[Debatte] XII/013 - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtags NRW

  • Rückt sich den Stuhl zurecht und nimmt Platz


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir nun zum Antrag auf Änderung unserer Geschäftsordnung. Da der Antrag aus der Feder des Präsidiums selber stammt, erlaube ich mir diesen auch sofort inhaltlich vorzustellen.

    Wie üblich, wird es eine 72-stündige Debatte über diesen Antrag geben.


    Tauscht ein paar Zettel in der Mappe aus und nimmt ein Schluck Wasser

    *leichtes Räuspern*


    Im Ganzen umfasst der Antrag 28 Punkte, die in ihrer Fülle sich großteils mit Begrifflichkeiten befassen.

    Um dann nicht auf alle 28 Punkte im einzelnen eingehen zu müssen, verweise ich gleich am Anfang auf zwei Dinge, die den inhaltlichen Sachverhalt betreffen und gehe dann nicht weiter drauf ein.


    Sachverhalte:

    1. (...) der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin (...) = das Präsidium
    2. Wort Doppelungen, einheitliche Abkürzungen bei Worten, Zeichensätze u.a.

    Meine Erörterungen zu Punkt 1:


    Unsere Geschäftsordnung unterscheidet klar zwischen dem Landtagspräsidenten und seinen Aufgaben und dessen Stellvertretern. Dieses wird in dem hier vorliegenden Antrag auch nicht angerührt.

    Wer aus dem Präsidium die Sitzungsleitung hat, repräsentiert das Präsidium und alles was dazu gehört. Es ist in der Tradition der Landtage der Bundesrepublik, dass wenn die Stellvertretenden Landtagspräsidenten oder Präsidentinnen die Leitung inne haben, diese mit Herr oder Frau Präsident angesprochen werden. Alles in allem, war es einfacher die Wortlaute in unserer Geschäftsordnung auf das Landtagspräsidium zu vereinheitlichen.


    Nimmt einen weiteren Schluck Wasser


    Kommen wir aber nun zu den Änderungen, auf die ich im einzelnen eingehen möchte.


    1.1 Ein Ersparnis von Zeit und Aufwand. Beim Wegfall des Präsidenten kommt es unweigerlich zu Nachwahlen, der eine Kandidatur Phase voraus geht. Was das für ein Zeitaufwand sein kann, bis das Präsidium wieder dasteht wie es soll, sah man zuletzt in der X/XI Legislaturperiode.


    1.2 Eine Mischung aus den Sachverhaltspunkten 1. und 2., so wie ein paar Ergänzungen zu den präsidialen Aufgaben


    1.3 Sachverhaltspunkt Nr. 1


    1.4 Abs. 2 Verkürzung auf vier anstatt sieben Tage. Neu hinzufügen Abs. 2a. Abs. 4 fällt unter Sachverhalt 1. und Abs. 5 wird neu hinzu gefügt.


    1.5 Hinzufügen des Abs .1a. Abs. 2-4 fallen unter Sachverhalte 1. und 2. und zusätzlich eine kleine Ergänzung an Abs. 4 am Ende.


    1.6 Fallen unter Sachverhalte 1. und 2.


    1.7 Fällt unter Sachverhalt 2.


    1.8 Umformulierung Abs. 2. Abs. 3 fällt unter Sachverhalt 1.


    1.9 Abs. 1 wird in der Anzahl Wahlgänge um eins reduziert. Abs. 4 und 5 fallen unter Sachverhalt 2.


    1.10 Fällt unter Sachverhalt 2.


    1.11 Abs. 3 wird um einen weiteren Buchstaben erweitert


    1.12 Fallen unter Sachverhalte 1. und 2.


    1.13 Fallen unter Sachverhalte 1. und 2.


    1.14 Fallen unter Sachverhalte 1. und 2.


    1.15 Ergänzende Zusätze für den besseren Umgang bei Ausschussüberweisungen


    1.16 Abs. 4, Streichung des letzten Satzes


    1.17 Fällt unter Sachverhalt 1.


    1.18 Abs. 2 wird von 72 auf 48 Std. herab gesetzt. Abs. 3 fällt unter Sachverhalt 2.


    1.19 Abs. 2 bis 4 fallen unter Sachverhalt 2.


    1.20 Abs. 1 fällt unter Sachverhalt 2. Abs. 3 und 4 werden neu gefasst. Abs. 5 fällt unter Sachverhalt 2. und die 72 Std. werden auf 48 Std. herab gesetzt. Abs. 6 fallen unter die Sachverhalte 1. und 2.


    1.21 Abs .1 Reduzierung auf 48 Std. Abs. 2 Reduzierung auf 48 Std. und Sachverhalt 2. Abs. 3 fallen unter die Sachverhalte 1. und 2. Abs. 4 und 5 fallen jeweils unter Sachverhalt 2.


    1.22 Fällt unter Sachverhalt 2.


    1.23 Abs. 4 fällt unter Sachverhalt 2. Abs. 5 wurde um einen Punkt ergänzt.


    1.24 Abs. 1 fällt unter Sachverhalt 2. Abs. 2 wurde um einen Punkt ergänzt.


    1.25 Abs. 1 und 2 fallen unter Sachverhalt 2.


    1.26 Abs. 1 und 4 fallen unter die Sachverhalte 1. und 2.


    1.27 Fällt unter Sachverhalt 2.


    1.28 Abs. 1 wird erweitert


    Damit schließe ich meine Ausführungen zum Antrag hiermit und würde die Debatte eröffnen.


    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    hiermit reiche ich zu meinem Antrag noch eine Änderung/Ergänzung nach:


    1.16a) Aktuelle Fassung:

    § 23 - Abstimmung

    (1) Nach abgeschlossener Debatte stimmt der Landtag über den Gesetzentwurf oder Antrag ab.

    (2) Die Abstimmung wird grundsätzlich namentlich durchgeführt. Auf Antrag von zwei Mitgliedern des Landtags wird die Abstimmung geheim durchgeführt.

    (3) Die Abstimmung findet 72 Stunden statt.

    (4) Gesetzesentwürfe und Anträge werden, sofern die Verfassung oder die Geschäftsordnung nichts anderes sagen, mit einfacher Mehrheit angenommen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.


    1.16b) Geänderte Fassung:

    § 23 - Abstimmung

    (4) Gesetzesentwürfe und Anträge werden, sofern die Verfassung oder die Geschäftsordnung nichts anderes sagen, mit einfacher Mehrheit angenommen.

    (5) Ein angenommenes Gesetz oder Gesetzesänderung, ist vom Ministerpräsidenten oder Präsidentin und dem entsprechenden Ministern zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.


    Da der eigentliche Antrag schon aus dem Präsidium stammt und ich der Antragssteller bin, die 24. Std zusätzliche Debattenzeit aus § 19 Abs. 3 damit weg fallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende () aus folgendem Grund: Änderung- Ergänzungsantrag

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    da es, zu einem zugegebenermaßen recht trockenes Thema, augenscheinlich kein Redebedarf besteht, schließe ich die Debatte und unterbreche die Sitzung um im Anschluss zur Abstimmung über zu gehen.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen