Debatte | Antrag auf Änderung des § 9 Geschäftsordnung des Bundesrats

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen Antrag des Landes NRW.

    Die Debatte geht 72h.

    Herr Ende, sie haben das Wort.

  • Der Antrag wird hiermit vom Präsidenten des Bundesrates nicht zugelassen da er gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt.


    Der Artikel 53 des Grundgesetzes schreibt die bedingungslose Teilnahme der Bundesregierung an Sitzungen des Bundesrates vor.

    Sollte der Antragssteller eine GG-Änderung beantragen darf dieser Antrag erneut eingereicht werden, in der momentanen Rechtslage ist dieser Antrag nicht mit dem GG vereinbar.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Leon Mus

    Hat das Thema geschlossen