XII/020 | Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschrift

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen zur Debatte über den von der Bundesregierung erneut eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften auf Drs. XII/020. Für die Aussprache sind 72 Stunden vorgesehen.


    Das Wort zur Begründung des Antrages hat die Bundesfinanzministerin.





    Deutscher Bundestag


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    Drucksache XII/020


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung





    Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften


    Vom ...


    GesetzentwurfStrommarktGasmangellage.pdf




    Begründung

    siehe Vorblatt





  • Werter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir als Bundesrepublik Deutschland befinden uns derzeit in einer Gasmangellage. Zurzeit fließen nur noch 20 Prozent des ursprünglichen Volumens an Erdgas durch die Pipeline "Nord Stream 1". Auch, wenn Russland noch nicht die Erdgaslieferungen gestoppt hat, so müssen wir zwangsläufig damit rechnen, dass der Einsatz von Erdgas als geopolitische Waffe durch Russland fortgesetzt werden wird und dass es durchaus zu einem Lieferstopp kommen kann - machen wir uns nichts vor. Die Bundesregierung prüft zurzeit weitere Standorte, um die Planungen des Baus weiterer LNG-Terminals nebst Wilhelmshaven, das sich zurzeit im Bau befindet, und Brunsbüttel, wo die Genehmigung noch aussteht. Wir müssen uns aber dessen bewusst sein, dass LNG - das wegen seiner schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt auch nur Übergangslösung sein kann - nicht ausreichen wird, um angemessenen Ausgleich zu schaffen.


    Deswegen ist es notwendig, um Gas einzusparen, damit es den entsprechenden Speichern zufließen und im Notfall den Gruppen, die es am ehesten nötig haben, wie Privathaushalte, systemrelevante Einrichtungen wie Krankenhäuser oder auch der Wirtschaft, wirklich zukommen kann. Aus diesem Grund sollen mit diesem Gesetzesentwurf die Möglichkeiten geschaffen werden, per Verordnung auf Kohlekraftwerke - bis März 2024 befristet - auf Kohlekraftwerke zurückzugreifen und diese an Stelle von Gaskraftwerken als Ersatzkraftwerke zu betreiben, um eben Gas einzusparen. Angemerkt sei, dass der endgültige Vollzug des Kohleausstieges hiervon unberührt sein soll. Ferner sollen mit diesem Gesetz Rechtsverordnungen erlassen werden, damit im Bedarfsfall weitere Einsparmaßnahmen nicht nur hinsichtlich Gas, sondern auch anderer Energieträger erlassen werden können. Jetzt ist es wichtiger denn je, Vorsorge zu treffen, das ist das Anliegen der Bundesregierung und ich würde mich freuen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns hierbei unterstützen würden, vielen Dank!