XIII/038: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76)

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:

  • Frau Präsidentin,

    Mitglieder des Deutschen Bundestages,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Bundeskanzler,

    meine Damen und Herren,


    die drängen Probleme unserer Zeit erfordern Lösungen, gute Lösungen, teils auch schnelle Lösungen. Zentral bei der Lösungsfindung sind neben der Bundesregierung die gesetzgebenden Organe des Bundes: der Bundestag als Volksvertretung und der Bundesrat als Ländervertretung. Als solche arbeiten wir gegenseitig und mit der Bundesregierung kollegial zusammen. Das schätze ich, das schätzt der ganze Bundesrat sehr.


    Der Bundesrat legt Ihnen heute - einstimmig, alle Länder waren dafür, muss man auch mal sagen - einen Gesetzentwurf vor, der das Gesetzgebungsverfahren bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung in zweierlei Hinsicht verbessern soll. Erstens, Gesetzentwürfe der Bundesregierung sollen schneller zu Ihnen, in den Deutschen Bundestag kommen. Zweitens, Stellungnahmen des Bundesrates können nachgereicht werden und überhaupt dem Bundestag zugänglich werden. Damit wird der Bundesrat besser in den Gesetzgebungsprozess eingebunden - dieses Eigeninteresse ist offenkundig - und Sie erhalten bessere Informationen, wie Länder zu Vorhaben stehen. Dann können Sie darauf reagieren oder nicht reagieren - das ist Ihnen überlassen.


    Mit Erlaubnis der Präsidentin, ich glaube, die kann ich erkennen, habe ich ihnen eine Grafik mitgebracht, die sie natürlich auch auf der Homepage der Staatskanzlei finden können. Dort werden die Vorteile aus meiner, unserer Sicht klar.



    Wie auf der Grafik dargestellt, bewegt sich der Zeitgewinn bei keiner Debattenverlängerung bei etwa höchstens einem Tag. In jedem Fall: der Gesetzentwurf wird nicht unbedingt - darauf komme ich noch zurück - später übermittelt. Die Möglichkeit, dass der Bundesrat schon früher fertig sein sollte, wird natürlich bestehen bleiben.

    Bei einer Debattenverlängerung im Bundesrat liegt der Zeitgewinn schon bei etwa zwei Tagen. Je nachdem, wie schnell man in der Vergangenheit war, vielleicht auch bei drei Tagen.

    Bei einem 8-tägigen Prozess sind zwei Tage aber auch schon 25%. 25 Prozent! Könnte man Verwaltungsverfahren so einfach so schnell um so viel reduzieren... wie auch immer, ich schweife ab.

    Dazu kommt natürlich der Vorteil: sie haben nun eine Stellungnahme vorliegen. Eine Stellungnahme, die sie in ihre Debatte und insbesondere ihr Abstimmungsverhalten einbringen können.


    Ich sagte vorher der Gesetzentwurf wird nicht unbedingt später übermittelt. Denn das Grundgesetz soll künftig die Praxis neu festschreiben. Neben der Bundesregierung darf auch der Präsident des Bundesrates Gesetzentwürfe übermitteln. Die Bundesregierung kann aber - das soll explizit festgeschrieben werden - ihre Gesetzentwürfe selbst in den Bundestag einbringen, gewöhnlicherweise nach 4, bei Verlängerung nach 6 Tagen. Es hängt also auch von der Bundesregierung ab.


    Es gibt besondere Fristen bei besonderen Entwürfen, zur Änderung des Grundgesetzes und wenn sie besonders eilbedürftig sind.

    Teilweise wird der Prozess noch kürzer, teilweise wird er etwas länger. Der Bundesrat kann - und wird, da habe ich volles Vertrauen in unser Präsidium - Gesetzentwürfe, wenn er fertig beraten hat, auch schon früher übermitteln.

    Ehre wem Ehre gehört. Das ganze wäre ohne die Einwendungen unseres Bundeskanzlers wohl untergegangen und dafür bedanke ich mich ganz herzlich.


    Zum Schluss bitte ich Sie natürlich um Ihre Zustimmung. Immerhin ist ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

    Ich bin überzeugt, dass der Entwurf praktisch nur Vorteile bietet - für alle Beteiligten: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung - und hoffe, dass Sie mir dabei folgen können.


    Vielen Dank