Alles anzeigenDer Freistaat Thüringen beantragt eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Änderung umfasst folgenden Vorschlag
In Grün sind Sätze die entfallen und in Rot die eingefügt werden.
Die Reihenfolge wurde abgeändert
§ 18
Abstimmungen und Wahlen
(1) Abgestimmt wird durch Handaufheben. Auf Verlangen eines Landes wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen.
(2) Abstimmungen dauern 72 Stunden (oder bis zur Abgabe aller Stimmen).
(3) Gibt ein Bundesland bei Abstimmung über die Geschäftsordnung sowie über Gesetze und deren Änderungen nicht innerhalb der 72 Stunden ab, so zählen die Stimmen als Enthaltung
(4) Für Wahlen geht die Dauer 72 Stunden oder bis eine Mehrheit für oder gegen Kandidaten erreicht wurde, ansonsten gelten die Bestimmungen zu Abstimmungen entsprechend
Dieser Antrag steht nun 72 Stunden zur Debatte, welche ich hiermit eröffne