XII/015 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen zur Debatte über den von der Bundesregierung erneut eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf Drs. XII/014. Für die Aussprache sind 72 Stunden vorgesehen.


    Das Wort zur Begründung des Antrages hat die Bundesfinanzministerin.







    Deutscher Bundestag


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    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


    EntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesUStG.pdf




    Begründung

    siehe Vorblatt


  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ende letzten Jahres wurde eine Umsatzsteuersenkung beschlossen, die eine temporäre Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes auf 10 Prozent und des ermäßigten Satzes auf 4 Prozent vorsieht. Diese Regelung dauert bis zum 31. Dezember 2022 an. Da aber bereits jetzt nicht absehbar ist, dass diese deutlich inflationäre Situation bis nach dem Jahreswechsel 2022/23 hinaus anhalten wird, hält die Bundesregierung es für geboten, die Senkungen für lebensnotwendige Ausgaben fortzusetzen, um eben nicht noch zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch einen plötzlichen Anstieg des prozentualen Umsatzsteuersatzes, fast eine Verdoppelung, zu verursachen. Das soll mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden und ich würde mich freuen, wenn dieser Entwurf Zustimmung erfahren würde.


    Zögern Sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fragen oder Anmerkungen zu äußern. Vielen Dank!

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da die Kollegin Jachère-Wessler stellvertretend für die Sozialdemokratische Fraktion einen Änderungsantrag zur vorliegenden Drucksache eingebracht hat, unterbreche ich die Debatte zu dieser Drucksache hiermit für die Dauer der Abstimmung über den Änderungsantrag.


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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die Debatte hiermit wieder. Folgender Änderungsantrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei wird in den Antrag übernommen:



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/017


    Änderungsantrag

    des Abgeordneten Sylvie Jachère-Wessler und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei



    zum Gesetzentwurf auf Drs. XI/015


    Anlage 1


    Zeitliche Befristung des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Nach Artikel 2 wird ein Artikel 3 mit dem Titel "Außerkrafttreten" eingefügt.
      1. Der Inhalt des Artikels ist folgender: "Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 außer Kraft."



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion



    Begründung

    Die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger finanziell in der aktuellen Krise zu unterstützen. Diese Maßnahme ist allerdings nicht zielgerichtet, sondern wirkt nach dem "Gießkannen-Prinzip". Stattdessen verzichtet der Staat auf Einnahmen, die auch von wohlhabenden Bevölkerungsschichten geleistet werden. Der Staat steht vielmehr in der Pflicht, nach Außerkrafttreten des Gesetzes zielgenaue Förderungen einzusetzen. Beispielhaft ist ein verstärkter Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs zu nennen. Denn: Statt Bus und Bahn immer nur zu vergünstigen, muss das Angebot in allen Regionen konsequent ausgebaut und verbessert werden.