XIII/031: Daten schützen! Gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Die „Vorratsdatenspeicherung“ macht nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar. Gesammelt werden Informationen über die gesamte Bevölkerung „auf Vorrat“, unabhängig davon, ob der Verdacht auf eine Straftat besteht.


    Die allgemeine und anlasslose Datenerfassung stellt einen beispiellosen Angriff auf unser Recht auf Privatsphäre dar und ist die tiefgreifendste Spielart der Massenüberwachung. Sie erfasst hochsensible Informationen über unser tägliches Leben und schließt niemanden aus. Sie kann persönliche Beziehungen, Kommunikation mit Anwälten, Therapeuten, Eheberatern oder medizinischen Fachleuten wie Psychologen oder Ärzten offenlegen und verschafft Regierungen und Strafverfolgungsbehörden einen noch nie dagewesenen Zugang zu unseren Privatleben, der zu Missbrauch geradezu einlädt.


    Die Auswirkungen gehen weit über die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre des Betroffenen hinaus. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine schädliche Wirkung auf die demokratische Gesellschaft insgesamt: Menschen können Angst davor haben, zu einer Demonstration zu gehen, weil die Regierung sie über Ihr Telefon aufspüren könnte. Die Quellen von Journalisten können versiegen und Missstände unentdeckt bleiben.

    Die flächendeckende Erfassung aller Metadaten verstößt grundlegend gegen EU-Grundrechte. Sie schafft ein inakzeptables Risiko des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere Kontakte, Bewegungen und Interessen. Aus diesem Grund wurde sie bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt. Dennoch haben die meisten EU-Mitgliedstaaten das EU-Recht ignoriert und nationale Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung beibehalten oder neu eingeführt.


    Ich bitte daher alle Abgeordneten dieses hohen Hauses diesem Antrag zuzustimmen.


    Vielen Dank.

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Zuerst möchte ich mich bei Herrn Christian Lauer für diesen Antrag bedanken, denn er ist überaus wichtig. Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich hochgradig bedenklich, denn die Macht über Informationen, die der Staat damit erlangt, ist bedenklich groß. Die Gefahr, dass die anlasslose Datenspeicherung ausgenutzt wird, ist immens. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt unsere Grundrechte und gehört endgültig abgeschafft.


    Die Quick-Freeze-Methode ist eine bürgerrechtsfreundlichere Alternative. Sie ist rechtsstaatlich und gibt den Behörden ein Instrument schwerwiegende Straftaten aufzudecken.


    Vielen Dank