege, was haben den jetzt Straßennamen mit Führungspositionen in Betrieben usw zutun? Es gibt auch genügend Straßennamen mit männlichen Namen drin.


    Herzlichen Dank.

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Herr Präsident,

    liebe Kollegen,

    meine Damen und Herren,


    man muss sich fragen, warum die Abgeordnete Hasselmann die Abgeordneten und die Öffentlichkeit bewusst zu täuschen versucht. Die von ihr vorgelegten Zahlen stehen in überhaupt keinem Zusammenhang mit dem LGG. Selbst wenn sich den Zahlen eine Diskriminierung von Frauen entnehmen ließe - das bestreite ich -, könnte das LGG in der aktuellen Fassung daran nichts ändern. Es gilt nur für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung des Landes und dort besteht - wie festgestellt - kein Ungleichgewicht. Ich fordere die Abgeordnete auf, redlich zu bleiben und keine falschen Tatsachenbehauptungen zu insinuieren.


    Danke!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Gibt es noch weitere Redebeiträge? Ansonsten würde ich diesen Tagesordnungspunkt beenden.


    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    8368-carmen-midi-png

    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    8376-landtag-nrw-png

    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Frau Präsidentin,


    ich habe nichts mehr zu sagen.


    Herzlichen Dank.

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Damit schließe ich die Aussprache. Die Abstimmung wird eingeleitet.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    8368-carmen-midi-png

    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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